Rahmenvereinbarung für die Lieferleistung generischer IT-Sortimente (C-Artikel) Referenznummer der Bekanntmachung: 2023_387
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Stuhlsatzenhaus 5
Ort: Saarbrücken
NUTS-Code: DEC01 Regionalverband Saarbrücken
Postleitzahl: 66123
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Abteilung Beschaffungen / Vergabestelle
E-Mail:
Telefon: +49 681870831370
Fax: +49 681870838801
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://cispa.de
Adresse des Beschafferprofils: https://cispa.de/de/about/procurement
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvereinbarung für die Lieferleistung generischer IT-Sortimente (C-Artikel)
Das CISPA beabsichtigt den Abschluss einer Rahmenvereinbarung zur Lieferleistung generischer IT-Sortimente (C-Artikel).
CISPA - Helmholtz-Zentrum für Informationssicherheit gGmbH Stuhlsatzenhaus 5 66123 Saarbrücken
Das CISPA beabsichtigt den Abschluss einer Rahmenvereinbarung zur Lieferleistung generischer IT-Sortimente (C-Artikel).
Die Laufzeit der Rahmenvereinbarung beginnt mit Zuschlagserteilung endet nach Ablauf von zwei Jahren.
Der Auftraggeber kann die zu schließende Rahmenvereinbarung einseitig zweimal um je ein weiteres Vertragsjahr verlängern. Einer expliziten Kündigung bedarf es insoweit nicht. Die einzelnen Verlängerungsoptionen sind jeweils 3 Kalendermonate vor Ablauf des jeweiligen Vertragsjahres in Textform zu erklären. Die maximale Vertragslaufzeit ist damit auf 4 Jahre beschränkt. Der Vertrag endet ebenfalls und unabhängig von der Vertragslaufzeit bei Erreichen der Höchstabnahmesumme gemäß den besonderen Vertragsbedingungen.
Der E-Procurement-Live-katalog ist mit OCI-5 oder cXML-Tauglichkeit für die Anbindung an die E-Procurement-Plattform "open ordering" unverzüglich, spätestens aber 6 Kalenderwochen nach Zuschlagserteilung betriebsbereit zu implementieren.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
- Eigenerklärung zur Eignung / alternativ die Einheitlich Europäische Eigenerklärung (EEE) (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Der Bewerber / Bieter hat die Eigenerklärung zur Eignung ODER ALTERNATIV die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) vollständig auszufüllen und dem Teilnahmeantrag / Angebot hinzuzufügen.
- Eignungsleihe_Unterauftrag_OPTIONAL. (mit dem Angebot vorzulegen): Sofern der Bieter / Bewerber beabsichtigt, eine Eignungsleihe zu betreiben, muss das Formular Eignungsleihe_Unterauftrag vollständig ausgefüllt mit dem Angebot / der Bewerbung übermittelt werden.
- Verpflichtungserklärung Unterauftragnehmer_OPTIONAL (mit dem Angebot vorzulegen): Sofern der Bieter / Bewerber beabsichtigt, sich einer Unterauftragnehmerschaft zu bedienen, müssen die Formulare "Eignungsleihe_Unterauftrag" und "Verpflichtungserklärung Unterauftragnehmer" sowie die Eigenerklärung des Nachunternehmers vollständig ausgefüllt mit dem Angebot / der Bewerbung übermittelt werden.
- Verpflichtungserklärung_Bewerber-Bietergemeinschaft_OPTIONAL (mit dem Angebot vorzulegen): Sofern der Bieter / Bewerber eine Bewerber- / Bietergemeinschaft eingeht, ist dem Antrag / Angebot zwingend die Verpflichtungserklärung_Bewerber-Bietergemeinschaft, vollständig ausgefüllt, beizufügen.
Der Bewerber / Bieter hat seinem Teilnahmeantrag / Angebot eine Bescheinigung in Steuersachen (Unbedenklichkeitsbescheinigung) vom zuständigen Finanzamt hinzuzufügen.
- Aktuelle steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung vom zuständigen Finanzamt (mit dem Angebot mittels Dritterklärung vorzulegen): Der Bewerber / Bieter hat seinem Teilnahmeantrag / Angebot eine Bescheinigung in Steuersachen (Unbedenklichkeitsbescheinigung) vom zuständigen Finanzamt hinzuzufügen.
- Eigenerklärung zur Eignung / alternativ die Einheitlich Europäische Eigenerklärung (EEE) (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Der Bewerber / Bieter hat die Eigenerklärung zur Eignung ODER ALTERNATIV die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) vollständig auszufüllen und dem Teilnahmeantrag / Angebot hinzuzufügen.
- Nachunternehmerschaft_Eigenerklärung zur Eignung des Nachunternehmers_OPTIONAL (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Beabsichtigt der Bieter die Vereinbarung der Nachunternehmerschaft ist VOM NACHUNTERNEHMER die Eigenklärung zur Eignung für Nachunternehmer vollständig auszufüllen und händisch zu unterschreiben. Der Bieter hat diese Eigenerklärung zur Eignung des Nachunternehmers seinem Angebot / seiner Bewerbung hinzuzufügen.
- Eigenerklärung zur Eignung / alternativ die Einheitlich Europäische Eigenerklärung (EEE) (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Der Bewerber / Bieter hat die Eigenerklärung zur Eignung ODER ALTERNATIV die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) vollständig auszufüllen und dem Teilnahmeantrag / Angebot hinzuzufügen.
Einzureichende Unterlagen:
- Angebotsschreiben_633 (mit dem Angebot vorzulegen): Die Bieter müssen das Angebotsschreiben_633 zwingend vollständig ausfüllen (und die Preise eintragen) und dem Angebot elektronisch über das Bietertool beifügen.
- Eigenerklärung im Zusammenhang mit der Anwendung von Russland-Sanktionen (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Der Bewerber / Bieter hat die Eigenerklärung im Zusammenhang mit der Anwendung von Russland-Sanktionen vollständig auszufüllen und dem Teilnahmeantrag / Angebot hinzuzufügen.
- Preisblatt / Preisblätter (mit dem Angebot vorzulegen): Das Preisblatt ist vollständig und zweifelsfrei auszufüllen (elektronisch oder händisch) und dem Angebot beizufügen (durch Upload im Bietertool). Das Preisblatt wird über das Bietertool separat zur Verfügung gestellt.
Der Gesamtangebotspreis ist zwingend auch im Dokument "Angebotsschreiben_633" einzutragen.
- Schriftlicher Nachweis über ein IT-Sortiment von mindestens 150.000 Artikeln als Eignungskriterium (mit dem Angebot vorzulegen):
Die regelmäßigen Bedarfe der Forschenden sind vielzählig und heterogen.
Diese lassen sich über repräsentative Artikel nicht abbilden.
Der AG erwartet eine Vielzahl von Einzelartikeln aus den im Leistungsverzeichnis beschriebenen C-Artikel zum Abruf.
Es wird daher festgelegt, dass die Bewerber / Bieter ein Portfolio von mindestens 150.000 IT-Artikeln anbieten müssen.
Der Nachweis hat schriftlich zu erfolgen, zum Beispiel über einen bestehenden Webshop oder Katalog für Endkunden. Dazu kann im Angebot ein Link (oder ähnlich) übermittelt werden. Der einschlägige Shop und die Anzahl der Artikel werden dann durch den Auftraggeber entsprechend beurteilt.
Wird dieser Nachweis nicht erbracht, wird das Angebot gem. § 57 Abs. 1 Nr. 2 VgV zwingend von der Wertung ausgeschlossen
.
- Konzept zum Lieferantenmanagement und der damit verbundenen ständigen Verfügbarkeit aller Sortimentsartikel (schriftliches Konzept mit Angebotsabgabe) als Zuschlagskriterium (mit dem Angebot vorzulegen): Der Bieter / Bewerber hat seinem Angebot ein Konzept zum Lieferantenmanagement und der damit verbundenen ständigen Verfügbarkeit aller Sortimentsartikel (schriftlich mit Angebotsabgabe) als Zuschlagskriterium beizufügen.
- Einlassung über OCI5 - cXML-Tauglichkeit des E-Procurement-Live-Kataloges (Technische Mindestanforderung) (mit dem Angebot vorzulegen): Der Bieter / Bewerber hat seinem Angebot eine kurze Einlassung über die OCI5 oder cXML-Tauglichkeit des E-Procurement-Live-Kataloges als technische Mindestvoraussetzung beizufügen.
- Produktblatt für die repräsentativen Artikel gemäß Leistungsverzeichnis (mit dem Angebot vorzulegen): Der Bieter / Bewerber hat seinem Angebot das vollständig ausgefüllte Produktblatt für die repräsentativen Artikel gemäß Leistungsbeschreibung beizufügen.
- Formblatt Rabatte (mit dem Angebot vorzulegen): Das Formblatt Rabatte ist vollständig und zweifelsfrei auszufüllen (elektronisch oder händisch) und dem Angebot beizufügen (durch Upload im Bietertool). Das Formblatt Rabatte wird über das Bietertool separat zur Verfügung gestellt.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Der öffentliche Auftraggeber ist zur Umsetzung und Anwendung der elektronischen Vergabe gemäß UVgO und VgV verpflichtet. Die Angebotsabgabe / Abgabe des Teilnahmeantrages via E-Mail erfüllt die Anforderungen an die elektronischen Mittel im Vergabeverfahren nicht. Die Abgabe von Angeboten / Teilnahmeanträgen via E-Mail ist insoweit nicht zulässig.
Rechnungsstellung / X-Rechnung
Der Auftragnehmer ist verpflichtet, dem Auftraggeber Rechnungen ausschließlich in elektronischer Form als sog. X-Rechnung zu erteilen (siehe E-Rechnungsverordnung des Bundes (ERechV)). Ausnahmen von der Verpflichtung sind in § 3 Absatz 3 der ERechV geregelt.
Für die Übermittlung von elektronischen Rechnungen kann die OZG-konforme Rechnungseingangsplattform des Bundes (OZG-RE) genutzt werden. Damit die Rechnungen dem CISPA korrekt zugeordnet werden können, ist die Angabe unserer Leitweg-Identifikationsnummer "992-80255-64" zwingend erforderlich. Alternativ können Rechnungen im X-Rechnungs-Format an unser Postfach gesandt werden. Rechnungen, für die eine Ausnahme gem. § 3 Abs. 3 ERechV gilt, sind im PDF-Format an zu senden.
Bitte beachten Sie in jedem Fall die auf unserer Website hinterlegten Anforderungen an die Rechnungsstellung (https://cispa.de/rechnungsstellung-xrechnung).
Für Gutschriften gelten vorgenannte Ausführungen analog.
Ergänzungen (mangels Zeilenbegrenzung an korrekter Stelle) zum Preisblatt / Preisblätter (mit dem Angebot vorzulegen): Das Preisblatt ist vollständig und zweifelsfrei auszufüllen (elektronisch oder händisch) und dem Angebot beizufügen (durch Upload im Bietertool). Das Preisblatt wird über das Bietertool separat zur Verfügung gestellt.
Der Gesamtangebotspreis ist zwingend auch im Dokument "Angebotsschreiben_633" einzutragen.
Für die definierten Warengruppen wird über den gesamten Vertragszeitraum ein einheitlicher fester und bedingungsloser Rabatt pro Warengruppe auf die jeweils gültigen Netto-Preise für alle Produkte der entsprechenden Warengruppe festgelegt.
Die anzugebenden Rabatte sind jeweils bedingungslos.
ACHTUNG:
Im Preisblatt werden Preise für repräsentative Produkte aus verschiedenen Warengruppen abgefragt, um eine einheitliche Benchmark für die Wirtschaftlichkeitsbetrachtung pro Rabatt herzustellen. Die Preise sind insoweit "nur" Vehicle für die Wirtschaftlichkeitsprüfung, die sich auf die einzelnen Rabatts-ätze konzentriert. Um eine repräsentative Preis-Benchmark herzustellen, wurden für die repräsentativ ausgewählten Produkte konkrete Mindestanforderungen festgelegt. Insoweit sind die Preisgrundlagen für die anzugebenden Rabattsätze auch als belastbar / vergleichbar anzusehen. Die Preise, die im Preisblatt anzugeben sind, um die Wirtschaftlichkeit über die Rabattsätze ausrechnen zu können, sind insoweit für die gesamte Vertragslaufzeit nicht mehr relevant, weil nur einmal repräsentativ und sicher einer ständigen Evaluation, abhängig von Produktveränderungen, unterlegen. Die Preise bilden damit nur die Grundlage, um die vergleichbare Rabattsätze werten zu können. Die gewährten Rabatte gelten für die gesamte Warengruppe, natürlich auch für sämtliche technologische Weiterentwicklung (Nachfolgeprodukte). Clustert der hier zu suchende Auftragnehmer während der Vertragslaufzeit seine Warengruppen neu, erfolgt die Zuweisung der festen Rabattsatze nach vorheriger und in enger Abstimmung mit dem Auftraggeber.
Beispiel:
Der momentane Einzelpreis für das repräsentative Produkt aus der Warengruppe DVI-Switches wird im Preisblatt mit 32,50 EURO angeboten. Multipliziert mit der geschätzten Abnahme von Stückzahlen aus der entsprechenden Warengruppe (hier 3.552 - Vertragsjahr 1-4 addiert - über die gesamte Vertragslauf-zeit) ergibt sich ein Gesamtpreis i. H. v. 115.440 EURO.
Im vorliegenden Formularblatt "Rabattsätze" ist dann der Rabattsatz für die Warengruppe DVI-Switches für die gesamte Vertragslaufzeit anzugeben. Im Beispiel setzt der Bieter X einen Rabattsatz von 25 %. Damit sind alle Produkte, die dieser Warengruppe über die gesamte Vertragslaufzeit zugeordnet sind, mit 25 % Rabatt vom jeweils existierenden Artikelpreis (der natürlich variiert) zu versehen.
Wertung:
Die Angebotsendsumme (brutto), die sich aus dem Preisblatt ergibt, ist in das Angebotsschreiben_633 zu übertragen. Die Vergabestelle berücksichtigt im Zuge der Wirtschaftlichkeitsbetrachtung die angegebenen Rabattsätze pro Warengruppe eigens und wertet die rabattierten Gesamtsummen.
Ergänzungen (mangels Zeilenbegrenzung an korrekter Stelle) zum schriftlichen Nachweis über ein IT-Sortiment von mindestens 150.000 Artikeln (mit dem Angebot vorzulegen): Das CISPA verpflichtet sich zu den höchsten internationalen, akademischen Standards und bietet ein Forschungsumfeld von Weltrang, das einer großen Auswahl an Forschern umfangreiche Ressourcen zur Verfügung stellt und eine attraktive Destination für die weltweit besten Talente und Forscher darstellt.
Die regelmäßigen Bedarfe der Forschenden sind vielzählig und heterogen.
Diese lassen sich über repräsentative Artikel nicht abbilden.
Der AG erwartet eine Vielzahl von Einzelartikeln aus den im Leistungsverzeichnis beschriebenen C-Artikel zum Abruf.
Es wird daher festgelegt, dass die Bewerber / Bieter ein Portfolio von mindestens 150.000 IT-Artikeln anbieten müssen.
Der Nachweis hat schriftlich zu erfolgen, zum Beispiel über einen bestehenden Webshop oder Katalog für Endkunden. Dazu kann im Angebot ein Link (oder ähnlich) übermittelt werden. Der einschlägige Shop und die Anzahl der Artikel werden dann durch den Auftraggeber entsprechend beurteilt.
Wird dieser Nachweis nicht erbracht, wird das Angebot gem. § 57 Abs. 1 Nr. 2 VgV zwingend von der Wertung ausgeschlossen.
Bekanntmachungs-ID: CXS0YHKY1CNC7CMU
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 2289499-0
Fax: +49 2289499-163
Internet-Adresse: https://www.bundeskartellamt.de/SharedDocs/Kontaktdaten/DE/Vergabekammern.html
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit:
- der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spä-testens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertragsnach§ 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Gemäß § 134 Abs. 1 GWB haben öffentliche Auftraggeber die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
Gemäß § 134 Abs. 2 GWB darf ein Vertrag erst 10 Kalendertage nach Absendung (per Telefax, E-Mail oderelektronisch über das E-Vergabe-Portal) der Information nach 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
Postanschrift: Stuhlsatzenhaus 5
Ort: Saarbrücken
Postleitzahl: 66123
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 681870831370
Fax: +49 681870838801
Internet-Adresse: https://cispa..de