Ersatzneubau Bettenhaus am Standort Saalfeld

Auftragsbekanntmachung

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Thüringen-Kliniken "Georgius Agricola" GmbH
Postanschrift: Rainweg 68
Ort: Saalfeld
NUTS-Code: DEG0I Saalfeld-Rudolstadt
Postleitzahl: 07318
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 341/5892727
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.thueringen-kliniken.de
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://www.subreport.de/E21529162
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via: https://www.subreport.de/E21529162
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen an die oben genannten Kontaktstellen
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Andere: öffentlicher Krankenhausträger in privater Rechtsform (GmbH)
I.5)Haupttätigkeit(en)
Gesundheit

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Ersatzneubau Bettenhaus am Standort Saalfeld

II.1.2)CPV-Code Hauptteil
71000000 Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Der Auftraggeber betreibt die Thüringen-Kliniken „Georgius Agricola“. Diese sind als Krankenhaus mit überregionalem Versorgungsauftrag und insgesamt 824 stationären Planbetten sowie teilstationären Plätzen in den 7. Thüringer Krankenhausplan aufgenommen. Das Krankenhaus besteht neben dem Hauptstandort in Saalfeld noch aus Standorten in Rudolstadt und Pößneck.

Das Hauptgebäude der Thüringen-Kliniken am Standort Saalfeld mit derzeit 529 Betten wurde 1950 erbaut. In den über 70 Jahren seiner Nutzung wurde es nie einer grundhaften Sanierung unterzogen. Zudem hat sich in dieser Zeit ein erheblicher Wandel in der stationären Versorgung vollzogen. Dies ist einerseits bedingt durch den medizinischen Fortschritt und steht andererseits im Zusammenhang mit sich stetig ändernden gesetzlichen Strukturvorgaben.

Der Auftraggeber hat in den vergangenen Jahren erhebliche strukturelle Defizite in der Bausubstanz des Hauptgebäudes am Standort Saalfeld festgestellt und vertieft analysiert. Zudem stellen sich nicht zuletzt vor dem Hintergrund der anstehenden gesetzgeberischen Prozesse grundlegende Fragen zur Struktur des Gesamthauses, die zum Teil schon auf das Jahr 2019 zurückgehen.

Die Überlegungen zur Standortneustrukturierung in Pößneck und Saalfeld führten im ersten Schritt zu einem Planungsaufruf für den Neubau eines Bettenhauses in Saalfeld.

Im vorliegenden Verfahren gesucht wird der Objektplaner Gebäude für die Planung und Bauüberwachung der Maßnahme (LP 1 bis 9 gem. § 34 Abs. 3 HOAI)

II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEG0I Saalfeld-Rudolstadt
Hauptort der Ausführung:

Saalfeld/Saale

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Mit diesem Vergabeverfahren wird ein Auftragnehmer gesucht, der für das Bauvorhaben im Leistungsbild Objektplanung Gebäude und Innenräume die Grundleistungen der LPH 1 bis 9 gem. § 34 HOAI erbringt. Die Planung der Festeinbauten und der losen Möbel sind im Auftragsvolumen enthalten. Hinzu kommen Besondere Leistungen, die mit der Aufforderung zur Abgabe eines Angebots auf der zweiten Stufe dieses Verfahrens näher spezifiziert werden.

Die Beauftragung erfolgt stufenweise. Mit Zuschlagserteilung werden zunächst die Leistungen der LPH 1 bis 3 (im für die Erstellung der HU Bau gem. § 10 Abs. 1 Nr. 1 ThürKHG notwendigen Umfang) vergeben. Dabei wird besonderer Wert auf eine gründliche, die oben geschilderten Fragestellungen einbeziehende Grundlagenermittlung gelegt.

Der Auftraggeber ist berechtigt, den späteren Auftragnehmer auch mit den Leistungen der LPH 3 (Rest) bis 9 zu beauftragen, voraussichtlich in den Stufen 2 (LPH 3 Rest bis 5), 3 (LPH 6 und 7), 4 (LPH 8) und 5 (LPH 9). Ein Rechtsanspruch darauf besteht nicht.

Die Überlegungen zur Standortneustrukturierung in Pößneck und Saalfeld führten im ersten Schritt zu einem Planungsaufruf für den Neubau eines Bettenhauses in Saalfeld. Dieser wurde mit einem Bewilligungsbescheid in Höhe von 91,5 Mio. Euro im Juli 2023 in die Haushaltsplanung des Freistaates eingestellt. In dem vorgenannten Neubau mit 330 förderfähigen Planbetten sollen alle somatischen Fächer des Standortes angeordnet und in diesem Zuge in wirtschaftlich optimierter Form neu strukturiert werden. Das vorliegende Raum- und Funktionsprogramm als Grundlage des Bewilligungsbescheides sieht zudem die Unterbringung einer neuen Speisenversorgung vor.

Bisher nur Gegenstand interner Überlegungen des Auftraggebers, in der planerischen Tätigkeit des zukünftigen Auftragnehmers jedoch ebenfalls zu berücksichtigen, sind folgende Punkte:

• Die Thüringen-Kliniken möchten sich zukünftig im Leistungslevel 3 des Versorgungsstufenmodells etablieren. Der sechs Operationssäle beherbergende OP-Trakt aus dem Jahr 2003 hat bisher nur im Bereich der Aufbereitungseinheit für Medizinprodukte (AEMP) eine Sanierung mit dem Austausch der Gerätetechnik erfahren. Es wird zu prüfen sein, ob die mittelfristig notwendige Kernsanierung am Standort erfolgen oder ob auch der OP-Trakt in den Neubau umziehen soll, wodurch u. a. das Erfordernis einer Interimslösung entfiele.

• Auch die Frage des Standorts des neuen Bettenhauses – aktuell angedacht ist der Abbruch des Ärztehauses – ist einschließlich der notwendigen Interimslösungen nochmals zu betrachten.

• Ebenso ist die Anbindung an die Infrastruktur des Umfeldes und der damit in Frage stehende Standort des Hubschrauberlandeplatzes in die Grundlagenermittlung aufzunehmen.

Der Auftraggeber rechnet bei Ansatz eines Kennwerts von 6.000,00 €/m² NUF insgesamt mit Kosten von ca. 130 Mio. € brutto für die Gesamtmaßnahme (ohne OP, ohne Notaufnahme), wobei 91,5 Mio. über Fördermittel abgesichert sind.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Laufzeit in Monaten: 90
Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
II.2.9)Angabe zur Beschränkung der Zahl der Bewerber, die zur Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden
Geplante Mindestzahl: 3
Höchstzahl: 5
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern:

Es ist beabsichtigt, das Verfahren mit mindestens drei und höchstens fünf Bietern auf der zweiten Stufe zu führen. Sind nach formaler Prüfung – auch in Hinblick auf die Mindestanforderungen an die Eignung – mehr als fünf geeignete Bewerber vorhanden, wird die Begrenzung der Anzahl der Bewerber gem. § 51 VgV anhand der Angaben zur Eignung und im Übrigen anhand eines Punkterankings wie folgt vorgenommen.

I. Bewertungsgrundlage: wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit

Umsatz 2022 > 3 Mio. € = 1 Punkte

Umsatz 2022 > 5 Mio. € = 2 Punkte

Umsatz 2022 > 7 Mio. € = 3 Punkte

Festangestellte Berufsträger zzgl. Inhaber/Geschäftsführer 2022 > 10 = 3 Punkte

Festangestellte Berufsträger zzgl. Inhaber/Geschäftsführer 2022 > 15 = 5 Punkte

Festangestellte Berufsträger zzgl. Inhaber/Geschäftsführer 2022 > 20 = 7 Punkte

II. Bewertungsgrundlage: Referenzangaben

1.

Referenzen (max. 3) für die Erbringung von Leistungen der Objektplanung (mindestens LP 2 bis 8) beim Neu- oder Umbau eines Akutkrankenhauses mit Bausumme (brutto) KG 200 bis 600

> 60 Mio. €: 1 Punkte

> 70 Mio. €: 3 Punkte

> 80 Mio. €: 5 Punkte

2.

Referenzen (max. 3) für die Erbringung von Leistungen der Objektplanung (mindestens LP 2 bis 8) beim Neu- oder Umbau eines Akutkrankenhauses mit ITS oder IMC

Pro Referenz 5 Punkte

6.

Referenzen (max. 3) für die Erbringung von Leistungen der Objektplanung (mindestens LP 2 bis 8) beim Neu- oder Umbau eines Akutkrankenhauses mit Anbindung an Bestandsbau

Pro Referenz 1 Punkt

Bei Punktgleichheit entscheidet der höhere Punktwert bei II.2, danach der bei II.4. Ist auch dann keine Entscheidung möglich, wird gelost (§ 75 Abs. 6 VgV).

Der Auftraggeber behält sich vor, nach pflichtgemäßem Ermessen die Höchstzahl von fünf aufzufordernden Bewerbern nicht auszuschöpfen. Dies könnte etwa dann der Fall sein, wenn die Teilnahmeanträge mit dem viert- und/oder fünftbesten Punktwert deutlich (um mind. 10 Punkte) hinter den Gesamtpunktwerten der drei bzw. vier punktbesten Anträge zurückbleiben.

II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:

Die Leistung wird stufenweise vergeben. Der Auftraggeber erhält das einseitig ausübbare Optionsrecht, über den Grundauftrag (LP 1 bis 3) hinaus weitere Stufen (Stufe 2: LP 3 (Rest) bis 5, Stufe 3: LP 6 und 7, Stufe 4: LP 8 und Stufe 5: LP 9) beim Auftragnehmer abzurufen.

II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:

a) Nachweis des Berufsstandes „Architekt“ oder „Ingenieur mit Nachweis der Bauvorlageberechtigung“ (vgl. § 64 Abs. 2 ThürBO) für den vorgesehenen Projektleiter, sowie ferner Nachweis des Berufsstandes „Architekt“ oder „Ingenieur“ für den vorgesehenen Bauüberwacher, der auch die Aufgabe des Bauleiters gem. § 56 ThürBO wahrzunehmen hat.

Der jeweilige Nachweis ist durch Beifügung einer Abschrift der Eintragung, einer Bestätigung oder eines Ausdrucks des Mitgliederverzeichnisses einer Architekten- oder Ingenieurkammer zu erbringen. Mindestens ein am Projekt beteiligter Projektleiter und Bauleiter muss diese Bezeichnung nachweisen können. Bei Bildung einer Bewerbergemeinschaft genügt dieser Nachweis für die Bewerbergemeinschaft.

b) Eigenerklärung, dass kein Interessenkonflikt gem. § 6 Abs. 3 VgV besteht. Das Formblatt „Teilnahmeantrag“ ist zu verwenden. Bei Bildung einer Bewerbergemeinschaft genügt dieser Nachweis für die Bewerbergemeinschaft.

c) Nachweis der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister (Vorlage des Auszugs als Scan; nicht älter als drei Monate) gem. § 44 Abs. 1 VgV.

III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

a) Eigenerklärung über den Umsatz des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren im Bereich Objektplanung Gebäude, sofern der Bieter bereits seit dieser Zeit besteht; andernfalls Erklärung über den Umsatz des Bieters bezüglich der entsprechenden Dienstleistungen seit dessen Bestehen.

Das Formblatt „Teilnahmeantrag“ ist zu verwenden. Bei Bildung einer Bewerbergemeinschaft muss jedes Mitglied die Erklärung zum Umsatz abgeben. Der Mindestumsatz ist von der Bewerbergemeinschaft insgesamt zu erfüllen.

b) Berufshaftpflichtversicherung: Nachweis des Bestehens einer Berufshaftpflicht-versicherung mit einer Deckungshöhe von je 5 Mio. € für Personen-, Sach- und Vermögensschäden durch Vorlage des Versicherungsscheins als Scan.

Sollte momentan eine Berufshaftpflichtversicherung mit einer geringeren Deckungssumme bestehen, ist neben dem Nachweis der bestehenden Berufshaftpflichtversicherung eine formlose Eigenerklärung des Bieters beizufügen, dass im Auftragsfall die Deckungssumme wie gefordert, erhöht wird. Bei Bildung einer Bewerbergemeinschaft muss jedes Mitglied das Vorliegen einer Berufshaftpflichtversicherung nachweisen und die Gemeinschaft bei geringerer Deckungssumme die Erklärung zur Erhöhung im Auftragsfall beifügen.

Möglicherweise geforderte Mindeststandards:

Mindestanforderung ist ein Umsatz pro abgeschlossenem Geschäftsjahr in Höhe von 2.000.000,00 € im Schnitt der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre. Der Mindestumsatz ist von einer Bewerbergemeinschaft insgesamt zu erfüllen.

III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

a) Referenz für erbrachte Planungsleistungen der LPH 2 bis 8

Jeder Bewerber muss geeignete Referenzen im Sinne von § 46 Absatz 3 Nummer 1 VgV nachweisen. Hierfür sind Referenzobjekte zu benennen, deren Planungsanforderungen mit denen der zu vergebenden Planungsleistung vergleichbar sind. Vergleichbar sind Referenzen für Aufträge über die Planung und Bauüberwachung im Leistungsbild Objektplanung Gebäude (oder vergleichbar, wenn die Leistung im Ausland erbracht wurde) beim Um- oder Neubau von Akutkrankenhäusern, mind. LPH 2 bis 8; in Bezug auf die LP 8 genügt es, dass mit den Ausbaugewerken begonnen wurde. Es können Referenzen aus den letzten fünf Jahren benannt werden; Stichtag ist der Tag der Veröffentlichung der Bekanntmachung im Supplement zum Amtsblatt der EU. Ein Projekt fällt noch in den Referenzzeitraum, wenn die Inbetriebnahme innerhalb der Frist erfolgte. Vorhaben mit Baukosten (KG 200 bis 600 nach DIN 276) von weniger als 20 Mio. € brutto gelten nur dann als noch vergleichbar, wenn der Bewerber plausibel darlegen kann, weshalb die Anforderungen an die Leistungserbringung zu den hier gestellten vergleichbar waren.

Das Formblatt „Teilnahmeantrag“ ist zu nutzen. Zudem können zur Veranschaulichung bis zu 3 DIN A4-Seiten mit Bildern, Plänen etc. je Referenz beigefügt werden.

b) Eigenerklärung, aus der die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Unternehmens und die Zahl seiner Führungskräfte in den letzten drei Jahren ersichtlich sind. Das Formblatt „Teilnahmeantrag“ ist zu verwenden.

c) Angabe der technischen Fachkräfte (Projektleiter:in; stellvertretende:r Projektleiter:in; Bauüberwacher:in), die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen.

Möglicherweise geforderte Mindeststandards:

Mindestanforderung 1: Jeder Bieter muss wenigstens zwei Referenzen für die Erbringung von Leistungen der Objektplanung (mindestens LP 2 bis 8 gem. vorstehender Maßgabe) beim Neu- oder Umbau eines Akutkrankenhauses bei Baukosten (KG 200 bis 600 nach DIN 276) von mindestens 50 Mio. Euro brutto vorweisen können. Mit Blick auf § 75 Abs. 5 S. 3 VgV verweist der Auftraggeber vorsorglich auf die Entscheidung VK Sachsen, Beschluss vom 05.02.2019 - 1/SVK/038-18, wonach diese Vorschrift kein generelles Verbot enthält, bei der Bestimmung der Referenzanforderung auf die gleiche Nutzungsart abzustellen.

Mindestanforderung 2: Wenigstens zwei Referenzprojekte gem. Mindestanforderung 1 müssen für einen öffentlichen Auftraggeber (EU-weite Ausschreibung der Bauleistungen) erbracht wurden sein.

Bei einer Bewerbergemeinschaft genügt es, wenn die Mindestanforderungen insgesamt durch deren Mitglieder erfüllt sind.

Mindestanforderung: Beim Bewerber müssen mindestens 5 Berufsträger (Architekt:innen oder Ingenieur:innen) festangestellt sein.

Mindestanforderung: Der/die vorgesehen/e Projektleiter:in muss für mindestens fünf Jahre Projektleitertätigkeiten für Krankenhausprojekte ausgeübt haben, der/die vorgesehen/e Bauüberwacher:in muss seit mindestens fünf Jahren in der Bauüberwachung tätig sein.

III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.1)Angaben zu einem besonderen Berufsstand
Die Erbringung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten
Verweis auf die einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschrift:

siehe oben bei III. 1.1

III.2.3)Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal
Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Verhandlungsverfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.5)Angaben zur Verhandlung
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 06/11/2023
Ortszeit: 12:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
Tag: 08/11/2023
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können:
Deutsch

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.3)Zusätzliche Angaben:

Der Teilnahmeantrag ist unter Verwendung des ausgereichten Formblatts "Teilnahmeantrag" zu erstellen und einzureichen.

Zusätzliche Hinweise und Informationen ergeben sich aus dem Dokument "Informationen zum Verfahren und Bewerbungsbedingungen".

Der Auftraggeber möchte gem. § 17 Abs. 7 VgV mit den ausgewählten Bietern die Frist für den Eingang der Erstangebote einvernehmlich auf 23 Kalendertage festlegen.

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Freistaats Thüringen
Ort: Weimar
Land: Deutschland
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Erkennt ein Bewerber oder Bieter einen Verstoß gegen Vergabevorschriften im vorliegenden Vergabeverfahren, hat er dies gegenüber dem Auftraggeber gem. § 160 Abs. 1 Nr. 1 GWB innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen zu rügen. Unabhängig davon müssen Verstöße gegen Vergabevorschriften, die bereits aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.

Außerdem müssen Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.

Verstößt ein Bieter gegen diese Obliegenheiten, ist ein etwaiger Antrag auf Nachprüfung des Vergabeverfahrens gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1-3 GWB unzulässig.

Teilt der Auftraggeber auf eine Rüge eines Bieters mit, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann der Rügeführer hiergegen einen Antrag auf Nachprüfung bei der zuständigen Vergabe-kammer stellen. Der Antrag ist unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach dem Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB).

Es wird darauf hingewiesen, dass bei Durchführung eines Nachprüfungsverfahrens alle Verfahrensbeteiligten nach § 165 Abs. 1 GWB ein Akteneinsichtsrecht haben. Mit der Abgabe eines Angebotes wird dieses in die Akten des Auftraggebers aufgenommen. Jeder Bieter muss daher mit der konkreten Möglichkeit rechnen, dass sein Angebot mit allen Bestandteilen von den anderen Verfahrensbeteiligten bei der Vergabekammer eingesehen wird. Es liegt daher im eigenen Interesse eines jeden Bieters, schon in seinem Angebot auf wichtige Gründe, die nach § 165 Abs. 2 GWB die Vergabekammer veranlassen, die Einsicht in die Akten zu versagen, hinzuweisen und diese in den Unterlagen entsprechend kenntlich zu machen.

Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden. Bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach Absendung der Information durch den Auftraggeber. Die Unwirksamkeit einer Beauftragung kann gemäß § 135 Abs. 2 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des Verstoßes, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
06/10/2023

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