Hochwasserschutzmaßnahmen an der Flöha in Olbernhau Abschnitt 1 - Brücke Wiesenstraße bis Marktbrücke_NTV 18 Referenznummer der Bekanntmachung: 5.231.6021.018
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift: Am Roten Turm 1
Ort: Marienberg
NUTS-Code: DED42 Erzgebirgskreis
Postleitzahl: 09496
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 37367-3100
Fax: +49 37367-310130
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.talsperren-sachsen.de
Abschnitt II: Gegenstand
Hochwasserschutzmaßnahmen an der Flöha in Olbernhau Abschnitt 1 - Brücke Wiesenstraße bis Marktbrücke_NTV 18
Hochwasserschutzmaßnahmen an der Flöha in Olbernhau Abschnitt 1- Brücke Wiesenstraße bis Marktbrücke
09526 Olbernhau
Planungsleistungen: Objektplanung Ingenieurbauwerke gemäß § 43 HOAI 2013, Leistungsphasen 5 bis 9, Besondere Leistung zur Leistungsphase 8 gemäß Anlage 12.1 HOAI 2013 - Örtliche Bauüberwachung, Besondere Leistung zur Leistungsphase 8 gemäß Anlage 14 HOAI 2013 Ingenieurtechnische Kontrolle
EFRE Förderperiode 2014 bis 2020, FV-Reg-Nr.102833052
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Hochwasserschutzmaßnahmen an der Flöha in Olbernhau Abschnitt 1 - Brücke Wiesenstraße bis Marktbrücke
Ort: Chemnitz
NUTS-Code: DED41 Chemnitz, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 09117
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Braustraße 2
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 3419771040
Fax: +49 3419771049
Internet-Adresse: http://www.lds.sachsen.de
Verfahren vor der Vergabekammer (§160 GWB), Einleitung, Antrag: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Postanschrift: Braustraße 2
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 3419771040
Fax: +49 3419771049
Internet-Adresse: http://www.lds.sachsen.de
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
09526 Olbernhau
Honorarfortschreibung im Leistungsbild Objektplanung Ingenieurbauwerke, § 43 Leistungsphasen 5 bis 9 HOAI 20123.
Honorarfortschreibung für die Besonderen Leistungen der Ingenieurtechnischen Kontrolle gemäß Anlage 14 Leistungsphase 8 HOAI 2013.
Postanschrift: Limbacher Straße 357
Ort: Chemnitz
NUTS-Code: DED41 Chemnitz, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 09117
Land: Deutschland
Im Rahmen der Projektabwicklung haben sich Änderungen im ursprünglich geplanten Projektablauf und bei der Ermittlung einzelner Honorarbestandteile ergeben, die nun eine Honorarfortschreibung erfordern. Die Grundlagen der Honorarfortschreibungen sind in den Vergabeunterlagen und der HOAI angelegt der Gesamtcharakter des Auftrages wird nicht geänder.t
Die Honorarfortschreibung bezieht sich auf die Grundleistungen der LPH 5-9 gemäß §44 Ingenieurbauwerke, HOAI 2013 im Abschnitt 1 und basiert auf der Neuzuordung der Vergabeeinheiten (Objekte) verbunden mit Änderungen der anrechenbaren Baukosten.
Die Übernahme der besonderen Leistung zur ingenieurtechnischen Kontrolle während der Bauausführung wurde bereits mit der Aufgabenstellung vom 24.07.2015 und mit dem Ingenieurvertrag vom 09.03.2016 und dem Nachtrag 11 vereinbart und erfordert nun ebenfalls auf Grund der Neuzuordnung der Vergabeeinheiten und der geänderten anrechenbaren Baukosten eine Honorarfortschreibung.
Zum Zeitpunkt der Ausschreibung und Vergabe der Planungsleistungen lief das Planfeststellungsverfahren noch. Die Ausschreibungen erfolgten auf der Grundlage der Erteilung von vorzeitigen Baubeginnen (VZB) um so überhaupt eine Fertigstellung der Hochwasserschutzmaßnahme im Förderzeitraum 2014-2020 zu ermöglichen .Im langen Genehmigungsverfahren und Planungsverfahren änderten sich Randbedingungen die zum Zeitpunkt der Vergabe der Planungsleistungen nicht vorhersehbar waren ( parallele Baumaßnahmen des Abwasserzweckverbandes -Kanalverlegung und der Stadt Olbernhau - Ersatzneubau der "Wiesenbrücke". Der sich im Maßnahmegebiet befindliche Gebäudebestand war zu Beginn des Planungs- und Genehmigungsprozesses noch bewohnt und erst im lauf des langen Planfeststellungsverfahrens von zunehmenden Leerstand geprägt, sodass die wirtschaftliche Entscheidung zum Abbruch dieser Gebäude verbunden mit einer Planänderung getroffen wurde.