Objektplanungsleistungen Freianlagen für den Forschungsneubau MCJ Microverse Center Jena Referenznummer der Bekanntmachung: 20-61-4570-P-VT-10
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift: Nollendorfer Straße 26
Ort: Jena
NUTS-Code: DEG03 Jena, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 07743
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Friedrich-Schiller-Universität Jena Vergabestelle Bau- und Bauplanungsleistungen
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.dez4.uni-jena.de/Abt_+Zentrale+Aufgaben/Vergabestelle+Bau_+und+Planungsleistungen.html
Abschnitt II: Gegenstand
Objektplanungsleistungen Freianlagen für den Forschungsneubau MCJ Microverse Center Jena
Der Auftraggeber beabsichtigt die Leistungsphasen (LPH) 1 bis 9 Objektplanungsleistungen für Freianlagen gem. § 39 ff. i. V. m. Anlage 11 HOAI 2013 zu beauftragen.
Die Beauftragung erfolgt entsprechend den Vertragsbedingungen. Mit Abschluss des Verhandlungsverfahrens wird vertraglich die Leistungsstufe I: Leistungsphasen 1 bis 4 sowie Besondere Leistungen beauftragt.
Bei Beauftragung aller ausgeschriebenen Leistungsphasen liegt das Auftragsende voraussichtlich Ende 2024 (Abschluss LPH 8)
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Objektplanungsleistungen Freianlagen für den Forschungsneubau MCJ Microverse Center Jena
Ort: Weimar
NUTS-Code: DEG05 Weimar, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Jorge-Semprun-Platz 4
Ort: Weimar
Postleitzahl: 99423
Land: Deutschland
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
Der Auftraggeber vergab die Leistungsphasen (LPH) 1 bis 9 Objektplanungsleistungen für Freianlagen gem. § 39 ff. i. V. m. Anlage 11 HOAI 2013.
Die Beauftragung erfolgte entsprechend den Vertragsbedingungen. Mit Abschluss des Verhandlungsverfahrens wurde vertraglich die Leistungsstufe I: Leistungsphasen 1 bis 4 sowie Besondere Leistungen beauftragt.
Bei Beauftragung aller ausgeschriebenen Leistungsphasen liegt das Auftragsende voraussichtlich Ende 2024 (Abschluss LPH 8).
Es folgte der Abruf weiterer Leistungsphasen sowie die Beauftragung von besonderen Leistungen sowie kleinerer, nicht meldepflichtiger Nachträge.
Nunmehr erfolgt die stufenweise Beauftragung des Nachtrages 06 "Objektplanung Baugrube".
Aufgrund der Komplexität des Grundstückes im Hinblick auf Geländeneigung, Baugrube und notwendigen Verbau ergeben sich direkte Abhängigkeiten zwischen Baugrubenplanung und Freianlagen. Daher wurde die Planung der Baugrube aus dem Vertrag Objektplanung herausgelöst und bei den Freianlagen beauftragt. Der Verbau hängt direkt mit den Freianlagen zusammen und die Baugrube wiederum mit dem Verbau.
Ort: Weimar
NUTS-Code: DEG05 Weimar, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Der Auftraggeber vergab die Leistungsphasen (LPH) 1 bis 9 Objektplanungsleistungen für Freianlagen gem. § 39 ff. i. V. m. Anlage 11 HOAI 2013.
Die Beauftragung erfolgte entsprechend den Vertragsbedingungen. Mit Abschluss des Verhandlungsverfahrens wurde vertraglich die Leistungsstufe I: Leistungsphasen 1 bis 4 sowie Besondere Leistungen beauftragt.
Bei Beauftragung aller ausgeschriebenen Leistungsphasen liegt das Auftragsende voraussichtlich Ende 2024 (Abschluss LPH 8).
Es folgte der Abruf weiterer Leistungsphasen sowie die Beauftragung von besonderen Leistungen sowie kleinerer, nicht meldepflichtiger Nachträge.
Nunmehr erfolgt die stufenweise Beauftragung des Nachtrages 06 "Objektplanung Baugrube".
Aufgrund der Komplexität des Grundstückes im Hinblick auf Geländeneigung, Baugrube und notwendigen Verbau ergeben sich direkte Abhängigkeiten zwischen Baugrubenplanung und Freianlagen. Daher wurde die Planung der Baugrube aus dem Vertrag Objektplanung herausgelöst und bei den Freianlagen beauftragt. Der Verbau hängt direkt mit den Freianlagen zusammen und die Baugrube wiederum mit dem Verbau.
Der Gesamtcharakter des Auftrages wird nicht verändert. Im Planungsverlauf haben sich Umstände ergeben, die nicht abzusehen waren. So hat im Zuge der LPH 3 hatte der beauftrage Objektplaner festgestellt, die Baugrube und den Verbau nicht planen zu können. Der der Objektplanung zuzuordnende Part dieser Planung wurde daraufhin an den per Hauptauftrag gebundenen Fachplaner Setzpfand übergeben. Die für den Fachplaner zusätzlichen Planungsleistungen waren vor Beauftragung nicht ersichtlich und können nur vom bereits gebunden Fachplaner ohne zusätzlichen erheblichen Aufwand in die bereits vorhandene Freianlagenplanung eingebunden werden. Die Beauftragung eines weiteren Auftragnehmers mit der Leistung ist aus wirtschaftlichen und technischen Gründen entsprechend § 132 Abs.2 Nr.2 GWB nicht möglich, da Setzpfand bereits mit tangierenden Leistungen beauftragt ist. Bei Beauftragung eines Dritten droht die Gefahrvon Informationsverlust und erhöhtem Abstimmungsbedarf sowie erhebliche Mehrkosten