Hochwasserschutzmaßnahmen an der Flöha in Olbernhau Abschnitt 1 - Brücke Wiesenstraße bis Marktbrücke_NTV 19 Referenznummer der Bekanntmachung: 5.231.6021.018
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift: Am Roten Turm 1
Ort: Marienberg
NUTS-Code: DED42 Erzgebirgskreis
Postleitzahl: 09496
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 37367-3100
Fax: +49 37367-310130
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.talsperren-sachsen.de
Abschnitt II: Gegenstand
Hochwasserschutzmaßnahmen an der Flöha in Olbernhau Abschnitt 1 - Brücke Wiesenstraße bis Marktbrücke_NTV 19
Hochwasserschutzmaßnahmen an der Flöha in Olbernhau Abschnitt 1- Brücke Wiesenstraße bis Marktbrücke
09526 Olbernhau
Planungsleistungen: Objektplanung Ingenieurbauwerke gemäß § 43 HOAI 2013, Leistungsphasen 5 bis 9, Besondere Leistung zur Leistungsphase 8 gemäß Anlage 12.1 HOAI 2013 - Örtliche Bauüberwachung, Besondere Leistung zur Leistungsphase 8 gemäß Anlage 14 HOAI 2013 Ingenieurtechnische Kontrolle
EFRE Förderperiode 2014 bis 2020, FV-Reg-Nr.102833052
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Hochwasserschutzmaßnahmen an der Flöha in Olbernhau Abschnitt 1 - Brücke Wiesenstraße bis Marktbrücke
Ort: Chemnitz
NUTS-Code: DED41 Chemnitz, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 09117
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Braustraße 2
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 3419771040
Fax: +49 3419771049
Internet-Adresse: http://www.lds.sachsen.de
Verfahren vor der Vergabekammer (§160 GWB), Einleitung, Antrag: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Postanschrift: Braustraße 2
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 3419771040
Fax: +49 3419771049
Internet-Adresse: http://www.lds.sachsen.de
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
09526 Olbernhau
Zusätzlich erbrachte Planungsleistungen.
- Prüfen von Baunachträgen
- Planänderungen Geländerplanung
- Zuarbeiten Vorbereitung 3. Planänderung
- Umplanung Deichüberfahrt
- Änderung Ausführungspläne Dammbalkenaufbewahrungssystem
- Änderung Ausführungspläne Bauteil 1.90l Bauwerksachse
- Zusammenfassung Ausstattungspläne
- Zuarbeit für wasserechtliche Abnahme
Postanschrift: Limbacher Straße 357
Ort: Chemnitz
NUTS-Code: DED41 Chemnitz, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 09117
Land: Deutschland
Die Zusätzlichen Leistungen waren zum Zeitpunkt der Ausschreibung und Beauftragung nicht vorhersehbar und ihre Erfordernis hat sich erst im Zuge der Bauausführung herausgestellt. Die zusätzlichen Leistungen wurden im Sinne der Errichtung einer funktionsfähigen Hochwasser-schutzanlage seitens der LTV veranlasst.
Die Bauüberwachung für den Abbruch der Gebäude Freiberger Straße 5-7 und 13-15 (Etappe 1) ist gemäß Nachtragsvereinbarung (NT) 13 auf Basis der AHO-Schriftenreihe Nr. 18 - Planungsbereich „Baufeldfreimachung / Rückbau“ – Leistungsstufe 4 vereinbart. Darin ist eine detaillierte Aufschlüsselung der Grundleistungen aufgeführt. Das Prüfen von Nachträgen ist hierbei nicht enthalten.
Im Zeitraum des Projektverlaufs und Bauausführung änderte die LTV, infolge der zusätzlichen Anforderungen aus dem Bereich Unfall- und Verhütungsvorschriften, Ihre Anforderungen an den Arbeitsschutz für die Unterhaltung der HWS-Anlage (Neubau HWS-Wand mit Tiefgründung). Deshalb musste die bisher geplante Ausführung der Arbeitsschutzreinrichtungen, wie Geländer, Leitern usw. überprüft und neu bewertet werden.
Im Ergebnis musste ein durchgängiges Geländer auf der Kappe der HWS-Wand als Absturzsicherung hergestellt werden.
Seit den Bescheiden zum vorzeitigen Beginn und dem Planfeststellungbeschluss hat es sowohl im Bau, als auch in der Planung Änderungen gegenüber den planfestgestellten Unterlagen gegeben, welche sich in erster Linie aus geänderten Bestandsverhältnissen während der Bauausführung ergaben.
Mit der Genehmigungsbehörde (Landesdirektion Sachsen - LDS) war daher abgestimmt, dass zunächst eine tabellarische Aufstellung aller, gegenüber der 4. Tektur (Basis Planfeststellungsbeschluss) eingetretenen Änderungen, erfolgen soll. Die Aufstellung wird der LDS zur Bewertung / Feststellung der Planänderungsrelevanz vorab ausgereicht. Erst danach können die Planänderungsunterlagen erarbeitet werden, da die Hinweise der LDS zu berücksichtigen sind.
Auf Anordnung der LTV und in Anbetracht der späteren Unterhaltung der Hochwasserschutzanlage, war eine Umplanung der Deichüberfahrt erforderlich. Sie war so umzuplanen, dass sie wasserseitig auch für größere wasserbauliche Bau- und Unterhaltungsmaßnahmen mit LKW nach unter- und oberstrom befahrbar ist.
Eine Lagerung der Dammbalkenverschlüsse in separaten Aufbewahrungsboxen auf den je-weiligen Grundstücken war ursprünglich im Vertrag nicht vorgesehen.
Die LTV beabsichtigt nun aus betrieblichen Gründen (schnellstmögliche Verfügbarkeit der Dammbalkenverschlüsse im Hochwasser – Einsatzfall, Abstimmung mit der Wasserwehr) nachträglich auf drei Anliegergrundstücken Dammbalkenaufbewahrungsboxen aufzustellen
In den bisherigen Ausführungsplänen war die Herstellung der HWS-Wand im Bauteil 1.90L wie bereits bestehend, mit einem leichten Knick / Versatz vorgesehen. Aufgrund eines Änderungsvorschlags des AN-Baus zur Beschleunigung der Baumaßnahme, wurde der Knick begradigt.
In Hinblick auf die zeitnahe Fertigstellung wurde die Vereinfachung von der LTV bestätigt.
Auf Anordnung der LTV wurde in Vorbereitung der wasserrechtlichen Abnahme die Bestandsdokumentation aller abgeschlossenen VGEs der Projektsteuerung ausgehändigt, sowie eine von der Projektsteuerung zur Verfügung gestellte Übersichtstabelle von AN-Ing vervollständigt .Bei der wasserrechtlichen Abnahme handelt es sich nicht um die Abnahme des Bauwerks gegenüber dem AN im Sinne der VOB, welche eine Grundleistung der HOAI darstellt, sondern um eine behördliche Abnahme (LDS, untere Wasserbehörde). Die Mitwirkung bei der behördlichen Abnahme ist laut HOAI 2013 eine besondere Leistung in der LP8. Somit ist eine gesonderte Vergütung gerechtfertigt.
Auf Anordnung der LTV (Anlage 8.1) soll für den späteren Anlagenbetreiber der HWS-Anlagen (LTV / Flussmeisterei) erforderliche Betreiberunterlagen für die Nutzung, Unterhaltung und Grundlage im Hochwasser - Einsatzfall erstellt werden. Die Betriebsunterlagen beinhalten u.a. die Ausstattungspläne.
Die zusätzlichen Leistungen waren zum Zeitpunkt der Vergabe und der Beauftragung des Hauptvertrages nicht vorhersehbar und deshalb nicht Leistungsbestandteil des Hauptvertrages, sind aber zwingend zur Realisierung des Projektes und einer funktionsfähigen Hochwasserschutzanlage erforderlich. Die zusätzlich erforderlich gewordenen Planungsleistungen können nur von dem mit den sonstigen Planungsleistungen beauftragten Ingenieurbüro ausgeführt werden und nicht durch einen anderen Auftragnehmer. Ein Wechsel des Auftragnehmers wäre aus wirtschaftlichen und technischen Gründen nicht vertretbar. Auf Grund der erreichten Planungs- und Ausführungstiefe des Projektes verfügt das Ingenieurbüro über umfangreiche Fachkenntnisse, welche sich ein neuer AN verbunden mit Mehrkosten einarbeiten müsste. Auch würde ein Wechsel des AN einen vertragsrechtlichen Eingriff in das Werk des jetzigen AN bedeuten, für welches der AN haftet.