Komplexsanierung Gymnasium Ernestinum Gotha, 3. Bauabschnitt, Gebäudeteil A und B, Los 01 Referenznummer der Bekanntmachung: LRAGTH-2023-03-22/0039
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: 18.-März-Straße 50
Ort: Gotha
NUTS-Code: DEG0C Gotha
Postleitzahl: 99867
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Zentrale Vergabestelle
E-Mail:
Telefon: +49 3621214281
Fax: +49 3621214210
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.landkreis-gotha.de
Abschnitt II: Gegenstand
Komplexsanierung Gymnasium Ernestinum Gotha, 3. Bauabschnitt, Gebäudeteil A und B, Los 01
Los 01 Fundamentunterfangung Gebäudeteil B
/ DSV Nachgründung
Staatliches Gymnasium Ernestinum Gotha Bergallee 8 99867 Gotha
Nachgründung im Außen- und Innenbereich mit DSV-Säulen im HDI-Verfahren einschließlich Baustelleneinrichtung, bauvorbereitenden Arbeiten und der zugehörigen Werkplanung
Länge der Nachgründung außen: ca.65 m mit ca. 530 m DSV Säule bis zum Durchmesser 1,25 m
Länge der Nachgründung innen: ca. 40 m mit ca. 440m DSV Säule bis zum Durchmesser 1,25 m
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Keine Auftragsvergabe (Aufhebung)
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXS0Y4BY1CMNK419
Postanschrift: Jorge-Semprún-Platz 4
Ort: Weimar
Postleitzahl: 99423
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 361573321254
Fax: +49 361573321059
"entsprechend der Regelungen in §160 GWB"
Auf folgende Punkte wird hingewiesen:
- Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information an die nicht berücksichtigten Bieter geschlossen werden. Wird die Information per Email oder Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Tage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
- Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist gemäß § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat: der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift: 18.-März-Straße 50
Ort: Gotha
Postleitzahl: 99867
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 3621214281
Fax: +49 3621214210
Internet-Adresse: http://www.landkreis-gotha.de