Lieferung Bahnsteigerhöhungen
Bekanntmachung vergebener Aufträge – Sektoren
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift: Keßlerstraße 29
Ort: Jena
NUTS-Code: DEG03 Jena, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 07745
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Stadtwerke Jena GmbH
E-Mail:
Telefon: +49 3641/688-340
Fax: +49 3641/688-345
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.stadtwerke-jena.de
Abschnitt II: Gegenstand
Lieferung Bahnsteigerhöhungen
Umbau der Haltestellen für das Projekt "Der 800er" - Lieferung von Bahnsteigerhöhungen
Jena
Die Jenaer Nahverkehr GmbH beabsichtigt deshalb, in Q4 2022 und Q1 2023 mehrere Straßenbahnhaltestellen mit insgesamt 51 partiellen und 15 optionale Bahnsteigerhöhungen auszustatten.
Die partielle Bahnsteigerhöhung ist als Einstiegshilfe an diesen Straßenbahnhaltestellen, aufgrund der nötigen Bahnsteighöhe von 250 mm über Schienenoberkante, im Bereich der ersten Sänfte nach dem führenden Fahrerstand der Straßenbahn vorgesehen. Somit wird ein barrierefreies Einsteigen nach DIN 18040-3 in die Straßenbahn ermöglicht.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Lieferung Bahnsteigerhöhungen
Ort: Zusmarshausen
NUTS-Code: DE276 Augsburg, Landkreis
Postleitzahl: 86441
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Jorge-Semprún-Platz 4
Ort: Weimar
Postleitzahl: 99423
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 361/57332-1254
Fax: +49 361 / 57332-1059
Internet-Adresse: http://www.thueringen.de/th3/tlvwa/vergabekammer/
Der AG weist darauf hin, dass ein Nachprüfungsantrag nur zulässig ist, soweit
1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt hat, diesen gegenüber des AG innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat,
2. der Antragsteller Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber der AG gerügt hat,
3. der Antragsteller Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber des AG gerügt hat,
4. der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des AG, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, gestellt wird.
Weiteres ergibt sich aus § 160 GWB.