Neubau Sportschwimmhalle Lobeda-West in Jena - Gewerk Estrich- und Fliesenarbeiten
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Rudolstädter Straße 39
Ort: Jena
NUTS-Code: DEG03 Jena, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 07745
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Stadtwerke Jena GmbH
E-Mail:
Telefon: +49 3641/688-340
Fax: +49 3641/688-345
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.stadtwerke-jena.de
Abschnitt II: Gegenstand
Neubau Sportschwimmhalle Lobeda-West in Jena - Gewerk Estrich- und Fliesenarbeiten
Estrich- und Fliesenarbeiten
07747 Jena
Baustelleneinrichtung
Estricharbeiten
Fliesenarbeiten (Erdgeschoss, Obergeschoss)
- Untergrundvorbereitung
- Verbundabdichtung
- Fliesenarbeiten (Bodenbekleidung, Wandbekleidung, Treppe, Betonrinne)
- Anarbeitungen und Fugenverschluss
- Stundenlohnarbeiten
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Neubau Sportschwimmhalle Lobeda-West in Jena - Gewerk Estrich- und Fliesenarbeiten
Ort: Vreden
NUTS-Code: DEA34 Borken
Postleitzahl: 48691
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Jorge-Semprún-Platz 4
Ort: Weimar
Postleitzahl: 99423
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 361/57332-1254
Fax: +49 361 / 57332-1059
Internet-Adresse: http://www.thueringen.de/th3/tlvwa/vergabekammer/
Der AG weist darauf hin, dass ein Nachprüfungsantrag nur zulässig ist, soweit
1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt hat, diesen gegenüber des AG innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat,
2. der Antragsteller Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber der AG gerügt hat,
3. der Antragsteller Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber des AG gerügt hat,
4. der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des AG, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, gestellt wird.
Weiteres ergibt sich aus § 160 GWB.