Zusätzliche Informationen: 1. Formale Ausschlusskriterien: - Fristgerechter Eingang des Angebots (Frist siehe
IV.2.2 der Bekanntmachung) gemäß § 57 Abs. 1 Nr. 1 VgV 2. Beauftragung und Realisierung:
Es besteht kein Anspruch auf Realisierung. 3. Bewerbungsformular und Bieterplattform:
Die Bewerbungsunterlagen stehen auf der Bieterplattform Tender24 zur Verfügung. Zur
Angabe der notwendigen Eigenerklärungen soll das Formular "710 Eigenerklärung zur
Eignung", die "Verpflichtungserklärung STTG" sowie die "Eigenerklärung Sanktionen
gegen Russland" verwendet werden, die über die Bieterplattform Tender24 zur Verfügung
gestellt wird (Link siehe I.3 der Bekanntmachung). Die Angebotsunterlagen sind elektronisch
über die Bieterplattform einzureichen (Link siehe I.3 der Bekanntmachung). Die Registrierung
auf der Bieterplattform wird ausdrücklich empfohlen. Nach Erfolgreicher Registrierung
werden Sie über Änderungen oder beantwortete Rückfragen per E-Mail informiert. 4.
Fehlende Unterlagen: Die Vergabestelle behält sich das Recht vor, nach erfolgter Submission
Unterlagen nachzufordern. 5. Bietergemeinschaften/Eignungsleihe/Unterauftragsvergabe:
- Bietergemeinschaften geben ein gemeinsames Angebot ab. Geforderte Eigenerklärungen
und/oder Nachweise sind für jedes Bietergemeinschaftsmitglied gesondert zu erklären
und vorzulegen (vgl. Vergabeunterlagen). Dazu sind die entsprechenden Seiten zu kopieren
und kenntlich zu machen, von welchem Bietergemeinschaftsmitglied die/der Erklärung/Nachweis
stammt. Ferner ist eine Bietergemeinschaftserklärung (Vergabeunterlangen: Bietergemeinschaftserklärung)
abzugeben, in der auch der Vertreter der Bietergemeinschaft mit postalischer und elektronischer
Adresse zu benennen ist. - Im Fall der Eignungsleihe oder beabsichtigter Unterauftragsvergabe
sind geforderte Eigenerklärungen und/oder Nachweise von dem Eignungsverleiher/ Unterauftragnehmer
vorzulegen. Der AG behält sich vor, einen Nachweis der Verfügbarkeit im Auftragsfall
vor Auftragserteilung zu fordern. Auf §§ 43, 47 VgV wird verwiesen. 6. Leistungsbild
(Leistungsbeschreibung) Die Leistungen des Prüfingenieurs sind im Sinne des § 9 Ausführung
von Prüfaufträgen des Landesbauordnung über Prüfsachverständige für Standsicherheit
(PrüfSStBauVO) zu erfüllen. A) Kontrolle der statischen Berechnung Kontrolle der statischen
Berechnung hinsichtlich der Nachweise der Tragsicherheit sowie der Gebrauchstauglichkeit,
wenn sie der Sicherheit oder der Funktion des Bauwerks dienen, unabhängig der Berechnung,
hinsichtlich - Vollständigkeit - Berücksichtigung aller Grundlagen - Berücksichtigung
aller Vorschriften - Konstruktion hinsichtlich der Schnittstellen bei mehreren Planern
- Plausibilität der Systemwahl - Berücksichtigung aller Einwirkungen - Plausibilität
des Berechnungsmodells - Nachweise der Tragsicherheit - Nachweise der Gebrauchstauglichkeit,
wenn sie der Sicherheit oder der Funktion dienen (Formänderungen von Decken auf denen
tragende Wände stehen, Rissweiten bei weißen Wannen o.ä.) - Vorhandensein der Zulassungen
bei der Verwendung von typisierten Bauteilen - die Ableitung der Kräfte in den Baugrund
- für die Tragsicherheit des Endzustandes relevante Bauzustände (z.B. Verbundbaukonstruktionen
usw.) -die Baugrubensicherung wenn sie Bestandteil des endgültigen Bauwerkes ist oder
wenn sie der Sicherung eines Objekts dient. B) Prüfung der Konstruktionspläne der
tragenden Bauteile - Übereinstimmung mit der statischen Berechnung - Einhaltung der
Konstruktionsregeln - Vollständigkeit der Darstellung der tragenden Bauteile - eindeutige
Darstellung - Hauptabmessungen - Baustoffsorten bzw. -güten - Anweisungen für die
Ausführung - Führungs- und Übersichtspläne - für Betonbauteile: o Schalungsplan (auf
Übereinstimmung mit d. Statik) o Bewehrungsplan (Durchmesser und Abstände) o Mindestbewehrung,
Verankerungslängen, Stöße, Betondeckung, usw.) - für Metallbau-/Glasbauleistungen:
o Konstruktionspläne, soweit statisch relevant - Für Stahlbauteile: o Werkstattplan
(Profile, Blechdicken, Anschlüsse, Verbindungsmittel, Hauptabmessungen, usw.) - für
Holzbauteile: o Werksätze (Querschnitte, Verbindungen, Hauptabmessungen, usw.) C)
Prüfdokumentation - Prüfvermerke o die statische Berechnung ist am Deckblatt mit einem
Prüfvermerk, weiters mit Unterschrift und Datum zu versehen o Pläne und andere Arbeitsanweisungen
sind mit einem Prüfvermerk, weiters mit Unterschrift und Datum zu versehen - Prüfberichte
o Prüfberichte können für Teile des Prüfumfangs erstellt werden. In jedem Fall ist
ein abschließender Bericht zu erstellen. - Der Prüfbericht enthält o Prüfer o Gegenstand
der Prüfung o Bauherr bzw. Auftraggeber o Projektersteller o Grundlagen o Verwendete
Berechnungs- und Prüfmethoden o Aufzählung der geprüften Dokumente o Allfällige Abweichungen
von den technischen o Baubestimmungen (Zustimmungsvermerk) o Ergebnis der Prüfung
o Allfällige Auflagen o Unterschrift, Datum und Rundsiegel Folgende Leistungen sind
neben der Überprüfung und Dokumentation der Tragwerksplanung und der Berechnungen
zwingend durch den Prüfstatiker zu erbringen: - Es sind wesentlichen Abstimmungen
mit dem Prüfingenieur bereits vor Erstellung der Genehmigungsplanung bzw. vor Einreichen
der Genehmigungsunterlagen erforderlich - Prüfen von Werkstattzeichnungen für den
Stahlbau (Hubschrauberlandeplatz) - Prüfen evtl. vorhandener Fertigteilpläne - Prüfung
von vorgehängten Fassaden, Geländern, absturzsichernden Maßnahmen - Bewehrungsabnahmen
sind zwingend durchzuführen - Verfügbarkeit im Hinblick auf die Bauüberwachung im
Zuge der Rochbauarbeiten sowie der Eingriffe in den Bestand muss gewährleistet sein
Grundsätzlich wird eine gute Verfügbarkeit durch den Prüfstatiker erwartet. 7. Rückfragen
zum Verfahren: Rückfragen können bis Donnerstag, den 17.08.2023 17 Uhr über die Nachrichtenfunktion
der Vergabeplattform gestellt werden.