Sammlung und Beförderung von Altpapier (PPK) und Containerbewirtschaftung (30.10.2023 bis 30.04.2023)

Bekanntmachung vergebener Aufträge

Ergebnisse des Vergabeverfahrens

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Entsorgungsverband Saar
Ort: Saarbrücken
NUTS-Code: DEC0 Saarland
Postleitzahl: 66117
Land: Deutschland
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.evs.de
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Einrichtung des öffentlichen Rechts
I.5)Haupttätigkeit(en)
Umwelt

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Sammlung und Beförderung von Altpapier (PPK) und Containerbewirtschaftung (30.10.2023 bis 30.04.2023)

II.1.2)CPV-Code Hauptteil
90500000 Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Sammlung und Beförderung von Altpapier (PPK) und Containerbewirtschaftung

II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.7)Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.)
Wert ohne MwSt.: 0.01 EUR
II.2)Beschreibung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEC0 Saarland
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Sammlung und Beförderung von Altpapier (PPK) und Containerbewirtschaftung

II.2.5)Zuschlagskriterien
Preis
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Auftragsvergabe ohne vorherige Bekanntmachung eines Aufrufs zum Wettbewerb im Amtsblatt der Europäischen Union (für die unten aufgeführten Fälle)
  • Der Auftrag fällt nicht in den Anwendungsbereich der Richtlinie
Erläuterung:

Im Regionallos 3 kam es zu vertraglichen Differenzen mit dem bisherigen Auftragnehmer, die zu einer kurzfristigen Beendigung des Vertrages geführt haben.

Als zuständiger öffentlich-rechtlicher Entsorger ist der EVS gesetzlich zur Erfüllung der Aufgaben der überörtlichen und örtlichen Abfallbewirtschaftung verpflichtet. Nach der kurzfristigen Beendigung des Vertrages und dem dadurch bedingten Entfallen der Entsorgungsleistung war die Entsorgungssicherheit akut gefährdet. Damit bestand unmittelbarer und dringender Handlungsbedarf. Für den Zeitraum bis ein erneutes (europaweites) Ausschreibungsverfahren durchgeführt und abgeschlossen werden kann, musste mittels Beauftragung nach einem Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb entsprechend § 14 Absatz (4) Punkt 3 VGV die weiterführende Entsorgung für eine Übergangszeit gewährleistet werden. Diese Vorgehensweise ist im Rahmen der Daseinsvorsorge und für die kontinuierliche Erfüllung des Entsorgungsauftrags dringend geboten. Die Mindestfristen zur Durchführung eines Offenen / Nicht Offenen oder Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb konnten aufgrund der beschriebenen Dringlichkeit nicht eingehalten werden.

IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.8)Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9)Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Auftrags-Nr.: EVS-AF-R2.1_26200-188664
Bezeichnung des Auftrags:

Sammlung und Beförderung von Altpapier (PPK) und Containerbewirtschaftung (30.10.2023 bis 30.04.2024)

Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja
V.2)Auftragsvergabe
V.2.1)Tag des Vertragsabschlusses:
26/10/2023
V.2.2)Angaben zu den Angeboten
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 1
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der elektronisch eingegangenen Angebote: 1
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3)Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde
Offizielle Bezeichnung: REMONDIS Saar Entsorgung GmbH
Ort: Kirkel
NUTS-Code: DEC05 Saarpfalz-Kreis
Postleitzahl: 66459
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer ist ein KMU: ja
V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 0.01 EUR
V.2.5)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3)Zusätzliche Angaben:

Wichtiger Hinweis:

Die vergebenen Auftragswerte werden gemäß § 39 Absatz 6 Nummer 3 und 4 VgV nicht veröffentlicht. Der Betrag 0,01 EUR dient lediglich als Platzhalter.

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitales und Energie, Vergabekammern des Saarlandes
Ort: Saarbrücken
Land: Deutschland
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Es gelten die Fristen nach § 160 Abs. 3 GWB. Auf § 160 Abs. 3 GWB wird ausdrücklich verwiesen. Um eine Korrektur einer Entscheidung im Vergabeverfahren zu erreichen, kann ein Nachprüfungsantrag bei der Vergabekammer gestellt werden, solange durch den Auftraggeber ein wirksamer Zuschlag noch nicht erteilt ist. Ein wirksamer Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den beabsichtigten Zuschlag informiert hat und 15 Kalendertage bzw. nach Versendung der Information per Fax oder auf elektronischen Weg 10 Kalendertage vergangen sind. Der Antrag ist unzulässig, soweit der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat, soweit Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, soweit Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. Der Antrag ist ferner unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 GWB, insbesondere § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
06/11/2023