Saarland - Dokumentationssoftware Pflegestützpunkte Referenznummer der Bekanntmachung: Saarland - EU 14/2023
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Franz-Josef-Röder-Str. 23
Ort: Saarbrücken
NUTS-Code: DEC01 Regionalverband Saarbrücken
Postleitzahl: 66119
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): TCI Partnerschaft von Rechtsanwälten Müller Schmidt mbB
E-Mail:
Telefon: +49 302005420
Fax: +49 3020054211
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.soziales.saarland.de
Abschnitt II: Gegenstand
Saarland - Dokumentationssoftware Pflegestützpunkte
Leistungsgegenstand ist die Feinplanung, Lieferung/Erstellung, Inbetriebnahme, Schulung, derSystemservice (Pflege) inklusive Anwender-Helpdesk sowie der Betrieb (Hosting inklusive System- und Anwendungsadministration) einer Prozesssoftware für die digitale Dokumentation der Aufgaben der Pflegestützpunkte und insbesondere der Evaluation der Pflegeberatung in den Pflegestützpunkten im Saarland einschließlich eines Dokumentenmanagements für die zugehörigen Dokumente.
Gremium nach § 3 des Saarländischen Rahmenvertrages zur Arbeit und zur Finanzierung der Pflegestützpunkte nach § 7c Abs. 6 SGB XI Franz-Josef-Röder-Str. 23 66119 Saarbrücken
Leistungsgegenstand nach Abschluss des Vertrages (Zuschlag) ist die Feinplanung, Lieferung/Erstellung, Inbetriebnahme, Schulung, der Systemservice (Pflege) sowie der Betrieb einer Prozesssoftware für die digitale Dokumentation und Evaluation der Pflegeberatung in den Pflegestützpunkten im Saarland einschließlich eines Dokumentenmanagements für die zugehörigen Dokumente. Dazu gehören insbesondere folgende Leistungen
- Erstellung einer Feinkonzeption,
- Lieferung (dauerhafte Lizenzierung) einer Standardsoftware bzw. Erstellung/Anpassung der Software zur Erfüllung der funktionalen Anforderungen an die zu liefernde Software,
- Installation der Software,
- Schulungsmaßnahmen,
- Pflege der Software,
- Bereitstellung einer Anwenderhotline,
- Betrieb der Software (Hosting inklusive System- und Anwendungsadministration).
Soweit er nicht auf einen einmaligen Leistungsaustausch gerichtet ist (Projektphase), hat der ausgeschriebene Vertrag eine Laufzeit von fünf Jahren (betrifft die Pflege und den Betrieb der Software). Der Vertrag kann durch einseitige Erklärung des Auftraggebers im Hinblick auf die Pflege und den Betrieb der Software um weitere drei Jahre verlängert werden.
Die Beauftragung für Systemservice und Betrieb kann durch einseitige Erklärung des Auftraggebers (Option) um weitere drei Jahre verlängert werden.
- Mit Bezug auf den Auftragsgegenstand dieses Vergabeverfahrens (Software zur Unterstützung der Pflegeberatung gemäß § 7a SGB XI und oder von Pflegestützpunkten gemäß § 7c SGB XI) seit 2019 abgenommene Implementierungen.
- Seit 01.01.2019 abgenommenen Implementierungen eines Dokumentationssystems für Beratungsleistungen mit mindestens 25 Arbeitsplätzen.
- Seit 01.01.2019 abgenommene Implementierungen eines Dokumentationssystems für Beratungsleistungen mit mindestens 70 Arbeitsplätzen.
- Seit 01.01.2019 abgenommene Implementierungen eines Dokumentationssystems für Beratungsleistungen eines öffentlichen Auftraggebers mit mindestens 25 Arbeitsplätzen.
- Seit 01.01.2019 abgenommene Implementierungen eines Dokumentationssystems für Beratungsleistungen eines öffentlichen Auftraggebers mit mindestens 70 Arbeitsplätzen.
- Seit 01.01.2019 abgenommene Implementierungen eines Dokumentationssystems für Beratungsleistungen eines öffentlichen Auftraggebers aus dem Bereich Sozialversicherung oder Gesundheitswesen mit mindestens 25 Arbeitsplätzen.
- Seit 01.01.2019 abgenommene Implementierungen eines Dokumentationssystems für Beratungsleistungen eines öffentlichen Auftraggebers aus dem Bereich Sozialversicherung oder Gesundheitswesen mit mindestens 70 Arbeitsplätzen.
- Seit 01.01.2019 abgenommene Implementierungen eines Dokumentationssystems für Beratungsleistungen eines Auftraggebers aus dem Bereich Gesetzliche Krankenversicherung mit mindestens 25 Arbeitsplätzen.
- Seit 01.01.2019 abgenommene Implementierungen eines Dokumentationssystems für Beratungsleistungen eines Auftraggebers aus dem Bereich Gesetzliche Krankenversicherung mit mindestens 70 Arbeitsplätzen.
- Seit 01.01.2019 abgenommenen Implementierungen eines Dokumenten- und Workflow-Management-Systems zur digitalen Vorgangsbearbeitung mit mindestens 25 Arbeitsplätzen.
- Seit 01.01.2019 abgenommene Implementierungen eines Dokumenten- und Workflow-Management-Systems zur digitalen Vorgangsbearbeitung mit mindestens 70 Arbeitsplätzen.
- Seit 01.01.2019 abgenommene Implementierungen eines Dokumenten- und Workflow-Management-Systems zur digitalen Vorgangsbearbeitung mit mindestens 25 Arbeitsplätzen eines öffentlichen Auftraggebers.
- Seit 01.01.2019 abgenommene Implementierungen eines Dokumenten- und Workflow-Management-Systems zur digitalen Vorgangsbearbeitung mit mindestens 70 Arbeitsplätzen eines öffentlichen Auftraggebers.
- Seit 01.01.2019 abgenommene Implementierungen eines Dokumenten- und Workflow-Management-Systems zur digitalen Vorgangsbearbeitung mit mindestens 25 Arbeitsplätzen eines Auftraggebers aus dem Bereich Sozialversicherung oder Gesundheitswesen.
- Seit 01.01.2019 abgenommene Implementierungen eines Dokumenten- und Workflow-Management-Systems zur digitalen Vorgangsbearbeitung mit mindestens 70 Arbeitsplätzen eines Auftraggebers aus dem Bereich Sozialversicherung oder Gesundheitswesen.
- Seit 01.01.2019 abgenommene Implementierungen eines Dokumenten- und Workflow-Management-Systems zur digitalen Vorgangsbearbeitung mit mindestens 25 Arbeitsplätzen eines Auftraggebers aus dem Bereich Gesetzliche Krankenversicherung.
- Seit 01.01.2019 abgenommene Implementierungen eines Dokumenten- und Workflow-Management-Systems zur digitalen Vorgangsbearbeitung mit mindestens 70 Arbeitsplätzen eines Auftraggebers aus dem Bereich Gesetzliche Krankenversicherung.
- Im Geschäftsjahr 2022 durchgeführte Aufträge zum Systemservice (Aufrechterhaltung der Betriebsbereitschaft) von kundenspezifischen Softwareapplikationen jeweils größer 100.000 Euro (netto)/p.a.
- Im Geschäftsjahr 2022 durchgeführte Aufträge zum Systemservice (Aufrechterhaltung der Betriebsbereitschaft) von kundenspezifischen Softwareapplikationen mit Anwenderhotline (First Level Support für alle Nutzer der Software)
- Im Geschäftsjahr 2022 durchgeführte Aufträge zum Systemservice (Aufrechterhaltung der Betriebsbereitschaft) von kundenspezifischen Softwareapplikationen mit Anwenderhotline für mehr als 50 Nutzer (First Level Support für alle Nutzer der Software).
- Im Geschäftsjahr 2022 durchgeführte Aufträge zum Betrieb (Hosting) von kundenspezifischen Softwareapplikationen jeweils größer 100.000 Euro (netto)/p.a.
- Seit 01.01.2019 abgenommene IT-Projekte mit einem Projektvolumen jeweils größer 200.000 Euro (netto).
- Anzahl der innerhalb der letzten 3 Geschäftsjahre im jährlichen Mittel festangestellten Mitarbeiter im Projekt- und Entwicklungsbereich (Projektleiter, Systemingenieure, Systementwickler).
- Anzahl der innerhalb der letzten 3 Geschäftsjahre im jährlichen Mittel festangestellten Mitarbeiter im Supportbereich (Field Service, Helpdesk).
- Anzahl der innerhalb der letzten 3 Geschäftsjahre im jährlichen Mittel festangestellten Mitarbeiter im Bereich RZ-Dienstleistungen (Hosting).
Die Beauftragung für Systemservice und Betrieb kann durch einseitige Erklärung des Auftraggebers (Option) um weitere drei Jahre verlängert werden.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
E-1.1 Eigenerklärung der Bewerbergemeinschaft (nur für Bewerbergemeinschaften)
E-1.2 Unternehmensbeschreibung
E-1.3 Vorlage eines Handelsregisterauszuges
E-1.4 Vorlage einer Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß §§ 123,124 GWB, 22 LkSG
E-1.5 Liste der für Eignungsleihe herangezogenen Nachunternehmer
E-1.6 Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen für den Fall der Eignungsleihe
E-1.7 Vorlage einer aktuellen, allgemeinen Bankauskunft, bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenenGeschäftsjahren (nicht älter als 6 Monate)
E-1.8 Angaben zur Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung (Deckungssumme jeweils mindestens 3 Mio. Euro für Personen- und Sachschäden sowie mindestens 1,5 Mio. Euro für Vermögensschäden je Schadensfall)
jeweils mindestens eine (1) Referenz für
+ seit 01.01.2019 abgenommene Implementierungen eines Dokumentationssystems für Beratungsleistungen mit mindestens 25 Arbeitsplätzen
+ seit 01.01.2019 abgenommene Implementierungen eines Dokumenten- und Workflow-Management-Systems zur digitalen Vorgangsbearbeitung mit mindestens 25 Arbeitsplätzen.
+ Im Geschäftsjahr 2022 durchgeführte Aufträge zum Systemservice (Aufrechterhaltung der Betriebsbereitschaft) von kundenspezifischen Softwareapplikationen jeweils größer 100.000 Euro (netto)/p.a.
+ Im Geschäftsjahr 2022 durchgeführte Aufträge zum Betrieb (Hosting) von kundenspezifischenSoftwareapplikationen jeweils größer 100.000 Euro (netto)/p.a.
- Nachweis eines QM-Systems (z.B. durch Kurzdarstellung zu folgenden Punkten: Verantwortung der Leitung, Management von Ressourcen, Technische und organisatorische Maßnahmen zur Gewährleistung der Qualität, Messung, Analyse und ständige Verbesserung des QM-Systems) oder Vorlage eines Zertifikats (z.B. nach DIN EN ISO 9001).
- Nachweis einer Zertifizierung gemäß ISO 27001
- Nachweis der Bestellung eines Datenschutzbeauftragten
- Verpflichtungserklärung zur Tariftreue und Mindestentlohnung für die Vergabe von öffentlichen Aufträgen, die keiner erlassenen Rechtsverordnung unterliegen
- Eigenerklärung zur Verschwiegenheit und zum Datenschutz
- Eigenerklärung zur Einhaltung der ILO- Kernarbeitsnormen
- Schutzerklärung Technologie L. Ron Hubbard
- Eigenerklärung Einhaltung Sanktionen
- sehr gute deutsche Sprachkenntnisse in Wort und Schrift der verantwortlichen Ansprechpartner auf Seiten des Auftragnehmers bei der Leistungserbringung (mindestens Projekt- und Entwicklungsleiter)
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y0U61ED
Postanschrift: Franz-Josef-Röder-Str. 17
Ort: Saarbrücken
Postleitzahl: 66119
Land: Deutschland
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Bewerber/Bieter haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieterschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem Auftraggeber. Erkennt ein am Auftrag interessiertes Unternehmen eine Verletzung seiner Rechte durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften, ist der Verstoß innerhalb von 10 Kalendertagen gegenüber der Vergabestelle zu rügen (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)).
Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung (Abgabe Teilnahmeantrag) gegenüber der Vergabestelle gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB).
Verstöße, die aufgrund von weiteren im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs zugänglich gemachten Unterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Bewerbungsfrist, Verstöße, die aufgrund der Vergabeunterlagen für die Angebotsphase erkennbar sind, bis zum Ablauf der Angebotsfrist gegenüber der Vergabestelle gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB). Teilt die Vergabestelle dem Bewerber/Bieter mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so kann der Bewerber/Bieter nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang dieser Rügeerwiderung einen Nachprüfungsantrag bei der Vergabekammer stellen (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 Abs. 1 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage (bzw. bei elektronischer Übermittlung 10 Kalendertage) nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden. Diese Frist beginnt am Tag nach Absendung der Information durch die Vergabestelle.
Die Unwirksamkeit gemäß § 135 Abs. 1 GWB kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des Verstoßes, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.