Architektenleistungen nach HOAI §33 ff und Freianlagen nach § 38 HOAI

Auftragsbekanntmachung

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Neubau freiwillige Ganztagsschule am Standort Grundschule St. Oranna, Berus
Postanschrift: Rathausstraße 101
Ort: Überherrn
NUTS-Code: DEC04 Saarlouis
Postleitzahl: 66802
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Rainer Bastian - tribast Projektmanagement GmbH
E-Mail:
Telefon: +49 6841 /97849-0
Fax: +49 6841 /97849-49
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.ueberherrn.de
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: www.subreport.de/E43279311
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via: www.subreport.de/E43279311
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5)Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Architektenleistungen nach HOAI §33 ff und Freianlagen nach § 38 HOAI

II.1.2)CPV-Code Hauptteil
71200000 Dienstleistungen von Architekturbüros
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Die Gemeinde Überherrn beabsichtigt den Neubau einer Freiwilligen Ganztagsschule auf dem Gelände der Grundschule St. Oranna in Berus.

Hier sollen 200 Schüler untergebracht werden. Zur Optimierung der Bauzeit ist eine Ausführung in Fertigbauteilweise / Modulbau / Holzbau zu erwarten.

II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEC04 Saarlouis
Hauptort der Ausführung:

Standort Grundschule St. Oranna, Berus

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Die zu vergebenden Leistungen sind Architektenleistungen nach HOAI § 33 ff und Freianlagen nach HOAI § 38.

Die Beauftragung erfolgt stufenweise. In der ersten Stufe werden die Leistungen bis Leistungsphase 3 nach HOAI vergeben. Die voraussichtlichen Baukosten KG 300 -500 werden auf folgende Summen geschätzt (alle Angaben brutto):

KG 300: ca. 3,1 Mio €

KG 400: ca. 1,15 Mio €

KG 500: ca. 0,3 Mio €

Stand: 18. Juli 2023

II.2.5)Zuschlagskriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Laufzeit in Monaten: 22
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:

Verlängerungsoption abhängig von der gewählten Bauart

II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

In der 2. Stufe des Verfahrens wird eine Vorplanungsleistung in Form einer Projektstudie bewertet. Die Erbringung dieser Leistung mit 2.000.- € vergütet.

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:

Es werden Nachweise gefordert über die grundsätzliche Eignung (Zuverlässigkeit, Leistungsfähigkeit und Fachkunde) des Bewerbers:

- Berechtigung zur Erbringung der Leistung gem. § 43 Abs. 1 VgV

-Unterauftragnehmer § 36 Abs. 1 VgV und Bewerber- / Bietergemeinschaften § 43 Abs. 2 VgV

- Angabe der Rechtsform gem. § 43 Abs. 1 VgV

- Angabe der Berufsqualifikation gem. § 75 Abs. 1 oder 2 VgV

- Eigenerklärung, dass keine zwingenden Ausschlussgründe nach § 123 GWB und keine fakultativen Gründe nach § 124 GWB vorliegen.

III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

a) Gemittelter Gesamtumsatz der letzten 3 Jahre in Millionen Euro (2020-2022); die höchste Punktezahl

wird ab einem gemittelten Umsatz von 0,6 Mio. € pro Jahr erreicht

III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

a)Geeignete Referenzen gemäß § 46 Abs. 3 Nummer 1 VgV aus den letzten höchstens 7 Jahren. Mindestanforderung für das beauftragte Leistungsbild sind die Leistungsphasen 3-8 nach HOAI. Für die Wertbarkeit der Referenzen müssen die Projekte abgeschlossen sein. Stichtag ist der Tag der Absendung der Bekanntmachung.

Die höchste Bewertung wird erzielt, wenn 4 Referenzen angegeben werden für Neubau, sowie Umbau- und Sanierungen von Ganztagsschulen oder Gebäuden mit vergleichbaren Anforderungen mit einem Bauvolumen KG 300/400 größer netto 2,0 Mio. €, von denen mindestens 2 HZ IV und 2 HZ III sein müssen.

Zu Gebäuden mit vergleichbaren Anforderungen zählen Bildungseinrichtungen.

b) Anzahl der Mitarbeiter für entsprechende Dienstleistungen in den letzten drei Jahren mit Angabe der Führungskräfte. Als Führungskräfte gelten Geschäftsführer, Prokuristen und Architekten/Ingenieure mit mindestens 10 Jahren Berufserfahrung als Projektleiter.

III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:

Nachweis einer objektbezogenen Haftpflichtversicherung - Deckungssumme pro Schadensfall

Personenschaden: 1.500.000,00 € Sachschaden: 1.000.000,00 €, einschließlich einer Nachhaftung von 5 Jahren

III.2.3)Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal
Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 08/12/2023
Ortszeit: 12:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
Das Angebot muss gültig bleiben bis: 01/04/2024
IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Tag: 08/12/2023
Ortszeit: 12:00

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.3)Zusätzliche Angaben:
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammern des Saarlandes
Postanschrift: Ministerium für Wirtschaft und Wissenschaft Franz-Josef-Röder-Straße 17
Ort: Saarbrücken
Postleitzahl: 66119
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 681501-4994
Fax: +49 681501-3506
Internet-Adresse: http://wirtschaft.saarland.de
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

siehe VI.4.1) Auf folgende Rechtsvorschrift nach GWB wird hingewiesen: § 160 Einleitung, Antrag.

(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.

(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession

hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.

(3)Der Antrag ist unzulässig, soweit:

1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des

Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,

2.Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis

zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

3.Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis

zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

4.mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu

wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt

VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
Offizielle Bezeichnung: siehe VI.4.1
Ort: Saarbrücken
Land: Deutschland
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
03/11/2023