Bekanntmachung einer Änderung - Fachplanung Tragwerksplanung für den Forschungsneubau MCJ Microverse Center Jena, Friedrich-Schiller-Universität Jena Referenznummer der Bekanntmachung: 20-60-4570-P-VT-9

Bekanntmachung einer Änderung

Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Friedrich-Schiller-Universität Jena
Postanschrift: Nollendorfer Straße 26
Ort: Jena
NUTS-Code: DEG03 Jena, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 07743
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Friedrich-Schiller-Universität Jena Vergabestelle Bau- und Bauplanungsleistungen
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.dez4.uni-jena.de/Abt_+Zentrale+Aufgaben/Vergabestelle+Bau_+und+Planungsleistungen.html

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Bekanntmachung einer Änderung - Fachplanung Tragwerksplanung für den Forschungsneubau MCJ Microverse Center Jena, Friedrich-Schiller-Universität Jena

Referenznummer der Bekanntmachung: 20-60-4570-P-VT-9
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
71240000 Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.2)Beschreibung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEG03 Jena, Kreisfreie Stadt
Hauptort der Ausführung:

Rosalind-Franklin-Straße, 07745 Jena

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung zum Zeitpunkt des Abschlusses des Vertrags:

Der Auftraggeber beabsichtigt die Leistungsphasen (LPH) 1 bis 6 Fachplanung Tragwerksplanung gem. § 51 ff. i. V. m. Anlage 14 HOAI 2013 zu beauftragen.

Die Beauftragung erfolgt entsprechend den Vertragsbedingungen. Mit Abschluss des Verhandlungsverfahrens wird vertraglich die Leistungsstufe I: Leistungsphasen 1 bis 4 sowie Besondere Leistungen beauftragt.

Bei Beauftragung aller ausgeschriebenen Leistungsphasen liegt das Auftragsende voraussichtlich Ende 2023 (Abschluss Besondere Leistungen zu Leistungsphase 8).

II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung, des dynamischen Beschaffungssystems oder der Konzession
Beginn: 05/01/2021
Ende: 31/12/2023
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein

Abschnitt IV: Verfahren

IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Bekanntmachung einer Auftragsvergabe in Bezug auf diesen Auftrag
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2021/S 015-033636

Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe

Auftrags-Nr.: 20-60-4570-P-VT-9
V.2)Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
V.2.1)Tag des Abschlusses des Vertrags/der Entscheidung über die Konzessionsvergabe:
05/01/2021
V.2.2)Angaben zu den Angeboten
Der Auftrag/Die Konzession wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3)Name und Anschrift des Auftragnehmers/Konzessionärs
Offizielle Bezeichnung: Horn + Horn Ingenieure Part mbB
Ort: Neumünster
NUTS-Code: DEF04 Neumünster, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer/Konzessionär ist ein KMU: ja
V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession (zum Zeitpunkt des Abschlusses des Auftrags;ohne MwSt.)
Gesamtwert der Beschaffung: 322 456.32 EUR

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3)Zusätzliche Angaben:
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer beim Thüringer Landesverwaltungsamt
Postanschrift: Jorge-Semprun-Platz 4
Ort: Weimar
Postleitzahl: 99423
Land: Deutschland
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
04/10/2023

Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession

VII.1)Beschreibung der Beschaffung nach den Änderungen
VII.1.1)CPV-Code Hauptteil
71240000 Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen
VII.1.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
VII.1.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEG03 Jena, Kreisfreie Stadt
Hauptort der Ausführung:

Rosalind-Franklin-Straße, 07745 Jena

VII.1.4)Beschreibung der Beschaffung:

Der Auftraggeber hat mit Abschluss des Vergabeverfahrens die Leistungsphasen (LPH) 1 bis 6 Fachplanung Tragwerksplanung gem. § 51 ff. i. V. m. Anlage 14 HOAI 2013 vergeben.

Die Beauftragung erfolgt entsprechend den Vertragsbedingungen stufenweise.

Mit Abschluss des Verhandlungsverfahrens wird vertraglich die Leistungsstufe I: Leistungsphasen 1 bis 4 sowie Besondere Leistungen beauftragt.

Die Beauftragung der weiteren Leistungsstufen erfolgt im Verlauf des Projektfortschrittes.

Nach einer ersten Nachtragsvereinbarung über die Tiefengründung zweier Hochbaukräne erfolgt nunmehr die Beauftragung eines weiteren Nachtrages. Der vorliegende Nachtrag umfasst die Leistungen der Tragwerksplanung für den Baugrubenverbau (nach Teil 4 Abschnitt 1 Tragwerksplanung) und die Hangsicherung (nach Teil 3 Abschnitt 3 Ing.bauwerke).

Im Zuge der LPH 3 hatte der beauftrage Objektplaner festgestellt, die Baugrube und den Verbau nicht planen zu können.

Im Forschungsneubau MCJ ist die Aufstellung von empfindlichen Mikroskopen geplant. Für den störungsfreien Betrieb der Mikroskope sind durch das Büro Kempen Krause Ingenieure GmbH in Gutachten baulich umzusetzende Maßnahmen in mehreren Varianten formuliert worden. Der aufgezeigten Einsparung stehen die Mehrkosten der bauzeitlichen Verschiebung wegen der zusätzlichen Einsparuntersuchung gegenüber der HU-Bau entgegen.

Die Änderungen gegenüber der HU-Bau sind notwendig, da die baudynamischen Anforderungen der Mikroskope von der VC-C-Linie auf die VC-B Linie heruntergesetzt wurden. Die herausgearbeiteten Varianten stellen zwei mögliche bauliche Umsetzungen zur Einhaltung der in der VC-B- Linie formulierten Anforderungen dar.

Ein ursprünglicher 1. Nachtrag aus Juli 2021 ging noch von erheblich geringeren anrechenbaren Kosten für Verbau und Hangsicherung aus. Horn + Horn hatte damals bereits darauf hingewiesen, dass es sich noch nur um eine grobe Schätzung handelt. Zu diesem Zeitpunkt war gerade die Vorplanung abgeschlossen (Ende Mai 2021) und die Gebäudeplanung in der LPH 3 noch in der Nutzerabstimmung. In der Vorplanung ging man z.B. noch von einer holzausgefachten Trägerbohlwand, 30cm Bettungsschicht unter Bodenplatte und Schwarzabdichtung aus. Diese Planung war Grundlage eines 1. Nachtragsangebotes.

Erst nach Vorliegen des konkreten Baugrundgutachtens und der baudynamischen Untersuchungen im August 2021 konnte die Planung zum Verbau und Baugrube tiefer untersucht und beplant werden. Hieraus erwuchsen, die bereits zur HU-Bau intensiv diskutierten erheblichen Mehrkosten.

VII.1.5)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung, des dynamischen Beschaffungssystems oder der Konzession
Beginn: 05/01/2021
Ende: 31/12/2023
VII.1.6)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/des Loses/der Konzession: 74 907.11 EUR
VII.1.7)Name und Anschrift des Auftragnehmers/Konzessionärs
Offizielle Bezeichnung: Horn + Horn Ingenieure Part mbB
Ort: Neumünster
NUTS-Code: DEF04 Neumünster, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer/Konzessionär ist ein KMU: ja
VII.2)Angaben zu den Änderungen
VII.2.1)Beschreibung der Änderungen
Art und Umfang der Änderungen (mit Angabe möglicher früherer Vertragsänderungen):

Der Auftraggeber hat mit Abschluss des Vergabeverfahrens die Leistungsphasen (LPH) 1 bis 6 Fachplanung Tragwerksplanung gem. § 51 ff. i. V. m. Anlage 14 HOAI 2013 vergeben.

Die Beauftragung erfolgt entsprechend den Vertragsbedingungen stufenweise.

Mit Abschluss des Verhandlungsverfahrens wird vertraglich die Leistungsstufe I: Leistungsphasen 1 bis 4 sowie Besondere Leistungen beauftragt.

Die Beauftragung der weiteren Leistungsstufen erfolgt im Verlauf des Projektfortschrittes.

Nach einer ersten Nachtragsvereinbarung über die Tiefengründung zweier Hochbaukräne erfolgt nunmehr die Beauftragung eines weiteren Nachtrages. Der vorliegende Nachtrag umfasst die Leistungen der Tragwerksplanung für den Baugrubenverbau (nach Teil 4 Abschnitt 1 Tragwerksplanung) und die Hangsicherung (nach Teil 3 Abschnitt 3 Ing.bauwerke).

Im Zuge der LPH 3 hatte der beauftrage Objektplaner festgestellt, die Baugrube und den Verbau nicht planen zu können.

Im Forschungsneubau MCJ ist die Aufstellung von empfindlichen Mikroskopen geplant. Für den störungsfreien Betrieb der Mikroskope sind durch das Büro Kempen Krause Ingenieure GmbH in Gutachten baulich umzusetzende Maßnahmen in mehreren Varianten formuliert worden. Der aufgezeigten Einsparung stehen die Mehrkosten der bauzeitlichen Verschiebung wegen der zusätzlichen Einsparuntersuchung gegenüber der HU-Bau entgegen.

Die Änderungen gegenüber der HU-Bau sind notwendig, da die baudynamischen Anforderungen der Mikroskope von der VC-C-Linie auf die VC-B Linie heruntergesetzt wurden. Die herausgearbeiteten Varianten stellen zwei mögliche bauliche Umsetzungen zur Einhaltung der in der VC-B- Linie formulierten Anforderungen dar.

Ein ursprünglicher 1. Nachtrag aus Juli 2021 ging noch von erheblich geringeren anrechenbaren Kosten für Verbau und Hangsicherung aus. Horn + Horn hatte damals bereits darauf hingewiesen, dass es sich noch nur um eine grobe Schätzung handelt. Zu diesem Zeitpunkt war gerade die Vorplanung abgeschlossen (Ende Mai 2021) und die Gebäudeplanung in der LPH 3 noch in der Nutzerabstimmung. In der Vorplanung ging man z.B. noch von einer holzausgefachten Trägerbohlwand, 30cm Bettungsschicht unter Bodenplatte und Schwarzabdichtung aus. Diese Planung war Grundlage eines 1. Nachtragsangebotes.

Erst nach Vorliegen des konkreten Baugrundgutachtens und der baudynamischen Untersuchungen im August 2021 konnte die Planung zum Verbau und Baugrube tiefer untersucht und beplant werden. Hieraus erwuchsen, die bereits zur HU-Bau intensiv diskutierten erheblichen Mehrkosten.

VII.2.2)Gründe für die Änderung
Notwendigkeit zusätzlicher Bauarbeiten, Dienstleistungen oder Lieferungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer/Konzessionär (Artikel 43 Absatz 1 Buchstabe b der Richtlinie 2014/23/EU, Artikel 72 Absatz 1 Buchstabe b der Richtlinie 2014/24/EU, Artikel 89 Absatz 1 Buchstabe b der Richtlinie 2014/25/EU)
Beschreibung der wirtschaftlichen oder technischen Gründe und der Unannehmlichkeiten oder beträchtlichen Zusatzkosten, durch die ein Auftragnehmerwechsel verhindert wird:

Der Gesamtcharackter des Auftrages wird nicht verändert. Im Planungsverlauf haben sich Umstände ergeben, die nicht abzusehen waren. So hat im Zuge der LPH 3 hatte der beauftrage Objektplaner festgestellt, die Baugrube und den Verbau nicht planen zu können. Der der Tragwerkplanung zuzuordnende Part dieser Planung wurde daraufhin an den per Hauptauftrag gebundenen fachplaner Horn & Horn übergeben.Die für den Fachplaner zusätzlichen Planungsleistungen waren vor beauftragung nicht ersichtlich und können nur vom bereits gebunden Fachplaner ohne zusätzlichen erheblichen Aufwadn in die bereits vorhandene Tragwerkplanung eingebunden werden. Die Beauftragung eines weiteren Auftragnehmers mit der Leistung ist aus wirtschaftlichen und technischen Gründen entsprechend § 132 Abs.2 Nr.2 GWB nicht möglich, da Horn & Horn bereits mit tangierenden Leistungen beauftragt ist. Bei Beauftragung eines Dritten droht die Gefahrvon Informationsverlust und erhöhtem Abstimmungsbedarf sowie erhebliche Mehrkosten

VII.2.3)Preiserhöhung
Aktualisierter Gesamtauftragswert vor den Änderungen (unter Berücksichtigung möglicher früherer Vertragsänderungen und Preisanpassungen sowie im Falle der Richtlinie 2014/23/EU der durchschnittlichen Inflation im betreffenden Mitgliedstaat)
Wert ohne MwSt.: 327 206.32 EUR
Gesamtauftragswert nach den Änderungen
Wert ohne MwSt.: 402 113.43 EUR

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