Neubau Forschungsgebäude Microverse Center Jena (MCJ)_Los 35 Tischlerarbeiten VE 3710 Referenznummer der Bekanntmachung: 23-103-80457080-B-O-35

Auftragsbekanntmachung

Bauauftrag

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Friedrich - Schiller - Universität Jena Vergabestelle Bau- und Planungsleistungen
Postanschrift: Nollendorfer Str.26
Ort: Jena
NUTS-Code: DEG03 Jena, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 07743
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 03641-9414010
Fax: +49 03641-9414002
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.dez4.uni-jena.de
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YEV6VNU/documents
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YEV6VNU
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Einrichtung des öffentlichen Rechts
I.5)Haupttätigkeit(en)
Bildung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Neubau Forschungsgebäude Microverse Center Jena (MCJ)_Los 35 Tischlerarbeiten VE 3710

Referenznummer der Bekanntmachung: 23-103-80457080-B-O-35
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
45421000 Bautischlerarbeiten
II.1.3)Art des Auftrags
Bauauftrag
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Die Friedrich-Schiller-Universität beabsichtigt die Neuerrichtung eines Forschungsgebäudes Microverse Center (MCJ) in Jena.

Gegenstand der geplanten Beauftragung ist die Ausführung von Tischlerarbeiten.

II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
45214600 Bauarbeiten für Forschungsgebäude
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEG03 Jena, Kreisfreie Stadt
Hauptort der Ausführung:

Neubau Forschungsgebäude MCJ Jena Rosalind-Franklin-Straße 07745 Jena

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Lieferung und Montage von:

ca. 117 m Holzfensterbank

ca. 614 m Leibungsbekleidung aus Holz

1 St Mobile Trennwand (ca. 7*3m)

ca. 150 m² Akustische Wandbekleidung

6 St Teeküchen inkl. Geräte

1 St Garderobenschrank als Festeinbau

1 St Tresen als Festeinbau

II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Preis
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 01/04/2024
Ende: 07/03/2025
Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Der Neubau Forschungsgebäude Microverse Center (MCJ) Jena wird anteilig aus Mitteln des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) in der Förderphase 2020-2024 gefördert.

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:

Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für

die Präqualifikation von Bauunternehmen (Präqualifikationsverzeichnis). Bei Einsatz von Nachunternehmen

ist auf Verlangen nachzuweisen, dass die vorgesehenen Nachunternehmen präqualifiziert sind oder die

Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen.

Nicht präqualifizierte Unternehmen haben zum Nachweis der Eignung mit dem Angebot die Unterlagen gemäß

§ 6a EU Nr. 1 VOB/ A einzureichen. Dies kann über das ausgefüllte Formblatt 124 "Eigenerklärung

zur Eignung" vorgelegt werden. Bei Einsatz von Nachunternehmen sind die Eigenerklärungen auch für die vorgesehenen Nachunternehmen abzugeben, es sei denn, die Nachunternehmen sind präqualifiziert. In diesem Fall reicht die Angabe der Nummer, unter der die Nachunternehmen in der Liste des Vereins für die

Präqualifikation von Bauunternehmen (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden.

Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der Nachunternehmen) durch

Vorlage der in der "Eigenerklärung zur Eignung" genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen.

III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für

die Präqualifikation von Bauunternehmen (Präqualifikationsverzeichnis). Bei Einsatz von Nachunternehmen

ist auf Verlangen nachzuweisen, dass die vorgesehenen Nachunternehmen präqualifiziert sind oder die

Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen.

Nicht präqualifizierte Unternehmen haben zum Nachweis der Eignung mit dem Angebot die Unterlagen gemäß

§ 6a EU Nr. 2 a-c VOB/ A einzureichen. Dies kann über das ausgefüllte Formblatt 124 "Eigenerklärung zur Eignung" vorgelegt werden. Bei Einsatz von Nachunternehmen sind die Eigenerklärungen auch für die vorgesehenen Nachunternehmen abzugeben, es sei denn, die Nachunternehmen sind präqualifiziert. In diesem Fall reicht die Angabe der Nummer, unter der die Nachunternehmen in der Liste des Vereins für die

Präqualifikation von Bauunternehmen (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden.

Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der Nachunternehmen) durch Vorlage der in der "Eigenerklärung zur Eignung" genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen.

Der Bieter hat folgende Erklärungen bereits mit dem Angebot vorzulegen:

- Erklärung der Einhaltung der ILO-Kernarbeitsnorm

- Erklärung zur Tariftreue und Entgeltgleichheit

- Eigenerklärung zu EU-Russland Sanktionen

bei geplanten Einsatz von NUN:

- Erklärung nach §12; §15; §17 und §18 ThürVgG

Darüber hinaus hat der Bieter zum Nachweis seiner Eignung folgende Nachweise gemäß § 6a EU VOB/A auf Verlangen der Vergabestelle zu erbringen:

- aktuell gültiger Nachweis der Haftpflichtversicherung (mind. 1,5 Mio für Personen-, Sach- und Vermögensschäden)

III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für

die Präqualifikation von Bauunternehmen (Präqualifikationsverzeichnis). Bei Einsatz von Nachunternehmen

ist auf Verlangen nachzuweisen, dass die vorgesehenen Nachunternehmen präqualifiziert sind oder die

Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen.

Nicht präqualifizierte Unternehmen haben zum Nachweis der Eignung mit dem Angebot die Unterlagen gemäß

§ 6a Nr. 3 a-i VOB/ A einzureichen. Dies kann über das ausgefüllte Formblatt 124 "Eigenerklärung zur Eignung" vorgelegt werden. Bei Einsatz von Nachunternehmen sind die Eigenerklärungen auch für die vorgesehenen Nachunternehmen abzugeben, es sei denn, die Nachunternehmen sind präqualifiziert. In diesem Fall reicht die Angabe der Nummer, unter der die Nachunternehmen in der Liste des Vereins für die

Präqualifikation von Bauunternehmen (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden.

Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der Nachunternehmen) durch Vorlage der in der "Eigenerklärung zur Eignung" genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen.

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 17/11/2023
Ortszeit: 10:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
Das Angebot muss gültig bleiben bis: 17/01/2024
IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Tag: 17/11/2023
Ortszeit: 10:00
Ort:

Friedrich-Schiller-Universität Jena

Dez. 4, Vergabestelle Bau- und Bauplanungsleistung

Nollendorfer Str. 26, 07743 Jena

Raum Z105

Angaben über befugte Personen und das Öffnungsverfahren:

Da ausschließlich elektronische Angebote zugelassen sind, ist eine Bieterbeteiligung nicht vorgesehen!

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Die Zahlung erfolgt elektronisch
VI.3)Zusätzliche Angaben:

1. Die Bieterkommunikation erfolgt während des Vergabeverfahrens und auch nach Ablauf der Angebotsfrist, z. B. zum Zwecke der Nachforderung von Unterlagen oder der Aufklärung ausschließlich über das Deutsche Vergabeportal, erreichbar unter www.dtvp.de,

um sicherzustellen, dass Bieter und Vergabestelle über versandte Nachrichten auch eine E-Mail-Benachrichtigung erhalten.

Für die Kommunikation mit der Vergabestelle, gezielte nachträgliche Informationen sowie die elektronische Angebotsabgabe ist eine Registrierung erforderlich.

2. Bietergemeinschaften haben mit dem Angebot das ausgefüllte, von allen Mitgliedern unterzeichnete Formblatt 234 (Erklärung Bieter-/Arbeitsgemeinschaft) vorzulegen.

3. Sofern der Einsatz von Unterauftragnehmern vorgesehen ist, sind mit dem Angebot die hierfür vorgesehenen Leistungen im Formblatt 235 (Verzeichnis der Leistungen/Kapazitäten anderer Unternehmen) zu benennen. Der Bieter, der für den Zuschlag vorgesehen ist, hat auf gesondertes Verlangen innerhalb der gesetzten Frist den/die Unterauftragnehmer zu benennen und einen Verfügbarkeitsnachweis für den/die Unterauftragnehmer vorzulegen.

4. Sofern eine Eignungsleihe im Hinblick auf die wirtschaftliche und finanzielle sowie technische und berufliche Leistungsfähigkeit vorgesehen ist, sind mit dem Angebot hierfür vorgesehene Kapazitäten im Formblatt 235 (Verzeichnis der Leistungen/Kapazitäten anderer Unternehmen) zu benennen. Der Bieter, der für den Zuschlag vorgesehen ist, hat auf gesondertes Verlangen innerhalb der gesetzten Frist einen Verfügbarkeitsnachweis für das/die eignungsverleihende/n Unternehmen vorzulegen. Eine Eignungsleihe im Hinblick auf die berufliche Befähigung oder die berufliche Erfahrung ist nur möglich, wenn die eignungsverleihenden Unternehmen die Arbeiten ausführen für die diese Kapazitäten benötigt werden. Sofern eine Eignungsleihe im Hinblick auf die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeiten vorgesehen ist, müssen der Bieter und das eignungsverleihende Unternehmen gemeinsam für die Auftragsausführung haften. Die Haftungserklärung ist gleichzeitig mit dem Verfügbarkeitsnachweis abzugeben.

5. Im Falle der beabsichtigten Zuschlagserteilung muss der Bestbieter die verpflichtend vorzulegenden Erklärungen und Nachweise nach Aufforderung innerhalb einer nach Tagen bestimmten Frist vorlegen. Bei nicht fristgerechter Vorlage wird das Angebot von der Wertung ausgeschlossen.

6. Die Bieterfragen sind ausschließlich elektronisch über die unter Ziffer I.3 angegebene Vergabeplattform zustellen.

7. Auskünfte über die Vergabeunterlagen werden gemäß VOB/A §12a EU (3) bis spätestens 6 Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist von der zuständigen Vergabestelle erteilt.

Bekanntmachungs-ID: CXP4YEV6VNU

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Thüringer Landesverwaltungsamt
Postanschrift: Jorge-Semprún-Platz 4
Ort: Weimar
Postleitzahl: 99423
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 361-37737276
Fax: +49 361-37739354
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Sieht sich ein Bieter durch die Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gegenüber dem Auftraggeber zu rügen (§160 Abs. 3 Nr.1 GWB). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 2 und 3 GWB). Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
13/10/2023

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