Bauleistungen Ernst-Abbe-Platz, 07743 Jena
Bekanntmachung vergebener Aufträge – Sektoren
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift: Keßlerstraße 29
Ort: Jena
NUTS-Code: DEG03 Jena, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 07745
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Stadtwerke Jena GmbH
E-Mail:
Telefon: +49 3641/688-340
Fax: +49 3641/688-345
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.stadtwerke-jena.de
Abschnitt II: Gegenstand
Bauleistungen Ernst-Abbe-Platz, 07743 Jena
Bauleistungen Ernst-Abbe-Platz, 07743 Jena
Ernst-Abbe-Platz, 07743 Jena
Gleisbau:
- Rückbau 210 m Gleis + 1 Weiche einschl. Eindeckung
- Einbau 210 m Gleis (ORTEC VIBREX) auf Stahlbetonlängsbalken
- Einbau 1 Weiche auf Masse-Feder-System
- 650 m² Gleiseindeckung Betontragschicht, Asphaltdeckschicht, Pflasterdeckschicht
Haltestellen:
- Rückbau 2 Bahnsteige 600 m² Oberbau, 115 m Bahnsteigkante
- 300 m² Oberbau Pflasterbauweise
- 105 m Bahnsteigkante Granitbord
- 280 m² Oberbau Asphaltbauweise
Fahrsignalanlage:
- Rückbau von bestehender Fahrsignalanlage und Weichensteuerung
- Lieferung und Montage einer Fahrsignalanlage in SIL 2
- Lieferung und Montage einer Weichenheizungsdoppelsteuerung
- Lieferung und Montage von vier Signalen in LED- Technik
- Anbindung FSA- und Heizungssteuerung an bestehende Fernwirk- Leittechnik nach IEC Protokoll
- Erweiterung der Visualisierung (Leitstelle)
- ca. 1600 m – Kabelanlage für Signal- und Steuerkabel
- ca. 500 m LWL- Kabel
- Netzwerkerweiterung für Signaltechnik
Fahrleitungsanlage:
- 675 m Rückbau und Neubau Einfachfahrleitung inkl. Verspannungen
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Bauleistungen Ernst-Abbe-Platz, 07743 Jena
Ort: Jena
NUTS-Code: DEG03 Jena, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 07743
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Jorge-Semprún-Platz 4
Ort: Weimar
Postleitzahl: 99423
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 361/57332-1254
Fax: +49 361 / 57332-1059
Internet-Adresse: http://www.thueringen.de/th3/tlvwa/vergabekammer/
Der AG weist darauf hin, dass ein Nachprüfungsantrag nur zulässig ist, soweit
1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt hat, diesen gegenüber des AG innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat,
2. der Antragsteller Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber der AG gerügt hat,
3. der Antragsteller Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber des AG gerügt hat,
4. der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des AG, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, gestellt wird.
Weiteres ergibt sich aus § 160 GWB.