OV-Gera-23
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Ernst-Toller-Str. 15
Ort: Gera
NUTS-Code: DEG02 Gera, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 07545
Land: Deutschland
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.elstertal-infraprojekt.de/
Abschnitt II: Gegenstand
OV-Gera-23
Gegenstand der vom AG ausgeschriebenen Leistung ist die Unterhalts- und Grundreinigung von 80 Objekten mit einer Jahresreinigungsfläche von ca. 19.800.000 Quadratmetern und einer Grundreinigungsfläche von ca. 68.000 Quadratmetern. Sowie Hausmeisterdienste in 12 Objekten und Glasreinigung mit einer Reinigungsfläche von 55.000 Quadratmetern. Die Ausschreibung enthält 10 Lose.
Unterhalts- und Grundreinigung in 18 Objekten mit rund 5.500.000 Quadratmetern Jahresreinigungsfläche und 35.000 Quadratmetern Grundreinigungsfläche.
Zwei Verlängerungsoptionen von je 12 Monaten
Unterhalts- und Grundreinigung in 14 Objekten mit rund 4.000.000 Quadratmetern Jahresreinigungsfläche und 25.000 Quadratmetern Grundreinigungsfläche.
Zwei Verlängerungsoptionen von je 12 Monaten
Unterhalts- und Grundreinigung in 22 Objekten mit rund 5.900.000 Quadratmetern Jahresreinigungsfläche und 31.000 Quadratmetern Grundreinigungsfläche.
Zwei Verlängerungsoptionen von je 12 Monaten
Unterhalts- und Grundreinigung in 15 Objekten mit rund 2.750.000 Quadratmetern Jahresreinigungsfläche und 7.700 Quadratmetern Grundreinigungsfläche.
Zwei Verlängerungsoptionen von je 12 Monaten
Unterhalts- und Grundreinigung in 11 Objekten mit rund 1.700.000 Quadratmetern Jahresreinigungsfläche und 10.300 Quadratmetern Grundreinigungsfläche.
Zwei Verlängerungsoptionen von je 12 Monaten
Hausmeisterdienst in 12 Objekten.
Zwei Verlängerungsoptionen von je 12 Monaten
Glas- und Rahmenreinigung in 23 Objekten mit rund 12.000 Quadratmetern Jahresreinigungsfläche.
Zwei Verlängerungsoptionen von je 12 Monaten
Glas- und Rahmenreinigung in 15 Objekten mit rund 13.800 Quadratmetern Jahresreinigungsfläche.
Zwei Verlängerungsoptionen von je 12 Monaten
Glas- und Rahmenreinigung in 19 Objekten mit rund 16.600 Quadratmetern Jahresreinigungsfläche.
Zwei Verlängerungsoptionen von je 12 Monaten
Glas- und Rahmenreinigung in 21 Objekten mit rund 13.300 Quadratmetern Jahresreinigungsfläche.
Zwei Verlängerungsoptionen von je 12 Monaten
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Der Bieter hat in Form einer Eigenerklärung zur Eignung (siehe Excel-Tabelle „Eignung“) zu erklären, dass die Befähigung / Erlaubnis zur Berufsausübung besteht, keine zwingenden oder fakultativen Ausschlussgründe vorliegen, der Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben nachkommen wird sowie eine Mitgliedschaft bei einer Berufsgenossenschaft und Versicherungen in entsprechender Höhe (siehe Anlage BVB – Besondere Vertragsbedingungen) bestehen.
Es werden drei vergleichbare Referenzen gefordert. Vergleichbar ist eine Referenz für ein Los, wenn sie in Bezug auf die Jahresreinigungsfläche mindestens 50% der Jahresreinigungsfläche des Loses entspricht. Eine Referenzangabe ist für unterschiedliche Lose gültig. Referenzflächen der Unterhaltsreinigung müssen sich dabei auf die laufende Intervallreinigung (keine Tageskräfte, keine ergebnisorientierte Reinigung) beziehen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Loslimitierung:
Für die Lose 1 bis 5 erfolgt auf Zuschlagsseite eine Loslimitierung auf zwei Lose. Bieter, die bei mehr als zwei Losen das wirtschaftlichste Angebot abgegeben haben, erhalten den Zuschlag auf die beiden Lose mit dem höchsten Angebotspreis.
Für die Lose 7 bis 10 erfolgt auf Zuschlagsseite eine Loslimitierung auf zwei Lose. Bieter, die bei mehr als zwei Losen das wirtschaftlichste Angebot abgegeben haben, erhalten den Zuschlag auf die beiden Lose mit dem höchsten Angebotspreis.
Objektbegehung freiwillig:
Auf Anfrage ist eine freiwillige Objektbegehung möglich. Einzelbegehungen können bis zum 06.11.2023 (12.00 Uhr MEZ) für den Zeittraum vom 06.11.2023 bis 10.11.2023 vereinbart werden. Die Terminvereinbarung erfolgt über die Vergabestelle (Tel.: 0365 838-4314). Nach Ablauf des 06.11.2023 (12.00 Uhr MEZ) ist eine Terminvereinbarung zur Begehung ausgeschlossen.
Bieterfragen:
Bieterfragen müssen in Textform und ausschließlich über die Vergabeplattform gestellt werden. Rechtzeitig eingegangene Bieterfragen werden bis spätestens 6 Tage vor Ablauf der Angebotsfrist beantwortet. Die Frist, innerhalb der Bieterfragen gestellt werden dürfen, endet am 13.11.2023, 14.00 Uhr (MEZ)
Nachforderung:
Der AG wird die fristgerecht eingegangenen Angebote auf Vollständigkeit, fachliche und rechnerische Richtigkeit prüfen, § 56 Abs. 1 VgV. Soweit sich daraus ergibt, dass Angebote unvollständig sind, behält sich der AG das Recht vor, die betroffenen Bieter nach pflichtgemäßem Ermessen aufzufordern, die entsprechenden Unterlagen innerhalb einer kurzen, für alle Bieter einheitlichen Frist (Nachforderungsfrist) nachzureichen (§ 56 Abs. 4 VgV).
Die Aufforderung zur Nachreichung von Unterlagen erfolgt nur für fristgerecht abgegebene Angebote. Erfolgt keine Nachforderung, werden unvollständige Angebote ausgeschlossen, § 57 Abs. 1 Nr. 2 VgV.
Das Recht zur Nachforderung von Unterlagen begründet indes keine Verantwortung des AG für die Vollständigkeit der Angebote. Haftungsansprüche aus einer fahrlässig versäumten Nachforderung von Unterlagen sind ausgeschlossen. Jeder Bieter bleibt für die Vollständigkeit seines Angebots allein verantwortlich.
Liegen dem AG die geforderten Unterlagen und Informationen auch nach Ablauf der Nachforderungsfrist nicht vor, wird das Angebot vom Vergabeverfahren ausgeschlossen, vgl. § 57 Abs. 1 Nr. 2 VgV.
Hinweispflicht bei Unklarheiten oder Widersprüchen:
Die Bieter haben sich von der Vollständigkeit der ihnen überlassenen Unterlagen zu überzeugen. Bei Unvollständigkeit der Unterlagen haben sie den AG unverzüglich elektronisch darauf hinzuweisen.
Enthalten die EU-Bekanntmachung, die Vergabeunterlagen und/oder die sonstigen Unterlagen nach Auffassung des Bieters Unklarheiten, die das Angebot beeinflussen könnten, so hat der Bieter den AG umgehend darauf hinzuweisen. Gleiches gilt im Hinblick auf eventuell bestehende Widersprüche in den Unterlagen sowie für den Fall, dass der Bieter der Auffassung ist, dass die Unterlagen gegen geltendes Recht verstoßen.
Entsprechende Hinweise hat der Bieter über die Vergabeplattform dem AG anzuzeigen.
Ort: Weimar
Land: Deutschland
Fax: +49 361573321059
Die Zulässigkeit von Nachprüfungsanträgen richtet sich nach § 160 GWB. Nach § 160 Abs. 3 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.