LPH 5-8 gem. Paragraf 39 HOAI Neuerrichtung eines Rathausplatzes Referenznummer der Bekanntmachung: 156101NEU-FB40123
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Bahnhofstraße 3
Ort: Neunkirchen
NUTS-Code: DEA5A Siegen-Wittgenstein
Postleitzahl: 57290
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Kreis Siegen-Wittgenstein, Zentraler Vergabeservice
E-Mail:
Telefon: +49 2713331443
Fax: +49 271333291433
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.vergabe.rib.de
Adresse des Beschafferprofils: https://www.vergabe.rib.de
Abschnitt II: Gegenstand
LPH 5-8 gem. Paragraf 39 HOAI Neuerrichtung eines Rathausplatzes
LP 5-8 gem. § 39 Abs. 3 Freianlagen HOAI
Kölner Straße 170-174, 57290 Neunkirchen
Zu beplanende urbane Freifläche von ca. 6.000 m2, teilweise mit darunter liegender Tiefgarage, Treppen-Rampenanlage, Flächen- und Baumpflanzungen, div. Ausstattungselemente (Fontänenfeld, Trinkwasser-Brunnen, große Bürgerbank, Fahrradständer, Hochbeete Alu, Klettergerät etc.).
Zu II.2.5): Das zu 30% bewertete Kriterium „Qualität“ ist in folgende Unterkriterien gegliedert:
10 % Auftragsbezogene Qualifikation und Organisation des vorgesehenen Projektteams
20 % Qualität der Herangehensweise zur Umsetzung der Aufgabenstellung.
Die Ausführung ist von der verbindlichen Förderzusage abhängig.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Postanschrift: Grüner Weg 10
Ort: Köln
NUTS-Code: DEA2 Köln
Postleitzahl: 50825
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Albrecht-Thaer-Str. 9
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
Telefon: +49 2514110
Fax: +49 2514112165
Die Rügefrist für evtl. Vergaberechtsverstöße beträgt 10 Tage nach Kenntnis eines Vergaberechtsverstoßes. Gemäß § 160 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. Der Antrag ist unzulässig, soweit
- der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn
Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr.2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der dort genannten Angebotsfrist zu rügen. Sofern mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung der Vergabestelle , einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind, ist die Rüge präkludiert.
Postanschrift: Bahnhofstraße 3
Ort: Neunkirchen
Postleitzahl: 57290
Land: Deutschland
Telefon: +49 271 / 333-1443
Fax: +49 271 / 333-291433