Ballierung von Haus-, Gewerbe- und Rest-Sperrabfall
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Untertürkheimer Str. 21
Ort: Saarbrücken
NUTS-Code: DEC0 Saarland
Postleitzahl: 66117
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 681/50000
Fax: +49 681/5000308
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.evs.de
Abschnitt II: Gegenstand
Ballierung von Haus-, Gewerbe- und Rest-Sperrabfall
Ballierung (ausschließlich Rundballen) von Haus- und ggf. nicht gefährlichem Gewerbeabfall bzw. Rest-Sperrabfall in Revisionszeiten bzw. länger andauernden ungeplanten Betriebsstörungen der AVA Velsen auf dem Gelände des Abfallwirtschaftszentrums (AWZ) Hermine in Neunkirchen/Saar
Abfallwirtschaftszentrum Hermine in Neunkirchen/Saar
In geplanten Revisionszeiten ist Hausabfall bzw. ggf. auch ein Gemisch aus Hausabfall und nicht gefährlichem Gewerbeabfall und / oder (Rest-)Sperrabfall, Verhältnis 60 - 80 M-% Hausabfall zu 20 - 40 M-% nicht gefährlicher Gewerbeabfall bzw. (Rest-)Sperrabfall in der bestehenden Halle im AWZ Hermine zu zerkleinern und in einer Ballenpresse in eine zylindrische Form zu pressen und mit einer UV-beständigen Folie mindestens 10 – 12 Folienlagen an jeder Stelle des Ballens zu umwickeln. Die Folienstärke muss mindestens 0,025 mm betragen sowie eine UV-Beständigkeit von mindestens zwölf Monaten haben.
Die eingesetzte Technik soll sicherstellen, dass die Ballengewichte bei der angegebenen Abfallzusammensetzung mindestens 1,0 Mg /Ballen und max. 2,4 Mg / Ballen betragen, um zu gewährleisten, dass zum einen die angemietete Lagerfläche ausreicht und zum anderen der Kraftstoffverbrauch beim Aufbau und Rückbau des Ballenlagers auf ein Minimum reduziert wird. Die Ballen sind mit einem Teleskopstapler auf der Außenfläche horizontal mit bis 7 Ballenlagen möglichst platzsparend (dicht) zu lagern.
Einseitige Verlängerungsoption der EVS ABW GmbH: 2 x 6 Monate
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Die Eignung ist durch Eigenerklärung gem. Formblatt 124_LD (Eigenerklärung zur Eignung) nachzuweisen. Gelangt das Angebot eines Bieters in die engere Wahl, sind die im Formblatt 124_LD angegebenen Bescheinigungen innerhalb von 6 Kalendertagen nach Aufforderung vorzulegen.
Beruft sich der Bieter zur Erfüllung des Auftrages auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, sind die Erklärungen und Bescheinigungen gemäß dem Formblatt 124_LD auch für diese anderen Unternehmen auf Verlangen vorzulegen.
Bei Bietergemeinschaften sind die Erklärungen von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft vorzulegen.
Eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) wird akzeptiert.
Die Eignung ist durch Eigenerklärung gem. Formblatt 124_LD (Eigenerklärung zur Eignung) nachzuweisen. Gelangt das Angebot eines Bieters in die engere Wahl, sind die im Formblatt 124_LD angegebenen Bescheinigungen innerhalb von 6 Kalendertagen nach Aufforderung vorzulegen.
Beruft sich der Bieter zur Erfüllung des Auftrages auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, sind die Erklärungen und Bescheinigungen gemäß dem Formblatt 124_LD auch für diese anderen Unternehmen auf Verlangen vorzulegen.
Bei Bietergemeinschaften sind die Erklärungen von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft vorzulegen.
Eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) wird akzeptiert.
Versicherungen:
Der Auftragnehmer verpflichtet sich für die Vertragslaufzeit
• eine Betriebshaftpflichtversicherung in Höhe von 5 Mio. Euro,
• eine Umwelthaftpflichtversicherung in Höhe von 5 Mio. Euro,
• eine Umweltschadensversicherung in Höhe von 5 Mio. Euro
abzuschließen.
Der Bieter hat im Rahmen der Wertung eine Erklärung seines Versicherers einzureichen, wonach die geforderten Deckungssummen zu den Versicherungen bei Auftragserteilung bereitgestellt werden.
Die Eignung ist durch Eigenerklärung gem. Formblatt 124_LD (Eigenerklärung zur Eignung) nachzuweisen. Gelangt das Angebot eines Bieters in die engere Wahl, sind die im Formblatt 124_LD angegebenen Bescheinigungen innerhalb von 6 Kalendertagen nach Aufforderung vorzulegen.
Beruft sich der Bieter zur Erfüllung des Auftrages auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, sind die Erklärungen und Bescheinigungen gemäß dem Formblatt 124_LD auch für diese anderen Unternehmen auf Verlangen vorzulegen.
Bei Bietergemeinschaften sind die Erklärungen von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft vorzulegen.
Eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) wird akzeptiert.
Zertifizierung
Der Bieter hat folgende Zertifizierungen nachzuweisen:
• Arbeitsschutzmanagement nach ISO 45001
• Qualitätsmanagement nach ISO 9001
Referenzen:
Vom Bieter ist eine Referenzliste der letzten 3 Jahre mit Angabe der jeweils ballierten Tonnage und der erreichten Ballengewichte je Einsatzort vorzulegen.
Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes über die Sicherung von Sozialstandards, Tariftreue und fairen Löhnen bei der Vergabe öffentlicher Aufträge im Saarland (Saarländisches Tariftreue- und Fairer-Lohn-Gesetz - STFLG) vom 8. Dezember 2021 (Amtsbl. I S. 2688).
Zudem gilt die Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 08. April 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren (Eigenerklärung EU-Sanktionen gegen Russland in den Vergabeunterlagen).
Abschnitt IV: Verfahren
Bei der Öffnung der Angebote sind nach § 55 Abs. 2 VgV keine Bieter zugelassen
Abschnitt VI: Weitere Angaben
3.Q /2025
Postanschrift: Franz-Josef-Röder-Str. 17
Ort: Saar
Postleitzahl: 66119
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 6815014994
Fax: +49 6815013506
Internet-Adresse: https://www.saarland.de/mwide/DE/themen-aufgaben/weitere_aufgaben/vergabekammern/vergabekammern_node.html
Es gelten die Fristen nach § 160 Abs. 3 GWB. Auf § 160 Abs. 3 GWB wird ausdrücklich verwiesen. Um eine Korrektur einer Entscheidung im Vergabeverfahren zu erreichen, kann ein Nachprüfungsantrag bei der Vergabekammer gestellt werden, solange durch den Auftraggeber ein wirksamer Zuschlag noch nicht erteilt ist. Ein wirksamer Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den beabsichtigten Zuschlag informiert hat und 15 Kalendertage bzw. nach Versendung der Information per Fax oder auf elektronischen Weg 10 Kalendertage vergangen sind. Der Antrag ist unzulässig, soweit der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat, soweit Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, soweit Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. Der Antrag ist ferner unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 GWB, insbesondere § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).