Verwertung von Altpapier Referenznummer der Bekanntmachung: Ilm-Kreis 2023
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Ritterstraße 14
Ort: Arnstadt
NUTS-Code: DEG0F Ilm-Kreis
Postleitzahl: 99310
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Herr Bössel
E-Mail:
Telefon: +49 3628738921
Fax: +49 3628738938
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.aik.ilm-kreis.de
Abschnitt II: Gegenstand
Verwertung von Altpapier
Verwertung von Altpapier aus dem Ilm-Kreis, einschließlich Bereitstellung einer Übernahmestelle
Ilm-Kreis
- Übernahme der im Rahmen der kommunalen Sammlung erfassten Gesamtmengen an Papier, Pappe und
Kartonagen (kurz: PPK) an einer durch den Auftragnehmer zu stellenden Übernahmestelle,
- Verwertung des kommunalen Anteils an PPK sowie des Anteils an lizenzierten Verkaufsverpackungen (sofern
keine physische Übergabe an Systembetreiber erfolgt), einschließlich des ggf. erforderlichen Transports zur
Verwertungsanlage,
- Bereitstellung des Anteils an lizenzierten Verkaufsverpackungen, welcher an die Systembetreiber physisch
übergeben wird, zum Abtransport.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Verwertung von Altpapier
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Jorge-Semprún-Platz 4
Ort: Weimar
Postleitzahl: 99423
Land: Deutschland
Unternehmen können die Verletzung von Vergabevorschriften im Rahmen eines Nachprüfungsverfahrens vor der zuständigen Vergabekammer
geltend machen.
Ein Nachprüfungsantrag ist gemäß § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt.
Postanschrift: Jorge-Semprún-Platz 4
Ort: Weimar
Postleitzahl: 99423
Land: Deutschland