Architektenleistungen nach HOAI §33 ff und Freianlagen nach § 38 HOAI
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Gemeinde Überherrn - Rathausstraße 101
Ort: Überherrn
NUTS-Code: DEC04 Saarlouis
Postleitzahl: 66802
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Rainer Bastian - tribast Projektmanagement GmbH
E-Mail:
Telefon: +49 6841 /97849-0
Fax: +49 6841 /97849-49
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.ueberherrn.de
Abschnitt II: Gegenstand
Architektenleistungen nach HOAI §33 ff und Freianlagen nach § 38 HOAI
Die Gemeinde Überherrn beabsichtigt den Neubau einer Freiwilligen Ganztagsschule auf dem Gelände der Grundschule St. Bonifatius in Überherrn.
Hier sollen 299 Schüler untergebracht werden. Zur Optimierung der Bauzeit ist eine Ausführung in Fertigbauteilweise / Modulbau / Holzbau zu erwarten.
Grundschule St. Bonifatius, Überherrn
Die zu vergebenden Leistungen sind Architektenleistungen nach HOAI § 33 ff und Freianlagen nach HOAI § 38.
Die Beauftragung erfolgt stufenweise. In der ersten Stufe werden die Leistungen bis Leistungsphase 3 nach HOAI vergeben. Die voraussichtlichen Baukosten KG 300 -500 werden auf folgende Summen geschätzt (alle Angaben brutto):
KG 300: ca. 3,8 Mio €
KG 400: ca. 1,4 Mio €
KG 500: ca. 0,4 Mio €
Stand: 18. Juli 2023
Verlängerungsoption abhängig von der gewählten Bauart
In der 2. Stufe des Verfahrens wird eine Vorplanungsleistung in Form einer Projektstudie bewertet. Die Erbringung dieser Leistung mit 2.000.- € vergütet.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Es werden Nachweise gefordert über die grundsätzliche Eignung (Zuverlässigkeit, Leistungsfähigkeit und Fachkunde) des Bewerbers:
- Berechtigung zur Erbringung der Leistung gem. § 43 Abs. 1 VgV
-Unterauftragnehmer § 36 Abs. 1 VgV und Bewerber- / Bietergemeinschaften § 43 Abs. 2 VgV
- Angabe der Rechtsform gem. § 43 Abs. 1 VgV
- Angabe der Berufsqualifikation gem. § 75 Abs. 1 oder 2 VgV
- Eigenerklärung, dass keine zwingenden Ausschlussgründe nach § 123 GWB und keine fakultativen Gründe nach § 124 GWB vorliegen.
a) Gemittelter Gesamtumsatz der letzten 3 Jahre in Millionen Euro (2020-2022); die höchste Punktezahl
wird ab einem gemittelten Umsatz von 0,6 Mio. € pro Jahr erreicht
a)Geeignete Referenzen gemäß § 46 Abs. 3 Nummer 1 VgV aus den letzten höchstens 7 Jahren. Mindestanforderung für das beauftragte Leistungsbild sind die Leistungsphasen 3-8 nach HOAI. Für die Wertbarkeit der Referenzen müssen die Projekte abgeschlossen sein. Stichtag ist der Tag der Absendung der Bekanntmachung.
Die höchste Bewertung wird erzielt, wenn 4 Referenzen angegeben werden für Neubau, sowie Umbau- und Sanierungen von Ganztagsschulen oder Gebäuden mit vergleichbaren Anforderungen mit einem Bauvolumen KG 300/400 größer netto 2,0 Mio. €, von denen mindestens 2 HZ IV und 2 HZ III sein müssen.
Zu Gebäuden mit vergleichbaren Anforderungen zählen Bildungseinrichtungen.
b) Anzahl der Mitarbeiter für entsprechende Dienstleistungen in den letzten drei Jahren mit Angabe der Führungskräfte. Als Führungskräfte gelten Geschäftsführer, Prokuristen und Architekten/Ingenieure mit mindestens 10 Jahren Berufserfahrung als Projektleiter.
Nachweis einer objektbezogenen Haftpflichtversicherung - Deckungssumme pro Schadensfall
Personenschaden: 1.500.000,00 € Sachschaden: 1.000.000,00 €, einschließlich einer Nachhaftung von 5 Jahren
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Der vorgegebene Bewerbungsbogen ist zu verwenden. Dieser ist auf der Vergabeplattform eingestellt und kann dort heruntergeladen werden. Siehe hierzu I.3). Die in die engere Wahl kommenden Bewerber werden zu einer Präsentation am 05.02.2024 zwischen 09:00h und 17:00h separat eingeladen. Hier haben sich der Projektleiter und der Bauleiter vorzustellen.
Postanschrift: Ministerium für Wirtschaft und Wissenschaft Franz-Josef-Röder-Straße 17
Ort: Saarbrücken
Postleitzahl: 66119
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 681501-4994
Fax: +49 681501-3506
Internet-Adresse: www.wirtschaft.saarland.de
siehe VI.4.1) Auf folgende Rechtsvorschrift nach GWB wird hingewiesen: § 160 Einleitung, Antrag.
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession
hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3)Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2.Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3.Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4.mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu
wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt
Ort: Saarbrücken
Land: Deutschland