HWSM an der Zwönitz in Burkhardtsdorf M 1.11-SiGeKo, 02.NTV Referenznummer der Bekanntmachung: 5.232.7171.011
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift: Am Roten Turm 1
Ort: Marienberg
NUTS-Code: DED42 Erzgebirgskreis
Postleitzahl: 09496
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 37367-3100
Fax: +49 37367-310130
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.talsperren-sachsen.de
Abschnitt II: Gegenstand
HWSM an der Zwönitz in Burkhardtsdorf M 1.11-SiGeKo, 02.NTV
HWSM an der Zwönitz in Burkhardtsdorf M 1.11-SiGeKo, 02.NTV
Burkhardtsdorf
Die Landestalsperrenverwaltung Sachsen, Betrieb Freiberger Mulde/Zschopau hat im Ergebnis der Hochwasserschutzkonzeption Nr. 27 Los 3, Chemnitz mit Würschnitz und Zwönitz, zur Umsetzung des festgelegten Schutzzieles für die Gemeinde Burkhardtsdorf verschiedene Hochwasserschutzmaßnahmen geplant. Das Plangebiet ist in 3 Maßnahmeabschnitte (M1.10, M1.11 und M1.14) aufgeteilt. Für das Gesamtvorhaben liegt ein Planfeststellungsbeschluss (Az.: 46-8962.10/9/20) vom 08.02.2013 und ein 1. Planänderungsbeschluss (Az.: 46-8962.10/20) vom 18.09.2017 vor. Die vorliegende Angebotsabfrage umfasst den Maßnahmeabschnitt M 1.11 Bereich Brücke B 95 bis Fußgängerbrücke Töpferweg. Die abgefragten Leistungen betreffen die Leistungen des Koordinators nach BaustellV gemäß AHO – Heft Nr.15, Leistungen nach der Baustellenverordnung, Stand: März 2011, erarbeitet von der AHO – Fachkommission „Baustellenverordnung“.
Europäischer Fonds für regionale Entwicklung EFRE Förderperiode 2014 bis 2020, FV-Reg.-Nr. 102959052
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
HWSM an der Zwönitz in Burkhardtsdorf M 1.11_SiGeKo Leistungen nach Baustellenverordnung
Postanschrift: Geyersdorfer Straße 9a
Ort: Königswalde
NUTS-Code: DED42 Erzgebirgskreis
Postleitzahl: 09471
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Braustraße 2
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 3419771040
Fax: +49 3419771049
Internet-Adresse: http://www.lds.sachsen.de
Verfahren vor der Vergabekammer (§160 GWB), Einleitung, Antrag: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Postanschrift: Braustraße 2
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 3419771040
Fax: +49 3419771049
Internet-Adresse: http://www.lds.sachsen.de
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
Burkhardtsdorf
Anlass für den Nachtrag 02 (zusätzliche Aufwendungen wegen der Corona Pandemie in den Jahren 2020 bis 2022) sind die zusätzlichen Aufwendungen, Einweisungen und Kontrollen während der Zeit der Corona Pandemie, um die Einhaltung aller zusätzlichen Hygienevorschriften für die eingesetzten Arbeitskräfte unter den speziellen Schutzbedingungen zu gewährleisten.
Weiterhin ist der Hauptvertrag an die tatsächliche Bauzeit anzupassen, da es zu einer Verlängerung des Leistungszeitraumes für Leistungen des Koordinators nach BaustellV gemäß AHO (SiGeKo) gekommen ist.
Der SiGeKo-Vertrag vom 12.05.2019/28.09.2019 basiert auf dem Angebot des IB C. Meyer gemäß „Aufgabenstellung zur Honorarabfrage Koordination nach BaustellV“. Der Terminplan erstreckt sich für den vertraglich vereinbarten SiGeKo-Leistungszeitraum auf den (zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe) veranschlagten Bauzeitraum von 05/2019 bis 06/2021 (26 Monate). Mit Beauftragung der Vergabeeinheit (VGE) M 1.11-2, verschob sich das geplantem Bauende auf den 29.07.2022. Dies wurde bereits im 1. Nachtrag fixiert. Der Abschluss aller Arbeiten erfolgte tatsächlich im November 2022. Damit verlängerte sich der Bauzeitraum für die Gesamtmaßnahme M 1.11 um weitere 3 Monate gegen-über der terminlichen Vertragsgrundlage aus der 1. Nachtragsvereinbarung. Insgesamt belief sich die tatsächliche Bauzeit auf 42 Monate (06/2019 bis 11/2022).
Dies erfordert nunmehr eine Anpassung des Leistungszeitraums der beauftragten SiGeKo-Leistungen im Rahmen der HWS-Maßnahme M 1.11.
Postanschrift: Geyersdorfer Straße 9a
Ort: Königswalde
NUTS-Code: DED42 Erzgebirgskreis
Postleitzahl: 09471
Land: Deutschland
Anlass für den Nachtrag 02 (zusätzliche Aufwendungen wegen der Corona Pandemie in den Jahren 2020 bis 2022) sind die zusätzlichen Aufwendungen, Einweisungen und Kontrollen während der Zeit der Corona Pandemie, um die Einhaltung aller zusätzlichen Hygienevorschriften für die eingesetzten Arbeitskräfte unter den speziellen Schutzbedingungen zu gewährleisten.
Weiterhin ist der Hauptvertrag an die tatsächliche Bauzeit anzupassen, da es zu einer Verlängerung des Leistungszeitraumes für Leistungen des Koordinators nach BaustellV gemäß AHO (SiGeKo) gekommen ist.
Der SiGeKo-Vertrag vom 12.05.2019/28.09.2019 basiert auf dem Angebot des IB C. Meyer gemäß „Aufgabenstellung zur Honorarabfrage Koordination nach BaustellV“. Der Terminplan erstreckt sich für den vertraglich vereinbarten SiGeKo-Leistungszeitraum auf den (zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe) veranschlagten Bauzeitraum von 05/2019 bis 06/2021 (26 Monate). Mit Beauftragung der Vergabeeinheit (VGE) M 1.11-2, verschob sich das geplantem Bauende auf den 29.07.2022. Dies wurde bereits im 1. Nachtrag fixiert. Der Abschluss aller Arbeiten erfolgte tatsächlich im November 2022. Damit verlängerte sich der Bauzeitraum für die Gesamtmaßnahme M 1.11 um weitere 3 Monate gegen-über der terminlichen Vertragsgrundlage aus der 1. Nachtragsvereinbarung. Insgesamt belief sich die tatsächliche Bauzeit auf 42 Monate (06/2019 bis 11/2022).
Dies erfordert nunmehr eine Anpassung des Leistungszeitraums der beauftragten SiGeKo-Leistungen im Rahmen der HWS-Maßnahme M 1.11.
Dem Grunde nach besteht ein Anspruch seitens des AN auf einen Nachtrag, da die zusätzlichen Kontrollen und Einweisungen in das Corona Hygieneregime zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses nicht bekannt waren. Auf Grund der sich durch die nicht vorhersehbare COVID-19 Pandemie verschärften rechtlichen Auflagen zur Einhaltung des Gesundheitsschutzes auf Baustellen, waren diese Leistungen vom SiGeKo zusätzlich zu erbringen .Die Honoraranpassung für die Verlängerung der Bauzeit ist ebenfalls berechtigt, da sich die Gesamtbauzeit auf insgesamt 42 Monate verlängerte. Auf die Bauzeit hat der SiGeKo keinen Einfluss .