Objektplanungsleistungen Freianlagen für den Forschungsneubau MCJ Microverse Center Jena Referenznummer der Bekanntmachung: 20-61-4570-P-VT-10
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift: Nollendorfer Straße 26
Ort: Jena
NUTS-Code: DEG03 Jena, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 07743
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Friedrich-Schiller-Universität Jena Vergabestelle Bau- und Bauplanungsleistungen
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.dez4.uni-jena.de/Abt_+Zentrale+Aufgaben/Vergabestelle+Bau_+und+Planungsleistungen.html
Abschnitt II: Gegenstand
Objektplanungsleistungen Freianlagen für den Forschungsneubau MCJ Microverse Center Jena
Der Auftraggeber beabsichtigt die Leistungsphasen (LPH) 1 bis 9 Objektplanungsleistungen für Freianlagen gem. § 39 ff. i. V. m. Anlage 11 HOAI 2013 zu beauftragen.
Die Beauftragung erfolgt entsprechend den Vertragsbedingungen. Mit Abschluss des Verhandlungsverfahrens wird vertraglich die Leistungsstufe I: Leistungsphasen 1 bis 4 sowie Besondere Leistungen beauftragt.
Bei Beauftragung aller ausgeschriebenen Leistungsphasen liegt das Auftragsende voraussichtlich Ende 2024 (Abschluss LPH 8)
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Objektplanungsleistungen Freianlagen für den Forschungsneubau MCJ Microverse Center Jena
Ort: Weimar
NUTS-Code: DEG05 Weimar, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Jorge-Semprun-Platz 4
Ort: Weimar
Postleitzahl: 99423
Land: Deutschland
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
Der Auftraggeber vergab die Leistungsphasen (LPH) 1 bis 9 Objektplanungsleistungen für Freianlagen gem. § 39 ff. i. V. m. Anlage 11 HOAI 2013.
Die Beauftragung erfolgte entsprechend den Vertragsbedingungen. Mit Abschluss des Verhandlungsverfahrens wurde vertraglich die Leistungsstufe I: Leistungsphasen 1 bis 4 sowie Besondere Leistungen beauftragt.
Bei Beauftragung aller ausgeschriebenen Leistungsphasen liegt das Auftragsende voraussichtlich Ende 2024 (Abschluss LPH 8).
Es folgte der Abruf weiterer Leistungsphasen sowie die Beauftragung von besonderen Leistungen sowie kleinerer, nicht meldepflichtiger Nachträge. Weiterhin wurden ein 6., 7. und 8 Nachtrag beauftragt, dessen Inhalte per "Bekanntmachung einer Änderung" veröffentlicht wurde.
Nunmehr erfolgt die Beauftragung des Nachtrages 09 "Wiederholungsleistung Freianlagen aus Entscheidungsvorlage".
Im Ergebnis der Entwurfsplanung war eine Untersuchung zur Kostenoptimierung der Gründungs- und Verbausituation eingefordert worden. Diese mündete in einer Variante, die auch einzelne Änderungen an den Freianlagen nach sich zog, die eine Wiederholungvon Grundleistungen im Leistungsbild Freianlagenplanung darstellt.
Ort: Weimar
NUTS-Code: DEG05 Weimar, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Der Auftraggeber vergab die Leistungsphasen (LPH) 1 bis 9 Objektplanungsleistungen für Freianlagen gem. § 39 ff. i. V. m. Anlage 11 HOAI 2013.
Die Beauftragung erfolgte entsprechend den Vertragsbedingungen. Mit Abschluss des Verhandlungsverfahrens wurde vertraglich die Leistungsstufe I: Leistungsphasen 1 bis 4 sowie Besondere Leistungen beauftragt.
Bei Beauftragung aller ausgeschriebenen Leistungsphasen liegt das Auftragsende voraussichtlich Ende 2024 (Abschluss LPH 8).
Es folgte der Abruf weiterer Leistungsphasen sowie die Beauftragung von besonderen Leistungen sowie kleinerer, nicht meldepflichtiger Nachträge. Weiterhin wurden ein 6., 7. und 8 Nachtrag beauftragt, dessen Inhalte per "Bekanntmachung einer Änderung" veröffentlicht wurden.
Nunmehr erfolgt die Beauftragung des Nachtrages 09 "Wiederholungsleistung Freianlagen aus Entscheidungsvorlage".
Im Ergebnis der Entwurfsplanung war eine Untersuchung zur Kostenoptimierung der Gründungs- und Verbausituation eingefordert worden. Diese mündete in einer Variante, die auch einzelne Änderungen an den Freianlagen nach sich zog, die eine Wiederholungvon Grundleistungen im Leistungsbild Freianlagenplanung darstellt.
Der Gesamtcharakter des Auftrages wird nicht verändert. Die Beauftragung eines weiteren Auftragnehmers mit der Leistung ist aus wirtschaftlichen und technischen Gründen entsprechend § 132 Abs.2 Nr.2 GWB nicht möglich, da Setzpfand bereits mit tangierenden Leistungen beauftragt ist und die beauftragte Nachtragsleistung unmittelbar auf bereits beauftragten Grund- und weiterführenden Leistungen aufbaut. Bei Beauftragung eines Dritten droht die Gefahr von Informationsverlust und erhöhtem Abstimmungsbedarf sowie erhebliche Mehrkosten durch Mehraufwand.