Rahmenvereinbarung Postdienstleistungen Referenznummer der Bekanntmachung: 24.27-2912-249-2023
Soziale und andere besondere Dienstleistungen – öffentliche Aufträge
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Ort: Erfurt
NUTS-Code: DEG01 Erfurt, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 351-574317402
Fax: +49 351-574317499
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.thueringen.de
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvereinbarung Postdienstleistungen
Der Ausschreibungsgegenstand umfasst die Beförderung der unfrankierten, unsortierten Postdienstleistungen der im Folgenden benannten Behörden im Geschäftsbereich des Thüringer Ministeriums für Inneres und Kommunales, d. h. aller Briefsendungen und Einschreibesendungen für das Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales (TMIK), das Thüringer Landesamt für Statistik (TLS), die Bildungseinrichtungen der Thüringer Polizei (BE THPOL), das Landeskriminalamt Thüringen (TLKA) sowie die Landespolizeidirektion Thüringen (LPD) nebst ihrer nachgeordneten Dienststellen, der Bereitschaftspolizei Thüringen (BPTH), der Landespolizeiinspektion Erfurt (LPI EF), der Landespolizeiinspektion Nordhausen (LPI NDH) und der Landespolizeiinspektion Saalfeld (LPI SLF) sowie der Landespolizeiinspektion Suhl (LPI SHL) gemäß § 4 Nr. 1 Postgesetz (PostG) unter Beachtung des Postsicherstellungsgesetzes (PSG) sowie aller Postzustellaufträge mit elektronischer Rückerfassung der Zentralen Bußgeldstelle (ZBS) der Thüringer Polizei gemäß §§ 166 ff. Zivilprozessordnung (ZPO) und §§ 33 ff. PostG in den jeweils gültigen Fassungen.
Die Dienstleistung umfasst dabei die Postabholung in den Abholstellen der Absender von Montag bis Freitag (außer an Feiertagen) und die garantierte inländische Postbeförderung an nationale Empfänger national gemäß § 2 Nr. 3 Post-Universaldienstleistungsverordnung (PUDLV) von Montag bis Samstag (außer an Feiertagen) sowie die Postbeförderung an internationale Empfänger.
Bei der in Rede stehenden Dienstleistung handelt es sich um eine soziale und andere besondere Dienstleistung i. S. d. Artikel 74 RL 2014/24/EU i. V. m. Anhang XIV RL 2014/EU.
Abweichend von § 21 Absatz 6 VgV darf die Laufzeit einer Rahmenvereinbarung über soziale und andere besondere Dienstleistungen i. S. d. Artikel 74 RL 2014/24/EU i. V. m. Anhang XIV RL 2014/EU gemäß § 65 Absatz 2 VgV sechs Jahre betragen.
Die Dienstleistung wird in Form einer Rahmenvereinbarung mit einer Vertragslaufzeit von sechs Jahren ausgeschrieben. Die Vertragslaufzeit beträgt dabei zuerst 48 Monate. Die Vertragslaufzeit verlängert sich sodann automatisch zweimal um jeweils ein Kalenderjahr, es sei denn der Auftraggeber erklärt schriftlich mit einer Frist von 3 Monaten zum Ende der jeweiligen Vertragslaufzeit die Kündigung der Rahmenvereinbarung.
Briefe und Einschreiben Erfurt (TMIK, TLS, TLKA, LPD, BPTH, LPI EF)
Die Adressen der Abholstellen des Loses 1 sind der Anlage 1 zur Leistungsbeschreibung zu entnehmen.
Alle Abholstellen des Loses 1 befinden sich in Erfurt.
Der Ausschreibungsgegenstand umfasst die Beförderung der unfrankierten, unsortierten Postsendungen der im Folgenden benannten Behörden im Geschäftsbereich des Thüringer Ministeriums für Inneres und Kommunales, d. h. aller Briefsendungen und Einschreibesendungen für das Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales (TMIK), das Thüringer Landesamt für Statistik (TLS), der Bildungseinrichtungen der Thüringer Polizei (BE THPOL), das Landeskriminalamt Thüringen (TLKA) sowie die Landespolizeidirektion Thüringen (LPD) nebst ihrer nachgeordneten Dienststellen, der Bereitschaftspolizei Thüringen (BPTH) sowie der Landespolizeiinspektion Erfurt (LPI EF) gemäß § 4 Nr. 1 Postgesetz (PostG) unter Beachtung des Postsicherstellungsgesetzes (PSG) in den jeweils gültigen Fassungen.
Die Dienstleistung umfasst dabei die Postabholung in den Abholstellen der Absender von Montag bis Freitag (außer an Feiertagen) und die garantierte inländische Postbeförderung an nationale Empfänger national gemäß § 2 Nr. 3 Post-Universaldienstleistungsverordnung (PUDLV) von Montag bis Samstag (außer an Feiertagen) sowie die Postbeförderung an internationale Empfänger.
Bei der in Rede stehenden Dienstleistung handelt es sich um eine soziale und andere besondere Dienstleistung i. S. d. Artikel 74 RL 2014/24/EU i. V. m. Anhang XIV RL 2014/EU.
Den Zuschlag erhält das wirtschaftlichste Angebot nach § 127 GWB i. V. m. § 58 Abs. 1 VgV, wobei die Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots gemäß § 58 Abs. 2 VgV auf der Grundlage des besten Preis-Leistungs-Verhältnisses erfolgt.
Der Auftraggeber legt fest, dass Zuschlagskriterien nach § 58 Abs. 3 S. 1 VgV folgendermaßen gewichtet sind: Das Zuschlagskriterium Preis fließt mit 40% und das Zuschlagskriterium Qualität der Auftragsausführung mit 60% in die Wertung ein, wobei insgesamt eine Punktzahl von maximal 100 Punkten erreicht werden kann.
1. Zuschlagskriterium Preis (40%)
Die auf das Kriterium Preis fallende Gewichtung von 40% wird in ein Punktesystem mit maximal 40 Punkten umgelegt. Der niedrigste Angebotspreis (Gesamtsumme (Netto) je Los) erhält die Maximalzahl von 40 Punkten. Der niedrigste Angebotspreis der in die letzte Wertungsstufe gelangten Angebote wird mit der maximal zu vergebenden Punktzahl von 40 Punkten multipliziert und das Ergebnis durch den Angebotspreis der jeweiligen teureren Bietenden geteilt. Somit ergibt sich für den wirtschaftlichsten Preis die höchste Punktzahl, während die darüber liegenden Preise mit einer geringeren Punktzahl bewertet werden.
2. Zuschlagskriterium Qualität der Auftragsausführung (60%)
Mit ihrem Angebot haben die Bietenden ein in sich schlüssiges Konzept zur Qualität der Auftragsausführung (min. 20 - max. 40 Seiten DIN A4) einzureichen.
Das Zuschlagskriterium Qualität der Leistungserbringung wird nochmals in drei Kriterien mit je zwei Unterkriterien mit unterschiedlichen prozentualen Gewichtungen unterteilt:
a) Effektive und reibungslose Erbringung der Dienstleistung - 30 %, davon:
aa) Logistikkonzept zur störungsfreien Auftragsausführung - 25 %
ba) Bewältigung von Sendungsspitzen - 5 %
b) Umweltverträgliche Auftragsausführung - 10 %, davon:
aa) Konzept zur Vermeidung und Kompensation von CO²-Emissionen - 5 %
ba) Einhaltung der Mindestziele des § 6 SaubFahrzeugBeschG - 5 %
c) Qualitätssicherung der Dienstleistung während des Vertragszeitraums - 20 %, davon:
aa) Qualitätssicherungskonzept - 15 %
ba) Inhaber eines zertifizierten Qualitätsmanagements (etwa DIN ISO 9001*) - 5%
* = oder eine vergleichbare Zertifizierung
Die im Rahmen der Auswertung der Angebote erfolgende Bewertung des Konzeptes zur Qualität der Auftragsausführung wird durch mindestens fünf Bedienstete der Bedarfsstellen vorgenommen.
Die Bewertung der eingereichten Konzepte erfolgt dabei auf Grundlage dieser Anlage anhand der in der Anlage 4.2 zur Leistungsbeschreibung vom 31.08.2023 abgebildeten Bewertungsmatrix.
Der Auftraggeber bewertet, ob und in welchem Maß die von den Bietenden eingereichten Konzepte eine fach- und termingerechte Ausführung der ausgeschriebenen Leistungen in der ausgeschriebenen Qualität sowie einen reibungslosen Maßnahmenablauf erwarten lassen.
Die Bewertung der von den Bietenden eingereichten Unterlagen erfolgt durch den Auftraggeber unter Ausübung seines Beurteilungsspielraums im Rahmen einer Gesamtbetrachtung.
Dabei sind neben der Vollständigkeit die Strukturiertheit, die Plausibilität, die Nachvollziehbarkeit, die fachliche Vertretbarkeit sowie die Detailtiefe der Angaben der Bietenden von Bedeutung.
Die Bietenden haben bei der Erstellung ihrer Konzepte zu berücksichtigen, dass der Auftraggeber nicht sämtliche denkbaren konzeptionellen Lösungsansätze der Bieter vorhersehen und abstrakt vorab bewerten kann. Die konkrete Ausgestaltung ist dann notwendigerweise Inhalt des Konzepts der Bietenden, die hier ihr Know-how einbringen.
Abgesehen von den Unterkriterien b) ba) „Einhaltung der Mindestziele des § 6 SaubFahrzeugBeschG“ und c) ba) „Inhaber eines zertifizierten Qualitätsmanagements (etwa DIN ISO 9001 oder eine vergleichbare Zertifizierung)“, welches einer JA/NEIN-Entscheidung unterliegt, werden die anderen Unterkriterien nach Punkten bewertet:
5 Punkte: Sehr anschauliche, nachvollziehbare und detaillierte Darlegungen; die gemachten Angaben weisen eine sehr gute fachliche Qualität auf und lassen erwarten, dass die Leistungsziele vollständig und problemlos erreicht und punktuell sogar übertroffen werden.
4 Punkte: anschauliche und gut nachvollziehbare Darlegungen; die gemachten Angaben weisen eine gute fachliche Qualität auf und lassen erwarten, dass die Leistungsziele vollständig und problemlos erreicht werden.
3 Punkte: mit geringen Einschränkungen detaillierte, aber insgesamt gut nachvollziehbare Darlegungen; die gemachten Angaben weisen eine zufriedenstellende fachliche Qualität auf und lassen erwarten, dass die Leistungsziele weitgehend vollständig und problemlos erreicht werden.
2 Punkte: wenig detaillierte, aber im Kern noch nachvollziehbare Darlegungen; die gemachten Angaben weisen eine ausreichende fachliche Qualität auf und lassen erwarten, dass die Leistungsziele überwiegend erreicht werden können.
1 Punkt: skizzenhafte und nur mit Einschränkungen nachvollziehbare Darlegungen; die gemachten Angaben weisen nicht unerhebliche Mängel auf und lassen nicht erwarten, dass die Leistungsziele überwiegend erreicht werden können.
0 Punkte: fehlende oder vorwiegend unvollständige Darlegungen; die gemachten Angaben weisen zahlreiche gravierende Mängel auf oder sind fachlich ungenügend und lassen erwarten, dass die Leistungsziele nicht erreicht werden können.
Postzustellungsauftrag mit elektronischer Rückerfassung ZBS
Die Adressen der Abholstellen des Loses 2 sind der Anlage 1 zur Leistungsbeschreiben zu entnehmen.
Die Abholstellen des Loses 2 befinden sich in Artern und in Erfurt.
Umfasst die Zustellung von Schriftstücken unabhängig von Größe und Gewicht gemäß den Vorschriften der Zivilprozessordnung (§§ 166 bis 182 ZPO), des Verwaltungszustellungsgesetzes des Bundes sowie des Thüringer Verwaltungszustellungs- und Vollstreckungsgesetzes in der jeweils gültigen Fassung, die elektronische Rückerfassung und Bereitstellung sowie die Rücksendung der Zustellungsurkunden an den Auftraggeber. Postzustellungsaufträge sind nach den jeweils aktuell geltenden einschlägigen Vorschriften des Verwaltungszustellungs-(VwZG) und des Thüringer Verwaltungszustellungs- und Vollstreckungsgesetzes (ThürVwZVG), den §§ 166 bis 182 der Zivilprozessordnung (ZPO) sowie des Abschnitts 7 des Postgesetzes (§ 33 ff. PostG) durchzuführen. Der Auftragnehmer muss in der Lage sein, auf Grund der Änderung gesetzlicher Bestimmungen sich eventuell ergebende andere Verfahrensabläufe zeitgerecht vorzuhalten. Die Vordrucke der für die Ausführung der Zustellung erforderlichen Postzustellungsurkunden so-wie alle weiteren Vordrucke und Umschläge werden vom Auftragnehmer bereitgestellt. Dabei sind die ZPO und die Verordnung zur Einführung von Vordrucken für die Zustellung im gerichtlichen Verfahren (BGBl I 2002 Seite 671), zuletzt geändert am 23. April 2004 (BGBl I 2004, Seite 619), in ihrer jeweils gültigen Fassung zu beachten. Die im Rahmen eines Postzustellungsauftrages mit elektronischer Rückerfassung zuzustellenden Schriftstücke werden in einem inneren Umschlag und mit einem vorbereiteten Vordruck der Postzustellungsurkunde in einem äußeren Umschlag dem Auftragnehmer übergeben. Kann ein Postzustellungsauftrag oder eine Ersatzzustellung z. B. durch Umzug, etc. nicht erfolgen, ist der Auftragnehmer verpflichtet, eine Recherche über etwaige Nachsende- bzw. neue Adressen anzustrengen. Sofern eine solche ermittelt werden kann, ist diese auf der Postzustellungsurkunde zu vermerken und das Schriftstück an den Absender zurückzusenden. Die auf den Postzustellungsurkunden in einem Barcode erfassten Daten müssen dem Auftraggeber wieder zur Verfügung stehen, damit diese über eine elektronische Schnittstelle zu dem Nachweis der Zustellung und Fristenbestimmung in ein elektronisches Verkehrsordnungswidrigkeiten-Verfahren automatisch übernommen werden können. Die technischen Voraussetzungen hierfür werden in Abstimmung mit dem Auftraggeber hergestellt. Bei der in Rede stehenden Dienstleistung handelt es sich um eine soziale und andere besondere Dienstleistung i. S. d. Artikel 74 RL 2014/24/EU i. V. m. Anhang XIV RL 2014/EU.
Den Zuschlag erhält das wirtschaftlichste Angebot nach § 127 GWB i. V. m. § 58 Abs. 1 VgV, wobei die Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots gemäß § 58 Abs. 2 VgV auf der Grundlage des besten Preis-Leistungs-Verhältnisses erfolgt.
Der Auftraggeber legt fest, dass Zuschlagskriterien nach § 58 Abs. 3 S. 1 VgV folgendermaßen gewichtet sind: Das Zuschlagskriterium Preis fließt mit 40% und das Zuschlagskriterium Qualität der Auftragsausführung mit 60% in die Wertung ein, wobei insgesamt eine Punktzahl von maximal 100 Punkten erreicht werden kann.
1. Zuschlagskriterium Preis (40%)
Die auf das Kriterium Preis fallende Gewichtung von 40% wird in ein Punktesystem mit maximal 40 Punkten umgelegt. Der niedrigste Angebotspreis (Gesamtsumme (Netto) je Los) erhält die Maximalzahl von 40 Punkten. Der niedrigste Angebotspreis der in die letzte Wertungsstufe gelangten Angebote wird mit der maximal zu vergebenden Punktzahl von 40 Punkten multipliziert und das Ergebnis durch den Angebotspreis der jeweiligen teureren Bietenden geteilt. Somit ergibt sich für den wirtschaftlichsten Preis die höchste Punktzahl, während die darüber liegenden Preise mit einer geringeren Punktzahl bewertet werden.
2. Zuschlagskriterium Qualität der Auftragsausführung (60%)
Mit ihrem Angebot haben die Bietenden ein in sich schlüssiges Konzept zur Qualität der Auftragsausführung (min. 20 - max. 40 Seiten DIN A4) einzureichen.
Das Zuschlagskriterium Qualität der Leistungserbringung wird nochmals in drei Kriterien mit je zwei Unterkriterien mit unterschiedlichen prozentualen Gewichtungen unterteilt:
a) Effektive und reibungslose Erbringung der Dienstleistung - 30 %, davon:
aa) Logistikkonzept zur störungsfreien Auftragsausführung - 25 %
ba) Bewältigung von Sendungsspitzen - 5 %
b) Umweltverträgliche Auftragsausführung - 10 %, davon:
aa) Konzept zur Vermeidung und Kompensation von CO²-Emissionen - 5 %
ba) Einhaltung der Mindestziele des § 6 SaubFahrzeugBeschG - 5 %
c) Qualitätssicherung der Dienstleistung während des Vertragszeitraums - 20 %, davon:
aa) Qualitätssicherungskonzept - 15 %
ba) Inhaber eines zertifizierten Qualitätsmanagements (etwa DIN ISO 9001*) - 5%
* = oder eine vergleichbare Zertifizierung
Die im Rahmen der Auswertung der Angebote erfolgende Bewertung des Konzeptes zur Qualität der Auftragsausführung wird durch mindestens fünf Bedienstete der Bedarfsstellen vorgenommen.
Die Bewertung der eingereichten Konzepte erfolgt dabei auf Grundlage dieser Anlage anhand der in der Anlage 4.2 zur Leistungsbeschreibung vom 31.08.2023 abgebildeten Bewertungsmatrix.
Der Auftraggeber bewertet, ob und in welchem Maß die von den Bietenden eingereichten Konzepte eine fach- und termingerechte Ausführung der ausgeschriebenen Leistungen in der ausgeschriebenen Qualität sowie einen reibungslosen Maßnahmenablauf erwarten lassen.
Die Bewertung der von den Bietenden eingereichten Unterlagen erfolgt durch den Auftraggeber unter Ausübung seines Beurteilungsspielraums im Rahmen einer Gesamtbetrachtung.
Dabei sind neben der Vollständigkeit die Strukturiertheit, die Plausibilität, die Nachvollziehbarkeit, die fachliche Vertretbarkeit sowie die Detailtiefe der Angaben der Bietenden von Bedeutung.
Die Bietenden haben bei der Erstellung ihrer Konzepte zu berücksichtigen, dass der Auftraggeber nicht sämtliche denkbaren konzeptionellen Lösungsansätze der Bieter vorhersehen und abstrakt vorab bewerten kann. Die konkrete Ausgestaltung ist dann notwendigerweise Inhalt des Konzepts der Bietenden, die hier ihr Know-how einbringen.
Abgesehen von den Unterkriterien b) ba) „Einhaltung der Mindestziele des § 6 SaubFahrzeugBeschG“ und c) ba) „Inhaber eines zertifizierten Qualitätsmanagements (etwa DIN ISO 9001 oder eine vergleichbare Zertifizierung)“, welches einer JA/NEIN-Entscheidung unterliegt, werden die anderen Unterkriterien nach Punkten bewertet:
5 Punkte: Sehr anschauliche, nachvollziehbare und detaillierte Darlegungen; die gemachten Angaben weisen eine sehr gute fachliche Qualität auf und lassen erwarten, dass die Leistungsziele vollständig und problemlos erreicht und punktuell sogar übertroffen werden.
4 Punkte: anschauliche und gut nachvollziehbare Darlegungen; die gemachten Angaben weisen eine gute fachliche Qualität auf und lassen erwarten, dass die Leistungsziele vollständig und problemlos erreicht werden.
3 Punkte: mit geringen Einschränkungen detaillierte, aber insgesamt gut nachvollziehbare Darlegungen; die gemachten Angaben weisen eine zufriedenstellende fachliche Qualität auf und lassen erwarten, dass die Leistungsziele weitgehend vollständig und problemlos erreicht werden.
2 Punkte: wenig detaillierte, aber im Kern noch nachvollziehbare Darlegungen; die gemachten Angaben weisen eine ausreichende fachliche Qualität auf und lassen erwarten, dass die Leistungsziele überwiegend erreicht werden können.
1 Punkt: skizzenhafte und nur mit Einschränkungen nachvollziehbare Darlegungen; die gemachten Angaben weisen nicht unerhebliche Mängel auf und lassen nicht erwarten, dass die Leistungsziele überwiegend erreicht werden können.
0 Punkte: fehlende oder vorwiegend unvollständige Darlegungen; die gemachten Angaben weisen zahlreiche gravierende Mängel auf oder sind fachlich ungenügend und lassen erwarten, dass die Leistungsziele nicht erreicht werden können.
Briefe und Einschreiben LPI NDH
Die Adresse der Abholstelle des Lose 3 ist der Anlage 1 zur Leistungsbeschreibung zu entnehmen.
Die Abholstelle des Loses 3 befindet sich in Nordhausen.
Der Ausschreibungsgegenstand umfasst die Beförderung der unfrankierten, unsortierten Postsendungen, d. h. aller Briefsendungen und Einschreibesendungen für die Landespolizeiinspektion Nordhausen (LPI NDH) gemäß § 4 Nr. 1 Postgesetz (PostG) unter Beachtung des Postsicherstellungsgesetzes (PSG) in den jeweils gültigen Fassungen.
Die Dienstleistung umfasst dabei die Postabholung in den Abholstellen der Absender von Montag bis Freitag (außer an Feiertagen) und die garantierte inländische Postbeförderung an nationale Empfänger national gemäß § 2 Nr. 3 Post-Universaldienstleistungsverordnung (PUDLV) von Montag bis Samstag (außer an Feiertagen) sowie die Postbeförderung an internationale Empfänger.
Bei der in Rede stehenden Dienstleistung handelt es sich um eine soziale und andere besondere Dienstleistung i. S. d. Artikel 74 RL 2014/24/EU i. V. m. Anhang XIV RL 2014/EU.
Den Zuschlag erhält das wirtschaftlichste Angebot nach § 127 GWB i. V. m. § 58 Abs. 1 VgV, wobei die Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots gemäß § 58 Abs. 2 VgV auf der Grundlage des besten Preis-Leistungs-Verhältnisses erfolgt.
Der Auftraggeber legt fest, dass Zuschlagskriterien nach § 58 Abs. 3 S. 1 VgV folgendermaßen gewichtet sind: Das Zuschlagskriterium Preis fließt mit 40% und das Zuschlagskriterium Qualität der Auftragsausführung mit 60% in die Wertung ein, wobei insgesamt eine Punktzahl von maximal 100 Punkten erreicht werden kann.
1. Zuschlagskriterium Preis (40%)
Die auf das Kriterium Preis fallende Gewichtung von 40% wird in ein Punktesystem mit maximal 40 Punkten umgelegt. Der niedrigste Angebotspreis (Gesamtsumme (Netto) je Los) erhält die Maximalzahl von 40 Punkten. Der niedrigste Angebotspreis der in die letzte Wertungsstufe gelangten Angebote wird mit der maximal zu vergebenden Punktzahl von 40 Punkten multipliziert und das Ergebnis durch den Angebotspreis der jeweiligen teureren Bietenden geteilt. Somit ergibt sich für den wirtschaftlichsten Preis die höchste Punktzahl, während die darüber liegenden Preise mit einer geringeren Punktzahl bewertet werden.
2. Zuschlagskriterium Qualität der Auftragsausführung (60%)
Mit ihrem Angebot haben die Bietenden ein in sich schlüssiges Konzept zur Qualität der Auftragsausführung (min. 20 - max. 40 Seiten DIN A4) einzureichen.
Das Zuschlagskriterium Qualität der Leistungserbringung wird nochmals in drei Kriterien mit je zwei Unterkriterien mit unterschiedlichen prozentualen Gewichtungen unterteilt:
a) Effektive und reibungslose Erbringung der Dienstleistung - 30 %, davon:
aa) Logistikkonzept zur störungsfreien Auftragsausführung - 25 %
ba) Bewältigung von Sendungsspitzen - 5 %
b) Umweltverträgliche Auftragsausführung - 10 %, davon:
aa) Konzept zur Vermeidung und Kompensation von CO²-Emissionen - 5 %
ba) Einhaltung der Mindestziele des § 6 SaubFahrzeugBeschG - 5 %
c) Qualitätssicherung der Dienstleistung während des Vertragszeitraums - 20 %, davon:
aa) Qualitätssicherungskonzept - 15 %
ba) Inhaber eines zertifizierten Qualitätsmanagements (etwa DIN ISO 9001*) - 5%
* = oder eine vergleichbare Zertifizierung
Die im Rahmen der Auswertung der Angebote erfolgende Bewertung des Konzeptes zur Qualität der Auftragsausführung wird durch mindestens fünf Bedienstete der Bedarfsstellen vorgenommen.
Die Bewertung der eingereichten Konzepte erfolgt dabei auf Grundlage dieser Anlage anhand der in der Anlage 4.2 zur Leistungsbeschreibung vom 31.08.2023 abgebildeten Bewertungsmatrix.
Der Auftraggeber bewertet, ob und in welchem Maß die von den Bietenden eingereichten Konzepte eine fach- und termingerechte Ausführung der ausgeschriebenen Leistungen in der ausgeschriebenen Qualität sowie einen reibungslosen Maßnahmenablauf erwarten lassen.
Die Bewertung der von den Bietenden eingereichten Unterlagen erfolgt durch den Auftraggeber unter Ausübung seines Beurteilungsspielraums im Rahmen einer Gesamtbetrachtung.
Dabei sind neben der Vollständigkeit die Strukturiertheit, die Plausibilität, die Nachvollziehbarkeit, die fachliche Vertretbarkeit sowie die Detailtiefe der Angaben der Bietenden von Bedeutung.
Die Bietenden haben bei der Erstellung ihrer Konzepte zu berücksichtigen, dass der Auftraggeber nicht sämtliche denkbaren konzeptionellen Lösungsansätze der Bieter vorhersehen und abstrakt vorab bewerten kann. Die konkrete Ausgestaltung ist dann notwendigerweise Inhalt des Konzepts der Bietenden, die hier ihr Know-how einbringen.
Abgesehen von den Unterkriterien b) ba) „Einhaltung der Mindestziele des § 6 SaubFahrzeugBeschG“ und c) ba) „Inhaber eines zertifizierten Qualitätsmanagements (etwa DIN ISO 9001 oder eine vergleichbare Zertifizierung)“, welches einer JA/NEIN-Entscheidung unterliegt, werden die anderen Unterkriterien nach Punkten bewertet:
5 Punkte: Sehr anschauliche, nachvollziehbare und detaillierte Darlegungen; die gemachten Angaben weisen eine sehr gute fachliche Qualität auf und lassen erwarten, dass die Leistungsziele vollständig und problemlos erreicht und punktuell sogar übertroffen werden.
4 Punkte: anschauliche und gut nachvollziehbare Darlegungen; die gemachten Angaben weisen eine gute fachliche Qualität auf und lassen erwarten, dass die Leistungsziele vollständig und problemlos erreicht werden.
3 Punkte: mit geringen Einschränkungen detaillierte, aber insgesamt gut nachvollziehbare Darlegungen; die gemachten Angaben weisen eine zufriedenstellende fachliche Qualität auf und lassen erwarten, dass die Leistungsziele weitgehend vollständig und problemlos erreicht werden.
2 Punkte: wenig detaillierte, aber im Kern noch nachvollziehbare Darlegungen; die gemachten Angaben weisen eine ausreichende fachliche Qualität auf und lassen erwarten, dass die Leistungsziele überwiegend erreicht werden können.
1 Punkt: skizzenhafte und nur mit Einschränkungen nachvollziehbare Darlegungen; die gemachten Angaben weisen nicht unerhebliche Mängel auf und lassen nicht erwarten, dass die Leistungsziele überwiegend erreicht werden können.
0 Punkte: fehlende oder vorwiegend unvollständige Darlegungen; die gemachten Angaben weisen zahlreiche gravierende Mängel auf oder sind fachlich ungenügend und lassen erwarten, dass die Leistungsziele nicht erreicht werden können.
Briefe und Einschreiben LPI SLF
Die Adresse der Abholstelle des Lose 4 ist der Anlage 1 zur Leistungsbeschreibung zu entnehmen.
Die Abholstelle des Loses 4 befindet sich in Saalfeld.
Der Ausschreibungsgegenstand umfasst die Beförderung der unfrankierten, unsortierten Postsendungen, d. h. aller Briefsendungen und Einschreibesendungen für die Landespolizeiinspektion Saalfeld (LPI SLF) gemäß § 4 Nr. 1 Postgesetz (PostG) unter Beachtung des Postsicherstellungsgesetzes (PSG) in den jeweils gültigen Fassungen.
Die Dienstleistung umfasst dabei die Postabholung in den Abholstellen der Absender von Montag bis Freitag (außer an Feiertagen) und die garantierte inländische Postbeförderung an nationale Empfänger national gemäß § 2 Nr. 3 Post-Universaldienstleistungsverordnung (PUDLV) von Montag bis Samstag (außer an Feiertagen) sowie die Postbeförderung an internationale Empfänger.
Bei der in Rede stehenden Dienstleistung handelt es sich um eine soziale und andere besondere Dienstleistung i. S. d. Artikel 74 RL 2014/24/EU i. V. m. Anhang XIV RL 2014/EU.
Den Zuschlag erhält das wirtschaftlichste Angebot nach § 127 GWB i. V. m. § 58 Abs. 1 VgV, wobei die Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots gemäß § 58 Abs. 2 VgV auf der Grundlage des besten Preis-Leistungs-Verhältnisses erfolgt.
Der Auftraggeber legt fest, dass Zuschlagskriterien nach § 58 Abs. 3 S. 1 VgV folgendermaßen gewichtet sind: Das Zuschlagskriterium Preis fließt mit 40% und das Zuschlagskriterium Qualität der Auftragsausführung mit 60% in die Wertung ein, wobei insgesamt eine Punktzahl von maximal 100 Punkten erreicht werden kann.
1. Zuschlagskriterium Preis (40%)
Die auf das Kriterium Preis fallende Gewichtung von 40% wird in ein Punktesystem mit maximal 40 Punkten umgelegt. Der niedrigste Angebotspreis (Gesamtsumme (Netto) je Los) erhält die Maximalzahl von 40 Punkten. Der niedrigste Angebotspreis der in die letzte Wertungsstufe gelangten Angebote wird mit der maximal zu vergebenden Punktzahl von 40 Punkten multipliziert und das Ergebnis durch den Angebotspreis der jeweiligen teureren Bietenden geteilt. Somit ergibt sich für den wirtschaftlichsten Preis die höchste Punktzahl, während die darüber liegenden Preise mit einer geringeren Punktzahl bewertet werden.
2. Zuschlagskriterium Qualität der Auftragsausführung (60%)
Mit ihrem Angebot haben die Bietenden ein in sich schlüssiges Konzept zur Qualität der Auftragsausführung (min. 20 - max. 40 Seiten DIN A4) einzureichen.
Das Zuschlagskriterium Qualität der Leistungserbringung wird nochmals in drei Kriterien mit je zwei Unterkriterien mit unterschiedlichen prozentualen Gewichtungen unterteilt:
a) Effektive und reibungslose Erbringung der Dienstleistung - 30 %, davon:
aa) Logistikkonzept zur störungsfreien Auftragsausführung - 25 %
ba) Bewältigung von Sendungsspitzen - 5 %
b) Umweltverträgliche Auftragsausführung - 10 %, davon:
aa) Konzept zur Vermeidung und Kompensation von CO²-Emissionen - 5 %
ba) Einhaltung der Mindestziele des § 6 SaubFahrzeugBeschG - 5 %
c) Qualitätssicherung der Dienstleistung während des Vertragszeitraums - 20 %, davon:
aa) Qualitätssicherungskonzept - 15 %
ba) Inhaber eines zertifizierten Qualitätsmanagements (etwa DIN ISO 9001*) - 5%
* = oder eine vergleichbare Zertifizierung
Die im Rahmen der Auswertung der Angebote erfolgende Bewertung des Konzeptes zur Qualität der Auftragsausführung wird durch mindestens fünf Bedienstete der Bedarfsstellen vorgenommen.
Die Bewertung der eingereichten Konzepte erfolgt dabei auf Grundlage dieser Anlage anhand der in der Anlage 4.2 zur Leistungsbeschreibung vom 31.08.2023 abgebildeten Bewertungsmatrix.
Der Auftraggeber bewertet, ob und in welchem Maß die von den Bietenden eingereichten Konzepte eine fach- und termingerechte Ausführung der ausgeschriebenen Leistungen in der ausgeschriebenen Qualität sowie einen reibungslosen Maßnahmenablauf erwarten lassen.
Die Bewertung der von den Bietenden eingereichten Unterlagen erfolgt durch den Auftraggeber unter Ausübung seines Beurteilungsspielraums im Rahmen einer Gesamtbetrachtung.
Dabei sind neben der Vollständigkeit die Strukturiertheit, die Plausibilität, die Nachvollziehbarkeit, die fachliche Vertretbarkeit sowie die Detailtiefe der Angaben der Bietenden von Bedeutung.
Die Bietenden haben bei der Erstellung ihrer Konzepte zu berücksichtigen, dass der Auftraggeber nicht sämtliche denkbaren konzeptionellen Lösungsansätze der Bieter vorhersehen und abstrakt vorab bewerten kann. Die konkrete Ausgestaltung ist dann notwendigerweise Inhalt des Konzepts der Bietenden, die hier ihr Know-how einbringen.
Abgesehen von den Unterkriterien b) ba) „Einhaltung der Mindestziele des § 6 SaubFahrzeugBeschG“ und c) ba) „Inhaber eines zertifizierten Qualitätsmanagements (etwa DIN ISO 9001 oder eine vergleichbare Zertifizierung)“, welches einer JA/NEIN-Entscheidung unterliegt, werden die anderen Unterkriterien nach Punkten bewertet:
5 Punkte: Sehr anschauliche, nachvollziehbare und detaillierte Darlegungen; die gemachten Angaben weisen eine sehr gute fachliche Qualität auf und lassen erwarten, dass die Leistungsziele vollständig und problemlos erreicht und punktuell sogar übertroffen werden.
4 Punkte: anschauliche und gut nachvollziehbare Darlegungen; die gemachten Angaben weisen eine gute fachliche Qualität auf und lassen erwarten, dass die Leistungsziele vollständig und problemlos erreicht werden.
3 Punkte: mit geringen Einschränkungen detaillierte, aber insgesamt gut nachvollziehbare Darlegungen; die gemachten Angaben weisen eine zufriedenstellende fachliche Qualität auf und lassen erwarten, dass die Leistungsziele weitgehend vollständig und problemlos erreicht werden.
2 Punkte: wenig detaillierte, aber im Kern noch nachvollziehbare Darlegungen; die gemachten Angaben weisen eine ausreichende fachliche Qualität auf und lassen erwarten, dass die Leistungsziele überwiegend erreicht werden können.
1 Punkt: skizzenhafte und nur mit Einschränkungen nachvollziehbare Darlegungen; die gemachten Angaben weisen nicht unerhebliche Mängel auf und lassen nicht erwarten, dass die Leistungsziele überwiegend erreicht werden können.
0 Punkte: fehlende oder vorwiegend unvollständige Darlegungen; die gemachten Angaben weisen zahlreiche gravierende Mängel auf oder sind fachlich ungenügend und lassen erwarten, dass die Leistungsziele nicht erreicht werden können.
Briefe und Einschreiben LPI SHL
Die Adresse der Abholstelle des Lose 5 ist der Anlage 1 zur Leistungsbeschreibung zu entnehmen.
Die Abholstelle des Loses 5 befindet sich in Suhl.
Der Ausschreibungsgegenstand umfasst die Beförderung der unfrankierten, unsortierten Postsendungen, d. h. aller Briefsendungen und Einschreibesendungen für die Landespolizeiinspektion Suhl (LPI SHL) gemäß § 4 Nr. 1 Postgesetz (PostG) unter Beachtung des Postsicherstellungsgesetzes (PSG) in den jeweils gültigen Fassungen.
Die Dienstleistung umfasst dabei die Postabholung in den Abholstellen der Absender von Montag bis Freitag (außer an Feiertagen) und die garantierte inländische Postbeförderung an nationale Empfänger national gemäß § 2 Nr. 3 Post-Universaldienstleistungsverordnung (PUDLV) von Montag bis Samstag (außer an Feiertagen) sowie die Postbeförderung an internationale Empfänger.
Bei der in Rede stehenden Dienstleistung handelt es sich um eine soziale und andere besondere Dienstleistung i. S. d. Artikel 74 RL 2014/24/EU i. V. m. Anhang XIV RL 2014/EU.
Den Zuschlag erhält das wirtschaftlichste Angebot nach § 127 GWB i. V. m. § 58 Abs. 1 VgV, wobei die Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots gemäß § 58 Abs. 2 VgV auf der Grundlage des besten Preis-Leistungs-Verhältnisses erfolgt.
Der Auftraggeber legt fest, dass Zuschlagskriterien nach § 58 Abs. 3 S. 1 VgV folgendermaßen gewichtet sind: Das Zuschlagskriterium Preis fließt mit 40% und das Zuschlagskriterium Qualität der Auftragsausführung mit 60% in die Wertung ein, wobei insgesamt eine Punktzahl von maximal 100 Punkten erreicht werden kann.
1. Zuschlagskriterium Preis (40%)
Die auf das Kriterium Preis fallende Gewichtung von 40% wird in ein Punktesystem mit maximal 40 Punkten umgelegt. Der niedrigste Angebotspreis (Gesamtsumme (Netto) je Los) erhält die Maximalzahl von 40 Punkten. Der niedrigste Angebotspreis der in die letzte Wertungsstufe gelangten Angebote wird mit der maximal zu vergebenden Punktzahl von 40 Punkten multipliziert und das Ergebnis durch den Angebotspreis der jeweiligen teureren Bietenden geteilt. Somit ergibt sich für den wirtschaftlichsten Preis die höchste Punktzahl, während die darüber liegenden Preise mit einer geringeren Punktzahl bewertet werden.
2. Zuschlagskriterium Qualität der Auftragsausführung (60%)
Mit ihrem Angebot haben die Bietenden ein in sich schlüssiges Konzept zur Qualität der Auftragsausführung (min. 20 - max. 40 Seiten DIN A4) einzureichen.
Das Zuschlagskriterium Qualität der Leistungserbringung wird nochmals in drei Kriterien mit je zwei Unterkriterien mit unterschiedlichen prozentualen Gewichtungen unterteilt:
a) Effektive und reibungslose Erbringung der Dienstleistung - 30 %, davon:
aa) Logistikkonzept zur störungsfreien Auftragsausführung - 25 %
ba) Bewältigung von Sendungsspitzen - 5 %
b) Umweltverträgliche Auftragsausführung - 10 %, davon:
aa) Konzept zur Vermeidung und Kompensation von CO²-Emissionen - 5 %
ba) Einhaltung der Mindestziele des § 6 SaubFahrzeugBeschG - 5 %
c) Qualitätssicherung der Dienstleistung während des Vertragszeitraums - 20 %, davon:
aa) Qualitätssicherungskonzept - 15 %
ba) Inhaber eines zertifizierten Qualitätsmanagements (etwa DIN ISO 9001*) - 5%
* = oder eine vergleichbare Zertifizierung
Die im Rahmen der Auswertung der Angebote erfolgende Bewertung des Konzeptes zur Qualität der Auftragsausführung wird durch mindestens fünf Bedienstete der Bedarfsstellen vorgenommen.
Die Bewertung der eingereichten Konzepte erfolgt dabei auf Grundlage dieser Anlage anhand der in der Anlage 4.2 zur Leistungsbeschreibung vom 31.08.2023 abgebildeten Bewertungsmatrix.
Der Auftraggeber bewertet, ob und in welchem Maß die von den Bietenden eingereichten Konzepte eine fach- und termingerechte Ausführung der ausgeschriebenen Leistungen in der ausgeschriebenen Qualität sowie einen reibungslosen Maßnahmenablauf erwarten lassen.
Die Bewertung der von den Bietenden eingereichten Unterlagen erfolgt durch den Auftraggeber unter Ausübung seines Beurteilungsspielraums im Rahmen einer Gesamtbetrachtung.
Dabei sind neben der Vollständigkeit die Strukturiertheit, die Plausibilität, die Nachvollziehbarkeit, die fachliche Vertretbarkeit sowie die Detailtiefe der Angaben der Bietenden von Bedeutung.
Die Bietenden haben bei der Erstellung ihrer Konzepte zu berücksichtigen, dass der Auftraggeber nicht sämtliche denkbaren konzeptionellen Lösungsansätze der Bieter vorhersehen und abstrakt vorab bewerten kann. Die konkrete Ausgestaltung ist dann notwendigerweise Inhalt des Konzepts der Bietenden, die hier ihr Know-how einbringen.
Abgesehen von den Unterkriterien b) ba) „Einhaltung der Mindestziele des § 6 SaubFahrzeugBeschG“ und c) ba) „Inhaber eines zertifizierten Qualitätsmanagements (etwa DIN ISO 9001 oder eine vergleichbare Zertifizierung)“, welches einer JA/NEIN-Entscheidung unterliegt, werden die anderen Unterkriterien nach Punkten bewertet:
5 Punkte: Sehr anschauliche, nachvollziehbare und detaillierte Darlegungen; die gemachten Angaben weisen eine sehr gute fachliche Qualität auf und lassen erwarten, dass die Leistungsziele vollständig und problemlos erreicht und punktuell sogar übertroffen werden.
4 Punkte: anschauliche und gut nachvollziehbare Darlegungen; die gemachten Angaben weisen eine gute fachliche Qualität auf und lassen erwarten, dass die Leistungsziele vollständig und problemlos erreicht werden.
3 Punkte: mit geringen Einschränkungen detaillierte, aber insgesamt gut nachvollziehbare Darlegungen; die gemachten Angaben weisen eine zufriedenstellende fachliche Qualität auf und lassen erwarten, dass die Leistungsziele weitgehend vollständig und problemlos erreicht werden.
2 Punkte: wenig detaillierte, aber im Kern noch nachvollziehbare Darlegungen; die gemachten Angaben weisen eine ausreichende fachliche Qualität auf und lassen erwarten, dass die Leistungsziele überwiegend erreicht werden können.
1 Punkt: skizzenhafte und nur mit Einschränkungen nachvollziehbare Darlegungen; die gemachten Angaben weisen nicht unerhebliche Mängel auf und lassen nicht erwarten, dass die Leistungsziele überwiegend erreicht werden können.
0 Punkte: fehlende oder vorwiegend unvollständige Darlegungen; die gemachten Angaben weisen zahlreiche gravierende Mängel auf oder sind fachlich ungenügend und lassen erwarten, dass die Leistungsziele nicht erreicht werden können.
Briefe und Einschreiben BE THPOL
Die Adresse der Abholstelle des Lose 6 ist der Anlage 1 zur Leistungsbeschreibung zu entnehmen.
Die Abholstelle des Loses 6 befindet sich in Meiningen.
Der Ausschreibungsgegenstand umfasst die Beförderung der unfrankierten, unsortierten Postsendungen, d. h. aller Briefsendungen und Einschreibesendungen für die Bildungseinrichtungen der Thüringer Polizei (BE THPOL) gemäß § 4 Nr. 1 Postgesetz (PostG) unter Beachtung des Postsicherstellungsgesetzes (PSG) in den jeweils gültigen Fassungen.
Die Dienstleistung umfasst dabei die Postabholung in den Abholstellen der Absender von Montag bis Freitag (außer an Feiertagen) und die garantierte inländische Postbeförderung an nationale Empfänger national gemäß § 2 Nr. 3 Post-Universaldienstleistungsverordnung (PUDLV) von Montag bis Samstag (außer an Feiertagen) sowie die Postbeförderung an internationale Empfänger.
Bei der in Rede stehenden Dienstleistung handelt es sich um eine soziale und andere besondere Dienstleistung i. S. d. Artikel 74 RL 2014/24/EU i. V. m. Anhang XIV RL 2014/EU.
Den Zuschlag erhält das wirtschaftlichste Angebot nach § 127 GWB i. V. m. § 58 Abs. 1 VgV, wobei die Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots gemäß § 58 Abs. 2 VgV auf der Grundlage des besten Preis-Leistungs-Verhältnisses erfolgt.
Der Auftraggeber legt fest, dass Zuschlagskriterien nach § 58 Abs. 3 S. 1 VgV folgendermaßen gewichtet sind: Das Zuschlagskriterium Preis fließt mit 40% und das Zuschlagskriterium Qualität der Auftragsausführung mit 60% in die Wertung ein, wobei insgesamt eine Punktzahl von maximal 100 Punkten erreicht werden kann.
1. Zuschlagskriterium Preis (40%)
Die auf das Kriterium Preis fallende Gewichtung von 40% wird in ein Punktesystem mit maximal 40 Punkten umgelegt. Der niedrigste Angebotspreis (Gesamtsumme (Netto) je Los) erhält die Maximalzahl von 40 Punkten. Der niedrigste Angebotspreis der in die letzte Wertungsstufe gelangten Angebote wird mit der maximal zu vergebenden Punktzahl von 40 Punkten multipliziert und das Ergebnis durch den Angebotspreis der jeweiligen teureren Bietenden geteilt. Somit ergibt sich für den wirtschaftlichsten Preis die höchste Punktzahl, während die darüber liegenden Preise mit einer geringeren Punktzahl bewertet werden.
2. Zuschlagskriterium Qualität der Auftragsausführung (60%)
Mit ihrem Angebot haben die Bietenden ein in sich schlüssiges Konzept zur Qualität der Auftragsausführung (min. 20 - max. 40 Seiten DIN A4) einzureichen.
Das Zuschlagskriterium Qualität der Leistungserbringung wird nochmals in drei Kriterien mit je zwei Unterkriterien mit unterschiedlichen prozentualen Gewichtungen unterteilt:
a) Effektive und reibungslose Erbringung der Dienstleistung - 30 %, davon:
aa) Logistikkonzept zur störungsfreien Auftragsausführung - 25 %
ba) Bewältigung von Sendungsspitzen - 5 %
b) Umweltverträgliche Auftragsausführung - 10 %, davon:
aa) Konzept zur Vermeidung und Kompensation von CO²-Emissionen - 5 %
ba) Einhaltung der Mindestziele des § 6 SaubFahrzeugBeschG - 5 %
c) Qualitätssicherung der Dienstleistung während des Vertragszeitraums - 20 %, davon:
aa) Qualitätssicherungskonzept - 15 %
ba) Inhaber eines zertifizierten Qualitätsmanagements (etwa DIN ISO 9001*) - 5%
* = oder eine vergleichbare Zertifizierung
Die im Rahmen der Auswertung der Angebote erfolgende Bewertung des Konzeptes zur Qualität der Auftragsausführung wird durch mindestens fünf Bedienstete der Bedarfsstellen vorgenommen.
Die Bewertung der eingereichten Konzepte erfolgt dabei auf Grundlage dieser Anlage anhand der in der Anlage 4.2 zur Leistungsbeschreibung vom 31.08.2023 abgebildeten Bewertungsmatrix.
Der Auftraggeber bewertet, ob und in welchem Maß die von den Bietenden eingereichten Konzepte eine fach- und termingerechte Ausführung der ausgeschriebenen Leistungen in der ausgeschriebenen Qualität sowie einen reibungslosen Maßnahmenablauf erwarten lassen.
Die Bewertung der von den Bietenden eingereichten Unterlagen erfolgt durch den Auftraggeber unter Ausübung seines Beurteilungsspielraums im Rahmen einer Gesamtbetrachtung.
Dabei sind neben der Vollständigkeit die Strukturiertheit, die Plausibilität, die Nachvollziehbarkeit, die fachliche Vertretbarkeit sowie die Detailtiefe der Angaben der Bietenden von Bedeutung.
Die Bietenden haben bei der Erstellung ihrer Konzepte zu berücksichtigen, dass der Auftraggeber nicht sämtliche denkbaren konzeptionellen Lösungsansätze der Bieter vorhersehen und abstrakt vorab bewerten kann. Die konkrete Ausgestaltung ist dann notwendigerweise Inhalt des Konzepts der Bietenden, die hier ihr Know-how einbringen.
Abgesehen von den Unterkriterien b) ba) „Einhaltung der Mindestziele des § 6 SaubFahrzeugBeschG“ und c) ba) „Inhaber eines zertifizierten Qualitätsmanagements (etwa DIN ISO 9001 oder eine vergleichbare Zertifizierung)“, welches einer JA/NEIN-Entscheidung unterliegt, werden die anderen Unterkriterien nach Punkten bewertet:
5 Punkte: Sehr anschauliche, nachvollziehbare und detaillierte Darlegungen; die gemachten Angaben weisen eine sehr gute fachliche Qualität auf und lassen erwarten, dass die Leistungsziele vollständig und problemlos erreicht und punktuell sogar übertroffen werden.
4 Punkte: anschauliche und gut nachvollziehbare Darlegungen; die gemachten Angaben weisen eine gute fachliche Qualität auf und lassen erwarten, dass die Leistungsziele vollständig und problemlos erreicht werden.
3 Punkte: mit geringen Einschränkungen detaillierte, aber insgesamt gut nachvollziehbare Darlegungen; die gemachten Angaben weisen eine zufriedenstellende fachliche Qualität auf und lassen erwarten, dass die Leistungsziele weitgehend vollständig und problemlos erreicht werden.
2 Punkte: wenig detaillierte, aber im Kern noch nachvollziehbare Darlegungen; die gemachten Angaben weisen eine ausreichende fachliche Qualität auf und lassen erwarten, dass die Leistungsziele überwiegend erreicht werden können.
1 Punkt: skizzenhafte und nur mit Einschränkungen nachvollziehbare Darlegungen; die gemachten Angaben weisen nicht unerhebliche Mängel auf und lassen nicht erwarten, dass die Leistungsziele überwiegend erreicht werden können.
0 Punkte: fehlende oder vorwiegend unvollständige Darlegungen; die gemachten Angaben weisen zahlreiche gravierende Mängel auf oder sind fachlich ungenügend und lassen erwarten, dass die Leistungsziele nicht erreicht werden können.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1. betreffend die Lose 1 sowie 3 bis 6: Erlaubnis (Lizenz) zur gewerbsmäßigen Beförderung von Briefsendungen gemäß § 5 PostG für alle anfallenden Briefe und Einschreiben, wobei Änderungen oder Erlöschen durch (auch teilweisen) Widerruf oder Rückgabe der erteilten Lizenz sowie die Anhängigkeit eines laufenden Widerrufverfahrens dem Auftraggeber unverzüglich anzuzeigen sind und Im Falle einer GbR (einschließlich Bietergemeinschaften), einer OHG oder einer KG die Vorlage der Lizenzen aller vertretungs- bzw. geschäftsführungsbefugten Gesellschafter erforderlich ist.
2. betreffend das Los 2: die vollständige Entgeltgenehmigung (Beschluss der Bundesnetzagentur samt Gründen) über das Beförderungsentgelt gemäß § 34 PostG für Postzustellaufträge
3. die in Textform nach § 126b BGB gezeichnete Erklärung (Vordruck) zur Einreichung von Führungszeugnissen gemäß BZRG
4. die in Textform nach § 126b BGB gezeichnete Erklärung (Vordruck) zu Datenschutz und Briefgeheimnis
5. Unternehmensprofil gemäß Teil B Ziffer 1.4. Buchstabe h) der Leistungsbeschreibung
6. die vollständig ausgefüllte und in Textform nach § 126b BGB gezeichnete Bietererklärung (Vordruck) zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen
7. die vollständig ausgefüllte und in Textform nach § 126b BGB gezeichnete Eigenerklärung (Vordruck) über eine Haftpflichtversicherung
8. die vollständig ausgefüllte und in Textform nach § 126b BGB gezeichnete Eigenerklärung (Vordruck) zum Netto-Jahresumsatz
9. die vollständig ausgefüllte und in Textform nach § 126b BGB gezeichnete Referenzliste (Vordruck) zur Leistungsfähigkeit
1. die vollständig ausgefüllten und in Textform nach § 126b BGB gezeichneten Preisblätter (Anlagen 3.1.1 - 3.1.4 i. V. m. Anlage 2 zur Leistungsbeschreibung) für die angebotenen Lose
2. das im Rahmen der Wertung der Angebote geforderte Konzept zur Qualität der Auftragsausführung (Anlage 4.1 i. V. m. Anlage 4.2 zur Leistungsbeschreibung)
3. den in Textform nach § 126b BGB gezeichneten Vertragsentwurf
4. die in Textform nach § 126b BGB gezeichnete Eigenerklärung (Vordruck) über die Anerkennung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen
5. die in Textform nach § 126b BGB gezeichnete Erklärung (Vordruck) nach Artikel 5k der Verordnung (EU) 2022/576
6. die vollständig ausgefüllten und in Textform nach § 126b BGB gezeichneten Verpflichtungen (Vordruck) zu Tariftreue, Mindestentgelt und Entgeltgleichheit (§§ 10 und 12 Abs. 2 ThürVgG)
7. die vollständig ausgefüllte und in Textform nach § 126b BGB gezeichnete Verpflichtung (Vordruck) zur Beachtung der ILO-Kernarbeitsnormen (§§ 11 und 12 Abs. 2 ThürVgG)
8. die in Textform nach § 126b BGB gezeichneten Verpflichtungen (Vordruck) nach §§ 12, 15, 17 und 18 ThürVgG
9. Im Bedarfsfall: die vollständig ausgefüllten und in Textform nach § 126b BGB gezeichneten Verpflichtungen des Nachunternehmers (Vordruck) zu Tariftreue, Mindestentgelt und Entgeltgleichheit (§§ 10 und 12 Abs. 2 ThürVgG)
10. Im Bedarfsfall: die vollständig ausgefüllte und in Textform nach § 126b BGB gezeichnete Verpflichtung des Nachunternehmers (Vordruck) zur Beachtung der ILO-Kernarbeitsnormen (§§ 11 und 12 Abs. 2 ThürVgG)
Abschnitt IV: Verfahren
Die Gesamtlaufzeit der Rahmenvereinbarung überschreitet gemäß § 21 Abs. 6 VgV in zulässiger Weise die Dauer von vier Jahren. Sie fällt, wie in der Beschreibung der Beschaffung dargestellt, unter die Sonderregelung für Auftragsbekanntmachungen für soziale und andere besondere Dienstleistungen nach § 65 Abs. 2 VgV.
Den Zuschlag erhält das wirtschaftlichste Angebot nach § 127 GWB i. V. m. § 58 Abs. 1 VgV, wobei die Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots gemäß § 58 Abs. 2 VgV auf der Grundlage des besten Preis-Leistungs-Verhältnisses erfolgt.
Der Auftraggeber legt fest, dass Zuschlagskriterien nach § 58 Abs. 3 S. 1 VgV folgendermaßen gewichtet sind: Das Zuschlagskriterium Preis fließt mit 40% und das Zuschlagskriterium Qualität der Auftragsausführung mit 60% in die Wertung ein, wobei insgesamt eine Punktzahl von maximal 100 Punkten erreicht werden kann.
1. Zuschlagskriterium Preis (40%)
Die auf das Kriterium Preis fallende Gewichtung von 40% wird in ein Punktesystem mit maximal 40 Punkten umgelegt. Der niedrigste Angebotspreis (Gesamtsumme (Netto) je Los) erhält die Maximalzahl von 40 Punkten. Der niedrigste Angebotspreis der in die letzte Wertungsstufe gelangten Angebote wird mit der maximal zu vergebenden Punktzahl von 40 Punkten multipliziert und das Ergebnis durch den Angebotspreis der jeweiligen teureren Bietenden geteilt. Somit ergibt sich für den wirtschaftlichsten Preis die höchste Punktzahl, während die darüber liegenden Preise mit einer geringeren Punktzahl bewertet werden.
2. Zuschlagskriterium Qualität der Auftragsausführung (60%)
Mit ihrem Angebot haben die Bietenden ein in sich schlüssiges Konzept zur Qualität der Auftragsausführung (min. 20 - max. 40 Seiten DIN A4) einzureichen.
Das Zuschlagskriterium Qualität der Leistungserbringung wird nochmals in drei Kriterien mit je zwei Unterkriterien mit unterschiedlichen prozentualen Gewichtungen unterteilt:
a) Effektive und reibungslose Erbringung der Dienstleistung - 30 %, davon:
aa) Logistikkonzept zur störungsfreien Auftragsausführung - 25 %
ba) Bewältigung von Sendungsspitzen - 5 %
b) Umweltverträgliche Auftragsausführung - 10 %, davon:
aa) Konzept zur Vermeidung und Kompensation von CO²-Emissionen - 5 %
ba) Einhaltung der Mindestziele des § 6 SaubFahrzeugBeschG - 5 %
c) Qualitätssicherung der Dienstleistung während des Vertragszeitraums - 20 %, davon:
aa) Qualitätssicherungskonzept - 15 %
ba) Inhaber eines zertifizierten Qualitätsmanagements (etwa DIN ISO 9001*) - 5%
* = oder eine vergleichbare Zertifizierung
Die im Rahmen der Auswertung der Angebote erfolgende Bewertung des Konzeptes zur Qualität der Auftragsausführung wird durch mindestens fünf Bedienstete der Bedarfsstellen vorgenommen.
Die Bewertung der eingereichten Konzepte erfolgt dabei auf Grundlage dieser Anlage anhand der in der Anlage 4.2 zur Leistungsbeschreibung vom 31.07.2023 abgebildeten Bewertungsmatrix.
Der Auftraggeber bewertet, ob und in welchem Maß die von den Bietenden eingereichten Konzepte eine fach- und termingerechte Ausführung der ausgeschriebenen Leistungen in der ausgeschriebenen Qualität sowie einen reibungslosen Maßnahmenablauf erwarten lassen.
Die Bewertung der von den Bietenden eingereichten Unterlagen erfolgt durch den Auftraggeber unter Ausübung seines Beurteilungsspielraums im Rahmen einer Gesamtbetrachtung.
Dabei sind neben der Vollständigkeit die Strukturiertheit, die Plausibilität, die Nachvollziehbarkeit, die fachliche Vertretbarkeit sowie die Detailtiefe der Angaben der Bietenden von Bedeutung.
Die Bietenden haben bei der Erstellung ihrer Konzepte zu berücksichtigen, dass der Auftraggeber nicht sämtliche denkbaren konzeptionellen Lösungsansätze der Bieter vorhersehen und abstrakt vorab bewerten kann. Die konkrete Ausgestaltung ist dann notwendigerweise Inhalt des Konzepts der Bietenden, die hier ihr Know-how einbringen.
Abgesehen von den Unterkriterien b) ba) „Einhaltung der Mindestziele des § 6 SaubFahr-zeugBeschG“ und c) ba) „Inhaber eines zertifizierten Qualitätsmanagements (etwa DIN ISO 9001 oder eine vergleichbare Zertifizierung)“, welches einer JA/NEIN-Entscheidung unterliegt, werden die anderen Unterkriterien nach Punkten bewertet:
5 Punkte: Sehr anschauliche, nachvollziehbare und detaillierte Darlegungen; die gemachten Angaben weisen eine sehr gute fachliche Qualität auf und lassen erwarten, dass die Leistungsziele vollständig und problemlos erreicht und punktuell sogar übertroffen werden.
4 Punkte: anschauliche und gut nachvollziehbare Darlegungen; die gemachten Angaben weisen eine gute fachliche Qualität auf und lassen erwarten, dass die Leistungsziele vollständig und problemlos erreicht werden.
3 Punkte: mit geringen Einschränkungen detaillierte, aber insgesamt gut nachvollziehbare Darlegungen; die gemachten Angaben weisen eine zufriedenstellende fachliche Qualität auf und lassen erwarten, dass die Leistungsziele weitgehend vollständig und problemlos erreicht werden.
2 Punkte: wenig detaillierte, aber im Kern noch nachvollziehbare Darlegungen; die gemachten Angaben weisen eine ausreichende fachliche Qualität auf und lassen erwarten, dass die Leistungsziele überwiegend erreicht werden können.
1 Punkt: skizzenhafte und nur mit Einschränkungen nachvollziehbare Darlegungen; die gemachten Angaben weisen nicht unerhebliche Mängel auf und lassen nicht erwarten, dass die Leistungsziele überwiegend erreicht werden können.
0 Punkte: fehlende oder vorwiegend unvollständige Darlegungen; die gemachten Angaben weisen zahlreiche gravierende Mängel auf oder sind fachlich ungenügend und lassen erwarten, dass die Leistungsziele nicht erreicht werden können.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Vergabeunterlagen stehen auf der Vergabeplattform des Bundes kostenfrei zum Download bereit. Nähere Informationen erhalten Sie unter www.evergabe-online.de. Auch wenn die Registrierung auf der e-Vergabe-Plattform nicht mehr erforderlich ist, um Vergabeunterlagen anfordern zu können, raten wir allen Interessenten zu einer Registrierung. Denn nur registrierte Nutzer, die ihre Teilnahme an einem Vergabeverfahren über den AnA-Web der E-Vergabe angemeldet haben, werden aktiv über Veränderungen im Vergbaeverfahren informiert. Wer auf Grundlage von veralteten Angebotsunterlagen anbietet, läuft Gefahr, ausgeschlossen zu werden.
Postanschrift: Jorge-Semprún-Platz 4
Ort: Weimar
Postleitzahl: 99423
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 361-37737254
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Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheit der Unternehmen/ Bewerber/ Bieter sowie auf die Präklusionsregelung gem. § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. Solange ein wirksamer Zuschlag (Vertragsabschluss) noch nicht erteilt ist, kann als Rechtsbehelf ein Nachprüfungsantrag bei der unter 4.1 genannten Stelle gestellt werden. Bewerber und Bieter müssen Vergabeverstöße bei der unter I.1 genannten Vergabestelle rügen, bevor sie einen Nachprüfungsantrag stellen. Ein Nachprüfungsantrag muss spätestens 15 Tage nach Eingang der Mitteilung des Auftragsgebers, eine Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer eingereicht werden (Rechtsbehelf nach § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB).