Bekanntmachung einer Änderung - Fachplanung Tragwerksplanung für den Forschungsneubau MCJ Microverse Center Jena, Friedrich-Schiller-Universität Jena Referenznummer der Bekanntmachung: 20-60-4570-P-VT-9
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift: Nollendorfer Straße 26
Ort: Jena
NUTS-Code: DEG03 Jena, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 07743
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Friedrich-Schiller-Universität Jena Vergabestelle Bau- und Bauplanungsleistungen
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.dez4.uni-jena.de/Abt_+Zentrale+Aufgaben/Vergabestelle+Bau_+und+Planungsleistungen.html
Abschnitt II: Gegenstand
Bekanntmachung einer Änderung - Fachplanung Tragwerksplanung für den Forschungsneubau MCJ Microverse Center Jena, Friedrich-Schiller-Universität Jena
Rosalind-Franklin-Straße, 07745 Jena
Der Auftraggeber beabsichtigt die Leistungsphasen (LPH) 1 bis 6 Fachplanung Tragwerksplanung gem. § 51 ff. i. V. m. Anlage 14 HOAI 2013 zu beauftragen.
Die Beauftragung erfolgt entsprechend den Vertragsbedingungen. Mit Abschluss des Verhandlungsverfahrens wird vertraglich die Leistungsstufe I: Leistungsphasen 1 bis 4 sowie Besondere Leistungen beauftragt.
Bei Beauftragung aller ausgeschriebenen Leistungsphasen liegt das Auftragsende voraussichtlich Ende 2023 (Abschluss Besondere Leistungen zu Leistungsphase 8).
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Ort: Neumünster
NUTS-Code: DEF04 Neumünster, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Jorge-Semprun-Platz 4
Ort: Weimar
Postleitzahl: 99423
Land: Deutschland
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
Rosalind-Franklin-Straße, 07745 Jena
Der Auftraggeber hat mit Abschluss des Vergabeverfahrens die Leistungsphasen (LPH) 1 bis 6 Fachplanung Tragwerksplanung gem. § 51 ff. i. V. m. Anlage 14 HOAI 2013 vergeben.
Die Beauftragung erfolgt entsprechend den Vertragsbedingungen stufenweise.
Mit Abschluss des Verhandlungsverfahrens wird vertraglich die Leistungsstufe I: Leistungsphasen 1 bis 4 sowie Besondere Leistungen beauftragt.
Die Beauftragung der weiteren Leistungsstufen erfolgt im Verlauf des Projektfortschrittes.
Nach einer ersten Nachtragsvereinbarung über die Tiefengründung zweier Hochbaukräne erfolgt nunmehr die Beauftragung eines weiteren Nachtrages. Der vorliegende Nachtrag umfasst die Leistungen der Tragwerksplanung für den Baugrubenverbau (nach Teil 4 Abschnitt 1 Tragwerksplanung) und die Hangsicherung (nach Teil 3 Abschnitt 3 Ing.bauwerke).
Im Zuge der LPH 3 hatte der beauftrage Objektplaner festgestellt, die Baugrube und den Verbau nicht planen zu können.
Im Forschungsneubau MCJ ist die Aufstellung von empfindlichen Mikroskopen geplant. Für den störungsfreien Betrieb der Mikroskope sind durch das Büro Kempen Krause Ingenieure GmbH in Gutachten baulich umzusetzende Maßnahmen in mehreren Varianten formuliert worden. Der aufgezeigten Einsparung stehen die Mehrkosten der bauzeitlichen Verschiebung wegen der zusätzlichen Einsparuntersuchung gegenüber der HU-Bau entgegen.
Die Änderungen gegenüber der HU-Bau sind notwendig, da die baudynamischen Anforderungen der Mikroskope von der VC-C-Linie auf die VC-B Linie heruntergesetzt wurden. Die herausgearbeiteten Varianten stellen zwei mögliche bauliche Umsetzungen zur Einhaltung der in der VC-B- Linie formulierten Anforderungen dar.
Ein ursprünglicher 1. Nachtrag aus Juli 2021 ging noch von erheblich geringeren anrechenbaren Kosten für Verbau und Hangsicherung aus. Horn + Horn hatte damals bereits darauf hingewiesen, dass es sich noch nur um eine grobe Schätzung handelt. Zu diesem Zeitpunkt war gerade die Vorplanung abgeschlossen (Ende Mai 2021) und die Gebäudeplanung in der LPH 3 noch in der Nutzerabstimmung. In der Vorplanung ging man z.B. noch von einer holzausgefachten Trägerbohlwand, 30cm Bettungsschicht unter Bodenplatte und Schwarzabdichtung aus. Diese Planung war Grundlage eines 1. Nachtragsangebotes.
Erst nach Vorliegen des konkreten Baugrundgutachtens und der baudynamischen Untersuchungen im August 2021 konnte die Planung zum Verbau und Baugrube tiefer untersucht und beplant werden. Hieraus erwuchsen, die bereits zur HU-Bau intensiv diskutierten erheblichen Mehrkosten.
Ort: Neumünster
NUTS-Code: DEF04 Neumünster, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Der Auftraggeber hat mit Abschluss des Vergabeverfahrens die Leistungsphasen (LPH) 1 bis 6 Fachplanung Tragwerksplanung gem. § 51 ff. i. V. m. Anlage 14 HOAI 2013 vergeben.
Die Beauftragung erfolgt entsprechend den Vertragsbedingungen stufenweise.
Mit Abschluss des Verhandlungsverfahrens wird vertraglich die Leistungsstufe I: Leistungsphasen 1 bis 4 sowie Besondere Leistungen beauftragt.
Die Beauftragung der weiteren Leistungsstufen erfolgt im Verlauf des Projektfortschrittes.
Nach einer ersten Nachtragsvereinbarung über die Tiefengründung zweier Hochbaukräne erfolgt nunmehr die Beauftragung eines weiteren Nachtrages. Der vorliegende Nachtrag umfasst die Leistungen der Tragwerksplanung für den Baugrubenverbau (nach Teil 4 Abschnitt 1 Tragwerksplanung) und die Hangsicherung (nach Teil 3 Abschnitt 3 Ing.bauwerke).
Im Zuge der LPH 3 hatte der beauftrage Objektplaner festgestellt, die Baugrube und den Verbau nicht planen zu können.
Im Forschungsneubau MCJ ist die Aufstellung von empfindlichen Mikroskopen geplant. Für den störungsfreien Betrieb der Mikroskope sind durch das Büro Kempen Krause Ingenieure GmbH in Gutachten baulich umzusetzende Maßnahmen in mehreren Varianten formuliert worden. Der aufgezeigten Einsparung stehen die Mehrkosten der bauzeitlichen Verschiebung wegen der zusätzlichen Einsparuntersuchung gegenüber der HU-Bau entgegen.
Die Änderungen gegenüber der HU-Bau sind notwendig, da die baudynamischen Anforderungen der Mikroskope von der VC-C-Linie auf die VC-B Linie heruntergesetzt wurden. Die herausgearbeiteten Varianten stellen zwei mögliche bauliche Umsetzungen zur Einhaltung der in der VC-B- Linie formulierten Anforderungen dar.
Ein ursprünglicher 1. Nachtrag aus Juli 2021 ging noch von erheblich geringeren anrechenbaren Kosten für Verbau und Hangsicherung aus. Horn + Horn hatte damals bereits darauf hingewiesen, dass es sich noch nur um eine grobe Schätzung handelt. Zu diesem Zeitpunkt war gerade die Vorplanung abgeschlossen (Ende Mai 2021) und die Gebäudeplanung in der LPH 3 noch in der Nutzerabstimmung. In der Vorplanung ging man z.B. noch von einer holzausgefachten Trägerbohlwand, 30cm Bettungsschicht unter Bodenplatte und Schwarzabdichtung aus. Diese Planung war Grundlage eines 1. Nachtragsangebotes.
Erst nach Vorliegen des konkreten Baugrundgutachtens und der baudynamischen Untersuchungen im August 2021 konnte die Planung zum Verbau und Baugrube tiefer untersucht und beplant werden. Hieraus erwuchsen, die bereits zur HU-Bau intensiv diskutierten erheblichen Mehrkosten.
Der Gesamtcharackter des Auftrages wird nicht verändert. Im Planungsverlauf haben sich Umstände ergeben, die nicht abzusehen waren. So hat im Zuge der LPH 3 hatte der beauftrage Objektplaner festgestellt, die Baugrube und den Verbau nicht planen zu können. Der der Tragwerkplanung zuzuordnende Part dieser Planung wurde daraufhin an den per Hauptauftrag gebundenen fachplaner Horn & Horn übergeben.Die für den Fachplaner zusätzlichen Planungsleistungen waren vor beauftragung nicht ersichtlich und können nur vom bereits gebunden Fachplaner ohne zusätzlichen erheblichen Aufwadn in die bereits vorhandene Tragwerkplanung eingebunden werden. Die Beauftragung eines weiteren Auftragnehmers mit der Leistung ist aus wirtschaftlichen und technischen Gründen entsprechend § 132 Abs.2 Nr.2 GWB nicht möglich, da Horn & Horn bereits mit tangierenden Leistungen beauftragt ist. Bei Beauftragung eines Dritten droht die Gefahrvon Informationsverlust und erhöhtem Abstimmungsbedarf sowie erhebliche Mehrkosten