Schloss Sondershausen - Nutzerneutrale Sanierung Ensemble Jägerhaus - Leistungen Objektplanung Gebäude nach HOAI § 34 Referenznummer der Bekanntmachung: 2023_01_030
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Schloss Heidecksburg, Schlossbezirk 1
Ort: Rudolstadt
NUTS-Code: DEG0I Saalfeld-Rudolstadt
Postleitzahl: 07407
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): PAD Baum Freytag Leesch Architekten BDA, Graben 1, 99423 Weimar
E-Mail:
Telefon: +49 3643420407
Fax: +49 3643420408
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.thueringerschloesser.de
Abschnitt II: Gegenstand
Schloss Sondershausen - Nutzerneutrale Sanierung Ensemble Jägerhaus - Leistungen Objektplanung Gebäude nach HOAI § 34
Ausgangslage
Gemäß Beschluss des Haushaltsausschusses des Deutschen Bundestages vom 26.11.2020 werden mit dem ersten Sonderinvestitionsprogramm (SIP I) Fördermittel des Bundes mit Kofinanzierung durch das Land Thüringen für die Thüringer Schlösserlandschaft bereitgestellt. Der Förderzeitraum läuft bis 2027.
Kurzbeschreibung Schlosskomplex
Mehr als ein halbes Jahrtausend herrschten die Grafen und Fürsten von Schwarzburg über die Stadt Sondershausen am Kyffhäuser. Diese ließen die mittelalterliche Burg zu einem repräsentativen Residenzschloss ausbauen, im Laufe der Jahrhunderte erweitern und den jeweiligen Bedürfnissen des Herrschers anpassen. Hinterlassen haben sie der Nachwelt eine einzigartige Schlossanlage, in der sich verschiedene Epochen herrschaftlichen Bauens auf besondere Weise vereinen. Daher zählen das Schloss mit seinen Raumkunstwerken und dem Achteckhaus sowie dem 30 ha umfassenden Park Sondershausen zu den bau- und kunstgeschichtlich bedeutendsten Schlosskomplexen Thüringens. Heute wird das Schlossensemble museal genutzt, darüber hinaus haben die Landesmusikakademie Sondershausen, das Carl Schroeder Konservatorium hier ihre Wirkungsstätte und weitere Institutionen ihr Domizil.
Kurzbeschreibung Jägerhausensemble
Das Gebäudeensemble Jägerhaus (mit Remise, Innenhof und historischen Gewächshäusern) grenzt unmittelbar an den von der Musikakademie als Seminargebäude genutzten Marstall mit Achteckhaus (Konzertsaal) und Vorplatz und schließt rückwärtig an die ehemalige Schlossgärtnerei an. Das Jägerhaus entstand um 1800 als Teil des gärtnerisch-forstlichen Wirtschaftshofes des Schlosses. Es diente bis zum Ende der Schwarzburgischen Herrschaft als Verwaltungssitz des Jägers und der Forstverwaltung und als Gästehaus bei der Durchführung der herrschaftlichen Jagden. Die historische Ausstattung des spätbarock- klassizistischen Gebäudes ist durch die nachfolgende intensive Wohnnutzung (insbesondere Nachkriegsjahre und DDR-Zeit) stark überformt und durch fortschreitenden Verfall tlw. nicht mehr erhalten. Das Gebäude steht leer. Eine Nutzung ist im derzeitigen Zustand nicht möglich. Der Gesamteindruck der Eingangssituation zum Schlossensemble ist durch den verfallenen, abgesperrten Gebäudekomplex stark beeinträchtigt. Vordringlich ist die Sicherung der akut abgängigen Bausubstanz insbesondere der Fachwerkkonstruktion und der noch z.T. erhaltenen historischen Oberflächen und Ausstattungen.
Planungsaufgabe
Durchgeführt werden Maßnahmen des Denkmalschutzes zur Erhaltung des Kultur- und Baudenkmals. Höchste Priorität haben hierbei die Planung und Umsetzung von Maßnahmen zu Instandsetzung und Objektsicherheit sowie eine nutzerneutrale Komplexsanierung. Insgesamt sind mit der Maßnahme ca. 1.200 m2 Bruttogrundfläche zu entwickeln. Als Baukostenobergrenze sind 2,4 Mio EUR brutto für die Kostengruppen 200 bis 500 und 700 gemäß DIN 276 festgelegt. Die anrechenbaren Kosten für die Kostengruppe 300
und 400 werden von der Auftraggeberin auf ca. 1,8 Mio EUR netto geschätzt. Die Planung ist auf die Baukostenobergrenze auszurichten.
Schloss Sondershausen (Ensemble Jägerhaus) 99706 Sondershausen
Die Auftraggeberin behält sich eine stufenweise Beauftragung der Leistungsphasen nach HOAI §§ 33 ff nach ihrer Einschätzung in der Honorarzone III vor. In einem ersten Schritt erfolgt die Beauftragung anteilig für die Leistungsphasen 1 und 2 HOAI mit dem Ziel der Erstellung des Sicherungs- und Maßnahmenkonzeptes bis zum 1. Quartal 2024, ohne Rechtsanspruch auf Weiterbeauftragung. Die Beauftragung weiterer Leistungsphasen (3-8, ab 1. Quartal 2024) und Bauabschnitte besteht als Option der Auftragserweiterung. Sie können, abhängig von der Zusage der Fördermittelgeber, erst im Ergebnis der geprüften Unterlage beauftragt werden. Die Bearbeitung der Leistungsphase 3 schließt mit einer Antragsunterlage nach Zuwendungsbau (Freistaat Thüringen) ab. Die Bewerber müssen Erfahrung in der Bearbeitung von Zuwendungsbauten haben. Bei Anrechnung der mitzuverarbeitenden Bausubstanz bevorzugt der Auftraggeber die Berechnungsmethode über Volumen, Flächen, Längen oder Gewerke (nicht nach Grob-Elemente laut DIN 276). Der Auftraggeber behält sich über den gesamten Projektzeitraum das Recht vor, die Beauftragung auf Teilleistungen einzelner Leistungsstufen oder auf einzelne Abschnitte der Baumaßnahme oder anderweitig modifiziert zu beschränken. Der Auftraggeber behält sich weiterhin vor, Teilleistungen getrennt zu vergeben, wenn besondere fachliche Gründe dafür sprechen. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, die Leistungen der weiteren Leistungsstufen zu erbringen, wenn der Auftraggeber sie ihm überträgt. Aufgrund einer stufenweisen Beauftragung gemäß den Regelungen des Vertrags kann der Auftragnehmer keine Erhöhung seines Honorars ableiten.
Auf der Grundlage einer umfassenden Bestands- und Zustandsuntersuchung, in Bezug auf den differenzierten Schädigungsgrad der Bauteile einerseits und zum anderen unter Berücksichtigung der Nutzungs- und Bauhistorie des Gebäudeensembles und im funktionalen Zusammenhang mit den bereits etablierten Institutionen innerhalb des Schlosskomplexes (Campus), sind ein vorerst nutzerneutrales Sanierungskonzept zu erarbeiten und bauliche Ergänzungen und notwendige Erweiterungen zu gestalten, um die Funktionen Verwaltung, Wohnen / Beherbergung, Öffentlichkeit / Veranstaltungen / Seminare im Jägerhausensemble angemessen und denkmalgerecht einzuordnen. Insofern sich im Planungsprozess ein konkreter Nutzer / eine verbindliche Nutzung herauskristallisiert, ist der Nutzerbedarf zu erfassen, der Entwurf und die finale Ausführung darauf abzustimmen. Dabei ist eine barrierearme bzw. -freie Erschließung zu integrieren. Mit Fokus auf einen nachhaltigen Betrieb und den Energie- und Ressourcenverbrauch ist ein ökologisches Haustechnikkonzept zu entwickeln. Die Auftraggeberin befürwortet Low-Tech-Lösungen mit minimalinvasiven behutsamen Eingriffen und einfachen Wirkprinzipien statt kostenintensiver und komplizierter Technik. Die vorbeschriebene Planungsleistung soll in enger Zusammenarbeit mit der Stiftung Thüringer Schlösser und Gärten, den Vertretern der Denkmalfachbehörde, Fach- und Sonderfachplanern, dem Restaurator und Bauforscher genehmigungsfähig, wirtschaftlich und nachhaltig erstellt werden.
Voraussichtliche Realisierung:
04/2023 - Beauftragung Planungsteam, Planungsstart
08/2023 - Grundlagenermittlung, Vorplanung
2024 - bis 1. Quartal: Entwurfsplanung und Erstellung Antrag nach ZBau / bis 2. Quartal: Genehmigungsplanung
2025 - bis 1. Quartal: Ausführungsplanung
2025-2027 - Baudurchführung
Die Fertigstellung der Gesamtmaßnahme ist, in Abhängigkeit von Fördermittelbescheiden, für 2027 geplant. Zur Umsetzung des Projektes wird ein kompetentes Architektenteam mit besonderer Befähigung im Umgang mit Baudenkmalen gesucht. Nachweisliche Fachkompetenz hinsichtlich Brandschutz im Denkmal ist vorteilhaft.
Beauftragung der Lph. 3-8 nach HOAI § 34.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Schloss Sondershausen - Nutzerneutrale Sanierung Ensemble Jägerhaus - Leistungen Objektplanung Gebäude nach HOAI § 34, LP 1 und 2
Postanschrift: Breite Straße 71
Ort: Südharz
NUTS-Code: DEE0A Mansfeld-Südharz
Postleitzahl: 06536
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 3465145050
Fax: +49 3465145050
Internet-Adresse: www.denkmalarchitektur.de
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Als Teilnahmeantrag ist zwingend das Bewerbungsformular zu verwenden. Das Bewerbungsformular und ergänzende Unterlagen können im Vergabeportal herunter geladen werden. Gewertet werden nur vollständig ausgefüllte und unterzeichnete Bewerbungsformulare und die geforderten Anlagen. Bei Bietergemeinschaften ist für jedes selbständige Büro ein separates Bewerbungsformular zu verwenden und der bevollmächtigte Vertreter zu benennen.
Die Bewerbungen sind fristgemäß und vollständig im Vergabeportal hochzuladen. Es werden durch den Auftraggeber keine Unterlagen nachgefordert (§ 56 Satz 2 VgV). Erfüllen mehrere Bewerber gleichermaßen die Anforderungen und ist die Bewerberzahl auch nach einer objektiven Auswahl entsprechend der zugrunde gelegten Eignungskriterien zu hoch, kann die Auswahl unter den verbliebenen Bewerbern durch Los
getroffen werden (§ 75 Satz 6 VgV). Die Bewerbungsunterlagen werden nach Abschluss des Verfahrens nicht zurückgesandt.
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y7Z618P
Postanschrift: Jorge-Semprun-Platz 4
Ort: Weimar
Postleitzahl: 99423
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 36137737276
Fax: +49 36137739354
Internet-Adresse: http://www.thueringen.de/de/tlvwa/
Es wird darauf hingewiesen, dass ein Vergabenachprüfungsverfahren gem. § 160 Abs. 1 GWB nur auf Antrag bei der Vergabekammer eingeleitet wird. Die dazu maßgeblichen Fristen gem. § 160 Abs. 3 GWB regelt das Gesetz wie folgt:
Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Ort: siehe Abschnitt I.1)
Land: Deutschland