BIM-Pilotprojekt DB Netz AG; Planungsleistung Projekt Umbau Knoten Bamberg einschließlich Option Haltepunkt Süd
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift: Kurt-Schumacher-Str. 1
Ort: Erfurt
NUTS-Code: DEG01 Erfurt, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 99084
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Deutsche Bahn AG, vertreten durch Beschaffung Infrastruktur, Region Südost (FE.EI-SO), Salomonstraße 21, 04103 Leipzig
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://deutschebahn.com/de/geschaefte/lieferantenportal
Abschnitt II: Gegenstand
BIM-Pilotprojekt DB Netz AG; Planungsleistung Projekt Umbau Knoten Bamberg einschließlich Option Haltepunkt Süd
BIM-Pilotprojekt DB Netz AG; Planungsleistung Projekt Umbau Knoten Bamberg einschließlich Option Haltepunkt Süd
Knoten Bamberg
Für das Großprojekt VDE 8 Umbau Knoten Bamberg werden für Neu- und Umbauarbeiten im Planfeststellungsabschnitt (PfA) 22 umfangreiche Planungsleistungen u. a. in den Bereichen (Konstruktiver Ingenieurbau, Oberbau, Leit- und Sicherheitstechnik (LST), Maschinentechnische Anlagen, Elektrische Energieanlagen, Telekommunikationsanlagen, Oberleitung, Verkehrsanlagen Straßen, Umwelt, Vermessung (Bestandserfassung DGM, DOM) sowie Öffentlichkeitsarbeit / Kommunikation) gem. HOAI erforderlich. Neben der konventionellen Planung ist die BIM-Methodik anzuwenden.
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
BIM-Pilotprojekt DB Netz AG; Planungsleistung Projekt Umbau Knoten Bamberg einschließlich Option Haltepunkt Süd
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Ort: Erfurt
NUTS-Code: DEG01 Erfurt, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 52123
Land: Deutschland
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
Knoten Bamberg
VAE Nr. 182: Oberleitungsanlage: Interimszustände und bauzeitliche Bespannung
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Ort: Erfurt
NUTS-Code: DEG01 Erfurt, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
VAE Nr. 182: Oberleitungsanlage: Interimszustände und bauzeitliche Bespannung
Gegenstand der bisherigen Planung war die Erarbeitung der Oberleitungsplanung für Bauzustände sowie den Endzustand. Aufgrund geänderter Randbedingungen aufgrund geänderter betrieblicher Anforderungen waren zusätzliche Interimszustände zu planen. Die Oberleitung hat vielfältige Schnittstellen zu den Planungen der tangierenden Gewerke wie z. B. der Verkehrsanlage, Trassierung, konstruktiven Ingenieurbau sowie der Planung der angrenzenden Bereiche im Planungsraum. Nur durch die Planung aus einer Hand ist eine koordinierte Planung sichergestellt. Eine sep. Vergabe in dem fortgeschrittenen Planungsstadium mit vielfältigen Schnittstellen ist nicht beherrschbar. Eine Parallelplanung untersch. Auftragnehmer würde aufgrund der notwendigen Einarbeitung zur Verzögerungen führen, was zu einer Behinderung des bereits gebundenen Planer zur Folge hätte.