Begrenzt offener (anonymer) Realisierungswettbewerb Referenznummer der Bekanntmachung: SE-MBS
Wettbewerbsbekanntmachung
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift: Hauptstraße 116
Ort: Spiesen-Elversberg
NUTS-Code: DEC03 Neunkirchen
Postleitzahl: 66583
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): agstaUMWELT GmbH
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.agsta.de
Abschnitt II: Gegenstand
Begrenzt offener (anonymer) Realisierungswettbewerb
Gegenstand des Wettbewerbs ist die hochbauliche Konzeption für den Erweiterungsbau an der bestehenden Mittelbergschule in Spiesen. Das Wettbewerbsgebiet befindet sich im Ortsteil Spiesen auf dem Schulgelände der bestehenden Mittelbergschule. Eine Abgrenzung der zur Verfügung stehenden Fläche ist der Abbildung "Baufeld" zu entnehmen. Das Gebäude soll sich in die Umgebung einfügen, indem
es in gestalterischem und funktionalem Bezug zu den Bestandsgebäuden und -flächen integriert wird. Auf die städtebauliche Integration des Bauwerks in das Umfeld wird besonderer Wert gelegt. Dies ist bei der
Wettbewerbsbearbeitung und der späteren Planung zu berücksichtigen. Die Wettbewerbsaufgabe umfasst außerdem den Umbau bzw. die Umorganisation eines Bestandsgebäudes ("Altbau (1907)").
Die aus dem Wettbewerb hervorgehenden Preisträger werden im Anschluss in einem nachgeschalteten Verhandlungsverfahren zu Verhandlungsgesprächen eingeladen und um Abgabe eines Honorarangebotes gebeten. Die Ausloberin ist vorbehaltlich des Gremiumsbeschlusses gewillt, einem Preisträger mindestens die Leistungen gem. § 34 HOAI: Lph 1-4 (Lph. 1 + 2 jeweils teilw. durch Wettbewerb schon erbracht), optional und stufenweise die Lph 5-9) sowie die Leistungen gem. § 39 HOAI: Lph 1-4 (Lph. 1 + 2 jeweils teilw. durch Wettbewerb schon erbracht), optional und stufenweise die Lph 5-9) zu übertragen, soweit und sobald die dem Wettbewerb zugrunde liegende Aufgabe ganz oder teilweise realisiert werden soll und mindestens einer der teilnahmeberechtigten Wettbewerbsteilnehmer, dessen Arbeit mit einem Preis ausgezeichnet wurde, eine einwandfreie Ausführung der zu übertragenden Leistungen erwarten lässt.
Der zu vergebende Auftrag umfasst die Grundleistungen der Architektenleistungen (Objektplanung) sowie die Grundleistungen der Freianlagenplanung der folgenden Leistungsphasen:
— Lph 1 Grundlagenermittlung (teilw. durch Wettbewerb erbracht),
— Lph 2 Vorplanung, (teilw. durch Wettbewerb erbracht),
— Lph 3 Entwurfsplanung,
— Lph 4 Genehmigungsplanung.
Der Auftraggeber behält sich vor, folgende Leistungsphasen stufenweise zu vergeben:
— Lph 5 Ausführungsplanung,
— Lph 6 Vorbereitung der Vergabe,
— Lph 7 Mitwirkung bei der Vergabe,
— Lph 8 Objektüberwachung - Bauüberwachung und Dokumentation,
— Lph 9 Objektbetreuung.
Das Baubudget ist zwingend einzuhalten.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Qualifikationsanf. gem. § 75 Abs. 2 VgV Bewerber mit Sitz in Deutschland: Vorlage eines Nachweises ü. die Eintragung in ein Berufsregister als Architekt (Kammermitgliedschaft); Gefordert ist die Zusammenarbeit als Team mit Landschaftsarchitekt, die Federführung muss beim Architekten liegen. Bewerber mit Sitz im Ausland: Nachweis der Erlaubnis der Berufsausübung im Staat ihrer Niederlassung.
Abschnitt IV: Verfahren
Die Wettbewerbsarbeiten werden vom Preisgericht anhand der nachfolgenden Kriterien bewertet (die Listung stellt keine Rangfolge im Sinne einer Gewichtung dar):
- Erfüllung der in der Auslobung geforderten Anforderungen und Leistungen
- Funktionalität (Anforderungen des Raumprogramms), innere und äußere Erschließung, funktionale Zusammenhänge im Gebäude und in Bezug auf den Außenraum, Nutzungszusammenhänge im Gebäude (Erweiterungsbau, Altbau (1907), Schulhof, Turnhalle, usw.), usw.
- Wirtschaftlichkeit
- Gestalterische und architektonische Qualität
- Städtebauliche Qualität und Einbindung
- Barrierefreiheit
- Nachhaltigkeit und Ökologie, dies insbesondere unter dem Aspekt des Klimawandels und der Klimaanpassung, u.a. Wahl der Materialien, Ausrichtung des Gebäudes, usw.
Die Wettbewerbssumme beträgt gem. Berechnungstabelle GRW Saar 70.000 EUR.
30.000 EUR davon werden als grundsätzliche Honorierung in gleicher Höhe (2.000 EUR netto) an die Teilnehmer ausgezahlt. D.h., jeder der 15 Teilnehmer erhält insgesamt einen Betrag von 2.000 EUR je Team. Die Vergütung der beauftragten Teams erfolgt nach Abschluss des Planverfahrens und Lieferung einer der Aufgabenstellung entsprechenden, verwendbaren Leistung. Darüber hinaus können Kosten (z.B. Nebenkosten) nicht geltend gemacht werden.
40.000 EUR werden als Preisgeld ausgezahlt.
Die Aufteilung der Preise und Ankäufe ist wie folgt vorgesehen:
1. Preis: 13.000 EUR
2. Preis: 8.500 EUR
3. Preis: 6.000 EUR
4. Preis: 4.500 EUR
Ankäufe: 8.000 EUR (gesamt)
Die Umsatzsteuer (Mehrwertsteuer) ist in genannten Beträgen nicht enthalten.
Dem Preisgericht bleibt bei einstimmigem Beschluss eine andere Aufteilung der Wettbewerbssumme vorbehalten
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1. Der Durchführung des Wettbewerbs liegen die Grundsätze und Richtlinien für Wettbewerbe auf den Gebieten der Raumplanung, des Städtebaus und des Bauwesens in der Fassung vom 01.01.2013 (GRW Saar) zugrunde. Die Auslobung ist für die Ausloberin, die Teilnehmer sowie alle anderen am Wettbewerb Beteiligten verbindlich. Durch die Teilnahme am Wettbewerb erkennt der Teilnehmer den Inhalt dieser Auslobung an.
2. Der Zulassungsbereich umfasst die Staaten des europäischen Wirtschaftsraumes. Der Wettbewerb wird in deutscher Sprache durchgeführt.
3. Der Wettbewerbsausschuss der Architektenkammer des Saarlandes bestätigt am 28.07.2023 mit der Vermerksnummer 07-2023 I dass der Wettbewerb in Übereinstimmung mit der GRW-Saar 2013 ausgelobt wird.
4. Vorgeschaltetes Bewerbungsverfahren/Teilnahmewettbewerb:
Im Rahmen des vorgeschalteten Bewerbungsverfahrens sollen 10 Teilnehmer (darunter 2 Junge Büros) für den Realisierungswettbewerb unter Berücksichtigung der Eignungskriterien ausgewählt werden (detailliertere Informationen siehe hierzu Auslobung Teil A, Kapitel 5).
5. Abgabe der Bewerbungsunterlagen im Rahmen des Teilnahmewettbewerbes: Die Bewerbungen (Teilnahmeanträge) sind vollständig, elektronisch über das Vergabeportal bis zum Abgabetermin (13.11.2023, 10:00 Uhr) einzureichen. Die Bewerber sind selbst für die fristgerechte Einreichung verantwortlich. Bewerbungen, die verspätet, per E-Mail, per Post eingehen oder persönlich abgegeben werden, können nicht berücksichtigt werden.
Die Verwendung der Formblätter (siehe Vergabeunterlagen) ist hinsichtlich der Vergleichbarkeit der Bewerbungen zwingend erforderlich, insbesondere sind die Formblätter vollständig und wahrheitsgemäß auszufüllen und zu unterschreiben. Sofern die EEE verwendet wird, ist vom Bewerber sicherzustellen, dass alle Inhalte der Formblätter nachvollziehbar enthalten sind. Im Falle einer Bewerbergemeinschaft ist zudem eine gemeinsame Erklärung aller Mitglieder zu unterzeichnen und ein federführender Ansprechpartner zu benennen. Allgemeine Angaben sind dabei für alle Mitglieder der Bewerbergemeinschaft zu machen. Mehrfachbewerbungen des Bewerbers oder einzelner Mitglieder der Bewerbergemeinschaft sind unzulässig und können zum Verfahrensausschluss führen. Bei Nichtvollständigkeit der geforderten Unterlagen behält sich die Ausloberin vor, diese gem. § 56 (2) VgV nachzufordern. Endgültiges Nichteinreichen nach Nachforderung führt zum Ausschluss vom Verfahren. Die Bewerbungsunterlagen verbleiben bei der Ausloberin. Ein Anspruch auf Kostenerstattung besteht nicht.
6. Ausgabe der Wettbewerbsunterlagen: Die Wettbewerbsunterlagen (u. a. die Auslobung) werden den Bewerbern bereits zu Beginn des Bewerbungsverfahrens als Download zur Verfügung gestellt (siehe Vergabeunterlagen).
7. Termine:
- Ende Teilnahmewettbewerb: 13.11.2023, 10:00 Uhr
- Start der Wettbewerbsbearbeitung: 20.11.2023
- Ende Rückfragenfrist: 08.12.2023, 12:00 Uhr (elektronisch über die Bieterkommunikation des Vergabeportals)
- Kolloquium: 50. KW 2023 (der genaue Termin wird zeitnah mitgeteilt) im Sitzungssaal des Rathauses der Gemeinde Spiesen-Elversberg
- Abgabedatum für die Wettbewerbsarbeiten: 25.01.2024, 12:00 Uhr (siehe Auslobung Teil A, Kapitel 12)
- Preisgerichtssitzung: voraussichtlich 07.02.2024.
8. Anschließendes Verhandlungsverfahren:
Im Anschluss an den Realisierungswettbewerb findet unter den Preisträgern ein Verhandlungsverfahren statt. Die Preisträger werden zur Angebotsabgabe aufgefordert. Die vorgesehenen Zuschlagskriterien sind bereits der Auslobung (siehe Auslobung Teil A, Kapitel 11) zu entnehmen und werden den Preisträgern mit der Aufforderung zur Angebotsabgabe und Einladung zum Vergabegespräch nochmals mitgeteilt.
9. Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird auf die gleichzeitige Verwendung der Sprachformen männlich, weiblich und divers (m/w/d) verzichtet. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.
Postanschrift: Franz-Josef-Röder-Straße 17
Ort: Saarbrücken
Postleitzahl: 66119
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 6815014994
Fax: +49 6815013506
Internet-Adresse: https://www.saarland.de/mwide/DE/themen-aufgaben/weitere_aufgaben/vergabekammern/vergabekammern_node.html
Siehe § 160 Abs. 3 GWB. Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb von einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt;
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.