Ersatzneubau Sporthalle für Schul- und Sportbetrieb (Dreifeldhalle) in Oschatz, Los 20 - Blitzschutz- und Erdungsanlage Referenznummer der Bekanntmachung: HB-2023-182-20
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Neumarkt 1
Ort: Oschatz
NUTS-Code: DED53 Nordsachsen
Postleitzahl: 04758
Land: Deutschland
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.oschatz.org
Abschnitt II: Gegenstand
Ersatzneubau Sporthalle für Schul- und Sportbetrieb (Dreifeldhalle) in Oschatz, Los 20 - Blitzschutz- und Erdungsanlage
Das Baufeld befindet sich auf einem Teil des Gesamtgrundstückes des Schulcampus und hat eine Größe von ca. 5.000 qm. Neubau Sporthalle Gebäudelänge 48 m, Gebäudebreite 38,5 m zzgl. 10 m UG erdüberdeckt, Gebäudehöhe bis 11 m über OK Gelände, Geschosszahl 2, Sonderbau, Gebäudeklasse 3 gemäß § 2 SächsBO. Das freistehende Gebäude wird in Betonfertigteilbauweise errichtet. Der neue Baukörper der Sporthalle bildet die städtebauliche Kante zur Vorwerksgasse sowie der Bahnhofstraße. Er vervollständigt den Campus nach Westen. Die nördliche Gebäudekante schließt mit den Bestandsgebäuden der Grundschule ab.
Oschatz, DE
Los 20 - Blitzschutz und Erdungsanlage
1850 m Ringerder Rd10
950 m Fundamenterder FI30-St
580 m Fangleitung auf Flachdach
26 Stück Fangstangen
36 Stück Trennstellenkästen
Nebenangebote sind nicht zugelassen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ersatzneubau Sporthalle für Schul- und Sportbetrieb (Dreifeldhalle) in Oschatz, Los 20 - Blitzschutz- und Erdungsanlage
Postanschrift: Kirchstraße 1A
Ort: Oschersleben
NUTS-Code: DEE07 Börde
Postleitzahl: 39387
Land: Deutschland
E-Mail:
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Braustraße 2
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland
E-Mail:
Statthafte Rechtsbehelfe sind gem. §§ 160 ff. GWB die Rüge sowie der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der zuständigen Vergabekammer. Eine Rüge ist an die in Ziffer I.1) genannte Vergabestelle zu richten. Die zuständige Stelle für ein Nachprüfungsverfahren ist in Ziffer VI.4.1) genannt. Statthafter Rechtsbehelf ist gem. §§ 160 ff. GWB der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der zuständigen Vergabekammer (Ziff. VI.4.1). Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.