Objektplanungsleistungen Freianlagen für den Forschungsneubau MCJ Microverse Center Jena Referenznummer der Bekanntmachung: 20-61-4570-P-VT-10
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift: Nollendorfer Straße 26
Ort: Jena
NUTS-Code: DEG03 Jena, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 07743
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Friedrich-Schiller-Universität Jena Vergabestelle Bau- und Bauplanungsleistungen
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.dez4.uni-jena.de/Abt_+Zentrale+Aufgaben/Vergabestelle+Bau_+und+Planungsleistungen.html
Abschnitt II: Gegenstand
Objektplanungsleistungen Freianlagen für den Forschungsneubau MCJ Microverse Center Jena
Der Auftraggeber beabsichtigt die Leistungsphasen (LPH) 1 bis 9 Objektplanungsleistungen für Freianlagen gem. § 39 ff. i. V. m. Anlage 11 HOAI 2013 zu beauftragen.
Die Beauftragung erfolgt entsprechend den Vertragsbedingungen. Mit Abschluss des Verhandlungsverfahrens wird vertraglich die Leistungsstufe I: Leistungsphasen 1 bis 4 sowie Besondere Leistungen beauftragt.
Bei Beauftragung aller ausgeschriebenen Leistungsphasen liegt das Auftragsende voraussichtlich Ende 2024 (Abschluss LPH 8)
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Objektplanungsleistungen Freianlagen für den Forschungsneubau MCJ Microverse Center Jena
Ort: Weimar
NUTS-Code: DEG05 Weimar, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Jorge-Semprun-Platz 4
Ort: Weimar
Postleitzahl: 99423
Land: Deutschland
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
Der Auftraggeber vergab die Leistungsphasen (LPH) 1 bis 9 Objektplanungsleistungen für Freianlagen gem. § 39 ff. i. V. m. Anlage 11 HOAI 2013.
Die Beauftragung erfolgte entsprechend den Vertragsbedingungen. Mit Abschluss des Verhandlungsverfahrens wurde vertraglich die Leistungsstufe I: Leistungsphasen 1 bis 4 sowie Besondere Leistungen beauftragt.
Bei Beauftragung aller ausgeschriebenen Leistungsphasen liegt das Auftragsende voraussichtlich Ende 2024 (Abschluss LPH 8).
Es folgte der Abruf weiterer Leistungsphasen sowie die Beauftragung von besonderen Leistungen sowie kleinerer, nicht meldepflichtiger Nachträge. Weiterhin wurde ein 6. Nachtrag beauftrag, dessen Inhalt per "Bekanntmachung einer Änderung" veröffentlicht wurde. In der Folge erhöhte sich dieser nochmals , da es eine Erhöhung von anrechenbaren Kosten gab.
Nunmehr erfolgt die Beauftragung des Nachtrages 07 "koordinierter Leitungsplan".
Ergänzend zu den vereinbarten Planungsleistungen Objektplanung Freianlagen werden zusätzliche besondere Leistungen für die Erstellung eines koordinierten Leitungsplanes notwendig. Die Leistung ist erforderlich, da sich auf dem Gelände bereits eine Vielzahl von Leitungstrassen befindet und diese mit den neu zu verlegenden Trassen koordiniert werden müssen.
Ort: Weimar
NUTS-Code: DEG05 Weimar, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Der Auftraggeber vergab die Leistungsphasen (LPH) 1 bis 9 Objektplanungsleistungen für Freianlagen gem. § 39 ff. i. V. m. Anlage 11 HOAI 2013.
Die Beauftragung erfolgte entsprechend den Vertragsbedingungen. Mit Abschluss des Verhandlungsverfahrens wurde vertraglich die Leistungsstufe I: Leistungsphasen 1 bis 4 sowie Besondere Leistungen beauftragt.
Bei Beauftragung aller ausgeschriebenen Leistungsphasen liegt das Auftragsende voraussichtlich Ende 2024 (Abschluss LPH 8).
Es folgte der Abruf weiterer Leistungsphasen sowie die Beauftragung von besonderen Leistungen sowie kleinerer, nicht meldepflichtiger Nachträge. Weiterhin wurde ein 6. Nachtrag beauftrag, dessen Inhalt per "Bekanntmachung einer Änderung" veröffentlicht wurde. In der Folge erhöhte sich dieser nochmals , da es eine Erhöhung von anrechenbaren Kosten gab.
Nunmehr erfolgt die Beauftragung des Nachtrages 07 "koordinierter Leitungsplan".
Ergänzend zu den vereinbarten Planungsleistungen Objektplanung Freianlagen werden zusätzliche besondere Leistungen für die Erstellung eines koordinierten Leitungsplanes notwendig. Die Leistung ist erforderlich, da sich auf dem Gelände bereits eine Vielzahl von Leitungstrassen befindet und diese mit den neu zu verlegenden Trassen koordiniert werden müssen.
Der Gesamtcharakter des Auftrages wird nicht verändert. Die Beauftragung eines weiteren Auftragnehmers mit der Leistung ist aus wirtschaftlichen und technischen Gründen entsprechend § 132 Abs.2 Nr.2 GWB nicht möglich, da Setzpfand bereits mit tangierenden Leistungen beauftragt ist und planerisch enge Zusammenhänge im Baufeld bestehen. Bei Beauftragung eines Dritten droht die Gefahr von Informationsverlust und erhöhtem Abstimmungsbedarf sowie erhebliche Mehrkosten durch Mehraufwand.