BIM-Pilotprojekt DB Netz AG; Planungsleistung Projekt Umbau Knoten Bamberg einschließlich Option Haltepunkt Süd
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift: Kurt-Schumacher-Str. 1
Ort: Erfurt
NUTS-Code: DEG01 Erfurt, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 99084
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Deutsche Bahn AG, vertreten durch Beschaffung Infrastruktur, Region Südost (FE.EI-SO), Salomonstraße 21, 04103 Leipzig
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://deutschebahn.com/de/geschaefte/lieferantenportal
Abschnitt II: Gegenstand
BIM-Pilotprojekt DB Netz AG; Planungsleistung Projekt Umbau Knoten Bamberg einschließlich Option Haltepunkt Süd
BIM-Pilotprojekt DB Netz AG; Planungsleistung Projekt Umbau Knoten Bamberg einschließlich Option Haltepunkt Süd
Knoten Bamberg
Für das Großprojekt VDE 8 Umbau Knoten Bamberg werden für Neu- und Umbauarbeiten im Planfeststellungsabschnitt (PfA) 22 umfangreiche Planungsleistungen u. a. in den Bereichen (Konstruktiver Ingenieurbau, Oberbau, Leit- und Sicherheitstechnik (LST), Maschinentechnische Anlagen, Elektrische Energieanlagen, Telekommunikationsanlagen, Oberleitung, Verkehrsanlagen Straßen, Umwelt, Vermessung (Bestandserfassung DGM, DOM) sowie Öffentlichkeitsarbeit / Kommunikation) gem. HOAI erforderlich. Neben der konventionellen Planung ist die BIM-Methodik anzuwenden.
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
BIM-Pilotprojekt DB Netz AG; Planungsleistung Projekt Umbau Knoten Bamberg einschließlich Option Haltepunkt Süd
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Ort: Erfurt
NUTS-Code: DEG01 Erfurt, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 52123
Land: Deutschland
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
Knoten Bamberg
VAE Nr. 156: Erstellung Fiktiventwürfe für Ingenieurbauwerke, Verkehrsplanung und Tragwerksplanung; Erstellung Kreuzungsvereinbarungen, Fortschreibung Vereinbarungstexte
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Ort: Erfurt
NUTS-Code: DEG01 Erfurt, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
VAE Nr. 156: Erstellung Fiktiventwürfe für Ingenieurbauwerke, Verkehrsplanung und Tragwerksplanung; Erstellung Kreuzungsvereinbarungen, Fortschreibung Vereinbarungstexte
Auf Basis der von AN erbrachten Entwurfsplanung sind zusätzliche Planungsleistungen in der Objektplanung der Ingenieurbauwerke, Tragwerksplanung und Objektplanung der zugehörigen Verkehrsanlagen als Fiktiventwürfe in der Lph3 für alle Kreuzungsbauwerke nach EKrG aufgrund der geänderter Verlangen der Stadt Bamberg zum Nachweis der technischen Durchführbarkeit und angemessene Wirtschaftlichkeit notwendig. Die darauf basierende Erstellung der Kreuzungsvereinbarungen entsprechend den Regelungen des EKrG ist für die Planung und Durchführung der Kreuzungsmaßnahmen notwendig und als Voraussetzung für die vom AN zu erbringende Leistung erforderlich. Die Übernahme der weiterführenden Planung seitens eines Dritten würde zu zusätzlichem Koordinationsaufwand des derzeitigen Auftragnehmers führen, ohne dass dieser für den Auftraggeber wertschöpfend wäre. Weiterhin würde es zu zusätzlichen Terminverzögerungen in der Ausführung der Planungsleistung führen.