Rahmenvereinbarung für diverse Veranstaltungsformate der AOK PLUS - Die Gesundheitskasse für Sachsen und Thüringen Referenznummer der Bekanntmachung: 47/2023

Auftragsbekanntmachung

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: AOK PLUS - Die Gesundheitskasse für Sachsen und Thüringen
Postanschrift: Augustinerstraße 38
Ort: Erfurt
NUTS-Code: DEG Thüringen
Postleitzahl: 99084
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Geschäftsbereich Personal und Services, Zentrale Vergabestelle
E-Mail:
Telefon: +49 80010590-80071
Fax: +49 8001059002-116
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://plus.aok.de/
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YRY6T4G/documents
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YRY6T4G
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Einrichtung des öffentlichen Rechts
I.5)Haupttätigkeit(en)
Gesundheit

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Rahmenvereinbarung für diverse Veranstaltungsformate der AOK PLUS - Die Gesundheitskasse für Sachsen und Thüringen

Referenznummer der Bekanntmachung: 47/2023
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
79950000 Veranstaltung von Ausstellungen, Messen und Kongressen
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Gegenstand des vorliegenden EU-weiten offenen Verfahrens der AOK PLUS - Die Gesundheitskasse für Sachsen und Thüringen (im Folgenden: Auftraggeberin) ist eine Rahmenvereinbarung zur Konzeption, Planung, Organisation und Betreuung von diversen Veranstaltungsformaten für Geschäftskunden, Vertragspartnern, Versicherten, Mitarbeitern, Politik, Netzwerkpartnern und Gremien der Auftraggeberin. Einzelheiten zum Leistungsgegenstand sind dem Dokument "Vergabeunterlagen" unter Punkt C I. ("Leistungsgegenstand") zu entnehmen.

II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DED Sachsen
NUTS-Code: DEG0 Thüringen
Hauptort der Ausführung:

AOK PLUS - Dies Gesundheitskasse für Sachsen und Thüringen Sternplatz 7 01067 Dresden Bundesrepublik Deutschland, Freistaaten Sachsen und Thüringen

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Siehe oben unter II.1.4)

II.2.5)Zuschlagskriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 01/03/2024
Ende: 29/02/2028
Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:

- Zur Prüfung des Nichtvorliegens von zwingenden oder fakultativen Ausschlussgründen im Sinne der §§ 123, 124 GWB ist die Anlage 5-1 der Vergabeunterlagen mit dem Angebot ausgefüllt einzureichen.

- Mit EU-Verordnung Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 wurden umfang-reiche Sanktionen gegen Russland normiert. Unter anderem besteht nach Art. 5k dieser Verordnung für öffentliche Auftraggeber bei Aufträgen oberhalb der EU-Schwellenwerte ein Zuschlags- und ein Vertragserfüllungsverbot. Danach dürfen keine öffentlichen Aufträge an Personen oder Unternehmen vergeben werden, die einen Bezug zu Russland aufweisen. Unter Verwendung der Anlage 5-2 der Vergabeunterlagen hat der Bieter daher zu erklären, dass weder er noch ein am Auftrag beteiligtes Unternehmen einen Bezug zu Russland im Sinne der o.g. Vorschrift aufweist.

III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

- Darstellung des Gesamtumsatzes des Bieters in den letzten 3 Geschäftsjahren, aufgesplittet je Geschäftsjahr (Anlage 5-3 der Vergabeunterlagen).

- Eigenerklärung Haftpflichtversicherung (Anlage 5-4 der Vergabeunterlagen)

Möglicherweise geforderte Mindeststandards:

- Die Auftraggeberin erachtet nur solche Bieter als geeignet, die in jedem der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren einen Umsatz von durchschnittlich mindestens 600.000 Euro erwirtschaftet haben.

- Zur Gewährleistung der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit haben die Bieter eine Erklärung abzugeben aus der hervorgeht, dass diese über eine Betriebshaftpflichtversicherung im Sinne der Ziffer 8 Buchstabe f der Rahmenvereinbarung verfügen oder aber bereit sind, eine entsprechende Versicherung im Falle der Zuschlagserteilung abzuschließen und diese oder eine gleichwertige Versicherung während des gesamten Vertragsverhältnisses ununterbrochen aufrechtzuerhalten. Ziffer 8 Buchstabe f der Rahmenvereinbarung lautet u. a. wie folgt: "Folgende Deckungssummen sind dabei als Mindestbeträge erforderlich: 1.000.000 EUR pro Schadensereignis bei Personenschäden, 250.000 EUR pro Schadensereignis bei Sachschäden, 250.000 EUR pro Schadensereignis bei Vermögensschäden sowie 250.000 EUR pro Schadensereignis bei Verstoß gegen Datenschutzbestimmungen. Der Nachweis ist auf gesonderte Anforderung unverzüglich zu erbringen."

III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

- Eigenerklärung Referenzprojekte (Anlage 5-5 der Vergabeunterlagen)

Detaillierte Darstellung von Referenzprojekten vergleichbarer Art und Größe der letzten 5 Jahre unter Angabe des jeweiligen Rechnungswertes, der inhaltlichen Beschreibung der erbrachten Leistung, der Leistungszeit und des Kunden (einschließlich eines Ansprechpartners).

Möglicherweise geforderte Mindeststandards:

- Die Auftraggeberin betrachtet lediglich solche Bieter als geeignet, welche mindestens drei Referenzprojekte nachweisen können, die hinsichtlich Art und Umfang mit dem vorliegenden Auftrag vergleichbar sind. Dabei ist eine Vergleichbarkeit hinsichtlich des Umfangs nur gegeben, wenn der Rechnungswert einer Referenz mindestens 40.000 Euro (brutto) beträgt.

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
Die Bekanntmachung betrifft den Abschluss einer Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung mit einem einzigen Wirtschaftsteilnehmer
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 24/11/2023
Ortszeit: 10:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
Das Angebot muss gültig bleiben bis: 31/01/2024
IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Tag: 24/11/2023
Ortszeit: 10:05
Ort:

Zentrale Vergabestelle der Auftraggeberin (Anschrift s. o.)

Angaben über befugte Personen und das Öffnungsverfahren:

Es sind keine Bieter zum Öffnungstermin zugelassen.

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: ja
Voraussichtlicher Zeitpunkt weiterer Bekanntmachungen:

2. Halbjahr 2027

VI.3)Zusätzliche Angaben:

1) Die Kommunikation zwischen der Auftraggeberin und den Bewerbern bzw. Bietern ist ausschließlich über den Projektraum des Vergabeverfahrens auf der Vergabeplattform des Deutschen Vergabeportals (https://www.dtvp.de) möglich. Fragen und Hinweise zu den Vergabeunterlagen sind über den Projektraum des Verfahrens auf der o. g. Vergabeplattform an die Vergabestelle zu richten. Die Antworten werden ausschließlich und einheitlich auf der o. g. Vergabeplattform für alle Bewerber bzw. Bieter auch ohne Registrierung sichtbareingestellt und sind regelmäßig selbst einzuholen.

2) Rechtsform der Bietergemeinschaft, an die der Auftrag vergeben wird: Rechtsform mit gesamtschuldnerischer Haftung. Im Falle einer Bietergemeinschaft ist mit dem Angebot eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung (Anlage "Bietergemeinschaftserklärung" der Vergabeunterlagen) abzugeben. Darin haben alle Mitglieder zu erklären, dass sie gesamtschuldnerisch haften und einen Bevollmächtigten zu benennen, welcher alle Mitglieder der Bietergemeinschaft gegenüber der Auftraggeberin vertritt. Die in Punkt III.1.1) und Punkt III.1.2) der Bekanntmachung aufgeführten Nachweise über die Geeignetheit des Unternehmens und das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen sind bei Bildung einer Bietergemeinschaft von jedem Mitglied vorzulegen. Die unter Punkt III.1.3) der Bekanntmachung genannten Referenzprojekte sind für alle Mitglieder der Bietergemeinschaft gemeinschaftlich zu erbringen.

3) Die Auftraggeberin kann nach § 14 Abs. 4 Nr. 9 VgV Dienstleistungen, die in der Wiederholung gleichartiger Leistungen (hier: Organisation und Durchführung von Veranstaltungen) bestehen, an den gleichen Auftragnehmer im Wege eines Verhandlungsverfahrens ohne vorherige Vergabebekanntmachung vergeben. Vorliegend gilt dies bis zu einem jährlichen Auftragsvolumen von maximal 1.000.000 EUR (netto). Sofern die Auftraggeberin von dieser Möglichkeit Gebrauch macht, erfolgt die Vergabe des Auftrages gemäß den Bestimmungen der Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (Vergabeverordnung - VgV) sowie in entsprechender Anwendung der in den Vergabeunterlagen (einschließlich Anlagen) genannten Bewerbungs- und Vertragsbedingungen, soweit diese auf ein Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb mit nur einem Bieter übertragbar sind.

Bekanntmachungs-ID: CXP4YRY6T4G

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Die Vergabekammern des Bundes
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 228-9499-0
Fax: +49 228-9499-163
Internet-Adresse: www.bundeskartellamt.de
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Für die Einlegung von Rechtsbehelfen gelten u. a. die folgenden Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB):

§ 134 Informations- und Wartepflicht.

(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist;

(2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim Betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an;

(3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist...

§ 135 Unwirksamkeit.

(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber

1. gegen § 134 verstoßen hat

§ 160 Einleitung, Antrag.

(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein;

(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht;

(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:

1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10Kalendertagen gerügt hat (der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt),

2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;

4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht Abhelfen zu wollen, vergangen sind...

§ 168 Entscheidung der Vergabekammer.

(1) Die Vergabekammerentscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrenseinwirken;

(2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden...

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
19/10/2023

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