Sammlung und Beförderung von Altpapier (PPK) und Containerbewirtschaftung (30.10.2023 bis 30.04.2023)
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Ort: Saarbrücken
NUTS-Code: DEC0 Saarland
Postleitzahl: 66117
Land: Deutschland
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.evs.de
Abschnitt II: Gegenstand
Sammlung und Beförderung von Altpapier (PPK) und Containerbewirtschaftung (30.10.2023 bis 30.04.2023)
Sammlung und Beförderung von Altpapier (PPK) und Containerbewirtschaftung
Sammlung und Beförderung von Altpapier (PPK) und Containerbewirtschaftung
Abschnitt IV: Verfahren
- Der Auftrag fällt nicht in den Anwendungsbereich der Richtlinie
Im Regionallos 3 kam es zu vertraglichen Differenzen mit dem bisherigen Auftragnehmer, die zu einer kurzfristigen Beendigung des Vertrages geführt haben.
Als zuständiger öffentlich-rechtlicher Entsorger ist der EVS gesetzlich zur Erfüllung der Aufgaben der überörtlichen und örtlichen Abfallbewirtschaftung verpflichtet. Nach der kurzfristigen Beendigung des Vertrages und dem dadurch bedingten Entfallen der Entsorgungsleistung war die Entsorgungssicherheit akut gefährdet. Damit bestand unmittelbarer und dringender Handlungsbedarf. Für den Zeitraum bis ein erneutes (europaweites) Ausschreibungsverfahren durchgeführt und abgeschlossen werden kann, musste mittels Beauftragung nach einem Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb entsprechend § 14 Absatz (4) Punkt 3 VGV die weiterführende Entsorgung für eine Übergangszeit gewährleistet werden. Diese Vorgehensweise ist im Rahmen der Daseinsvorsorge und für die kontinuierliche Erfüllung des Entsorgungsauftrags dringend geboten. Die Mindestfristen zur Durchführung eines Offenen / Nicht Offenen oder Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb konnten aufgrund der beschriebenen Dringlichkeit nicht eingehalten werden.
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Sammlung und Beförderung von Altpapier (PPK) und Containerbewirtschaftung (30.10.2023 bis 30.04.2024)
Ort: Kirkel
NUTS-Code: DEC05 Saarpfalz-Kreis
Postleitzahl: 66459
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Wichtiger Hinweis:
Die vergebenen Auftragswerte werden gemäß § 39 Absatz 6 Nummer 3 und 4 VgV nicht veröffentlicht. Der Betrag 0,01 EUR dient lediglich als Platzhalter.
Ort: Saarbrücken
Land: Deutschland
Es gelten die Fristen nach § 160 Abs. 3 GWB. Auf § 160 Abs. 3 GWB wird ausdrücklich verwiesen. Um eine Korrektur einer Entscheidung im Vergabeverfahren zu erreichen, kann ein Nachprüfungsantrag bei der Vergabekammer gestellt werden, solange durch den Auftraggeber ein wirksamer Zuschlag noch nicht erteilt ist. Ein wirksamer Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den beabsichtigten Zuschlag informiert hat und 15 Kalendertage bzw. nach Versendung der Information per Fax oder auf elektronischen Weg 10 Kalendertage vergangen sind. Der Antrag ist unzulässig, soweit der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat, soweit Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, soweit Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. Der Antrag ist ferner unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 GWB, insbesondere § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).