Talsperre Quitzdorf, Komplexsanierung, M 3.8 - Instandsetzung Fugen Hochwasserentlastungsanlage (Einlaufbereich) Referenznummer der Bekanntmachung: 5.172.0150.011
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Am Staudamm 1
Ort: Bautzen
NUTS-Code: DED2C Bautzen
Postleitzahl: 02625
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 3591-6711-0
Fax: +49 3591-6711-901
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.smul.sachsen.de/ltv/
Abschnitt II: Gegenstand
Talsperre Quitzdorf, Komplexsanierung, M 3.8 - Instandsetzung Fugen Hochwasserentlastungsanlage (Einlaufbereich)
Ausführungsort: Sammelrinne der Hochwasserentlastungsanlage
a) Sanieren von Feldfugen der Randmauern der Sammelrinne mit Verlegen neuer Fugenprofile
b) Sanieren lokaler Betonoberflächen der "Alt"-Bestandsoberflächen der Randmauern der
Sammelrinne
c) Sanieren lokaler Risse der ""Alt"-Bestandsoberflächen der Randmauern der Sammelrinne
Quitzdorf am See, DE
Ausführungsort: Sammelrinne der Hochwasserentlastungsanlage
Zugang nur über die Luftseite über das Gerinne der Hochwasserentlastungsanlage,
Lasten, wie Gerüste, Materialien, Maschinen einheben über Schussrinne, Transportweg zum Baufeld Sammelrinne ca. 40 m, Neigung ca. 3%, lichte Brückenhöhen 2,5 und 4,4 m
a) Sanieren von ca. 160 m Fugenlänge
b) Sanieren von ca. 10 m2 lokaler Betonoberflächen
c) Sanieren von ca. 30 m lokaler Rissse der ""Alt"-Bestandsoberflächen
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Talsperre Quitzdorf, Komplexsanierung, M 3.8 - Instandsetzung Fugen Hochwasserentlastungsanlage (Einlaufbereich)
Postanschrift: Hugo-Junkers-Ring 11
Ort: Dresden
NUTS-Code: DED2 Dresden
Postleitzahl: 01109
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 35127802000
Fax: +49 35127802099
Internet-Adresse: www.trinitz-bws.de
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Braustraße 2
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 3419771040
Fax: +49 3419771049
Internet-Adresse: http://www.lds.sachsen.de
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Verfahren vor der Vergabekammer (§ 160 GWB) Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.