Abschluss nicht-exklusiver Arzneimittel-Rabattvereinbarungen nach § 130a Abs. 8 SGB V im Wege eines sog. Open-House-Modells zum Wirkstoff Colecalciferol (ATC-Code nach WHO: A11CC05) Referenznummer der Bekanntmachung: 32/2023-OH

Berichtigung

Bekanntmachung über Änderungen oder zusätzliche Angaben

Lieferauftrag

(Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union, 2023/S 040-116702)

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: AOK PLUS - Die Gesundheitskasse für Sachsen und Thüringen
Postanschrift: Augustinerstraße 38
Ort: Erfurt
NUTS-Code: DEG Thüringen
Postleitzahl: 99084
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Unternehmensbereich Corporate Governance, Geschäftsbereich Zentrale Vergabestelle
E-Mail:
Telefon: +49 8001059080071
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://plus.aok.de/

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Abschluss nicht-exklusiver Arzneimittel-Rabattvereinbarungen nach § 130a Abs. 8 SGB V im Wege eines sog. Open-House-Modells zum Wirkstoff Colecalciferol (ATC-Code nach WHO: A11CC05)

Referenznummer der Bekanntmachung: 32/2023-OH
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
33600000 Arzneimittel
II.1.3)Art des Auftrags
Lieferauftrag
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Gegenstand dieser Veröffentlichung ist der Abschluss nicht exklusiver Rabattvereinbarungen nach § 130a Abs. 8 SGB V über Arzneimittel mit dem Wirkstoff Colecalciferol (ATC-Code nach WHO: A11CC05). Der Vertragsabschluss erfolgt im Rahmen eines sog. Open-House-Modells, d. h. ein Vertragsabschluss steht innerhalb des Teilnahmezeitraums allen interessierten pharmazeutischen Unternehmen offen, sofern diese die Teilnahmevoraussetzungen erfüllen und akzeptieren. Dies hat zur Folge, dass individuelle Vertragsverhandlungen nicht geführt werden und eine (Liefer-)Exklusivität nicht gegeben ist. Es wird darauf hingewiesen, dass die Abnahmemenge unbekannt ist, da diese von der Nachfrage und der Entwicklung der Versichertenzahl, von dem Verordnungsverhalten der Ärzte sowie dem Abgabe- und Bevorratungsverhalten der öffentlichen Apotheken abhängig ist. Mindestabnahmemengen werden demensprechend nicht garantiert. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte Punkt II.2.4) der Bekanntmachung.

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
16/10/2023
VI.6)Referenz der ursprünglichen Bekanntmachung
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2023/S 040-116702

Abschnitt VII: Änderungen

VII.1)Zu ändernde oder zusätzliche Angaben
VII.1.2)In der ursprünglichen Bekanntmachung zu berichtigender Text
Abschnitt Nummer: II.2.4
Stelle des zu berichtigenden Textes: Vorzeitige Beendigung des OH-Verfahrens
Anstatt:

Die Rabattvereinbarung endet, unabhängig vom Datum des Vertragsschlusses, spätestens zum 30.04.2025.

muss es heißen:

Die Rabattvereinbarung endet, unabhängig vom Datum des Vertragsschlusses, spätestens zum 31.01.2024.

Abschnitt Nummer: II.2.7
Stelle des zu berichtigenden Textes: Vorzeitige Beendigung des OH-Verfahrens
Anstatt:
Tag: 30/04/2025
muss es heißen:
Tag: 31/01/2024
Abschnitt Nummer: IV.2.2
Stelle des zu berichtigenden Textes: Vorzeitige Beendigung des OH-Verfahrens
Anstatt:
Tag: 30/04/2025
Ortszeit: 23:59
muss es heißen:
Tag: 31/01/2024
Ortszeit: 23:59
Abschnitt Nummer: IV.2.7
Stelle des zu berichtigenden Textes: Vorzeitige Beendigung des OH-Verfahrens
Anstatt:
Tag: 30/04/2025
Ortszeit: 23:59
muss es heißen:
Tag: 31/01/2024
Ortszeit: 23:59
VII.2)Weitere zusätzliche Informationen:

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