Errichtung und Betrieb eines Wertstoffhofes auf einem geeigneten Gelände in Neustadt an der Orla oder näherer Umgebung sowie z. T. Transport der Abfälle zu den jeweiligen Entsorgungsanlagen Referenznummer der Bekanntmachung: 2023-0163-ZASO
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Pößneck
NUTS-Code: DEG0K Saale-Orla-Kreis
Postleitzahl: 07381
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.zaso-online.de
Abschnitt II: Gegenstand
Errichtung und Betrieb eines Wertstoffhofes auf einem geeigneten Gelände in Neustadt an der Orla oder näherer Umgebung sowie z. T. Transport der Abfälle zu den jeweiligen Entsorgungsanlagen
In Neustadt an der Orla oder näherer Umgebung ist ein Wertstoffhof für die Annahme von Abfällen (z. B. Sperrmüll) und wertstoffhaltigen Abfällen (Wertstoffe z. B. Altpapier) gemäß den Vorgaben dieser Leistungsbeschreibung auf einem geeigneten Standort einzurichten und zu betreiben. Ein Teil der Abfälle ist nach Maßgabe der Leistungsbeschreibung zur weiteren Entsorgung bzw. Verwertung zu den vom ZASO benannten jeweiligen Anlagen zu transportieren.
07806 Neustadt oder nähere Umgebung
In Neustadt an der Orla oder näherer Umgebung ist ein Wertstoffhof für die Annahme von Abfällen (z. B. Sperrmüll) und wertstoffhaltigen Abfällen (Wertstoffe z. B. Altpapier) gemäß den Vorgaben dieser Leistungsbeschreibung auf einem geeigneten Standort einzurichten und zu betreiben. Ein Teil der Abfälle ist nach Maßgabe der Leistungsbeschreibung zur weiteren Entsorgung bzw. Verwertung zu den vom ZASO benannten jeweiligen Anlagen zu transportieren.
Der Auftragnehmer hat die getrennte kontrollierte Annahme von biologisch abbau-baren Abfällen (Grünabfälle, Nahrungs- und Küchenabfälle sowie Speiseöle/-fette) aus privaten Haushaltungen auf dem Wertstoffhof entsprechend der vom ZASO festgelegten Vorgaben und der Muster-Benutzungsordnung umzusetzen. Die ange-nommenen Grünabfälle sind der ordnungsgemäßen Verwertung zuzuführen und diese sind dem ZASO nachzuweisen. Die Bereitstellung von Biotonnen für die Erfassung und Verwertung von Nahrungs- und Küchenabfällen sowie für Speiseöle/-fette erfolgt über den Auftraggeber.
Der mobilen Kleinmengensammlung von gefährlichen Abfällen (Schadstoffmobil) des derzeit vom ZASO beauftragten Dritten oder seines Unterauftragnehmers, ist an mehreren vorgegebenen Samstagen (derzeit alle 2 Monate) für vier Stunden kostenfrei ein geeigneter Stellplatz auf dem Wertstoffhof einzurichten. Der Betreiber des Wertstoffhofs hat sich direkt mit dem jeweils beauftragten Unternehmen zwecks Regelung weiterer Modalitäten in Verbindung zu setzen.
Der Betreiber hat die Annahme von Textilabfällen (Gebraucht- oder Alttextilien) auf dem Wertstoffhof abzusichern. Dazu sind genügend Aufstellflächen von Altkleidercontainern auf dem Gelände vorzuhalten. Ab 2025 wird der ZASO die Annahme von Textilabfällen im Verbandsgebiet neu organisieren.
Da sich im Gebiet des Wertstoffhofs keine Annahmemöglichkeit für Bauschutt/Baustellenmischabfall befindet, ist als privatwirtschaftliche Leistung gegen Entgelt die Annahme von kostenpflichtigen Kleinmengen bis maximal 1 m³ je Fraktion und Anlieferung aus privaten Haushaltungen zu gewährleisten.
Als zusätzlicher Dienstleistung soll die Annahme von Motorradreifen, PKW-Reifen mit und ohne Felge auf privatwirtschaftlicher Basis aus privaten Haushaltungen angeboten werden.
Der ZASO ist berechtigt, im Rahmen von Maßnahmen zur Wertschöpfung bei Alt-metallen, eine Separierung anzuordnen (siehe 5.4).
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
-Die Eigenerklärungen gemäß Formular 1 und 2 zum Nichtvorliegen von
Ausschlussgründen. Mit Ausfüllen der Formulare gibt das Unternehmen an, ob
auf seinen Fall die in §§ 123 oder 124 GWB genannte Ausschlussgründe
zutreffen. Hierunter fallen u.a. auch Angaben zu den Ausschlussgründen i.S.d. §
124 Abs. 2 GWB, d.h. nach § 21 Arbeitnehmerentsendegesetz (AEntG), nach § 98c
Aufenthaltsgesetz (AufenthaltsG) und nach § 19 Mindestlohngesetz (MiLoG),
außerdem
-ein Auszug aus dem Gewerbezentralregister nach §150 GewO,
-ein Auszug aus dem Handelsregister,
-die Erklärung zum Mindestlohngesetz (Formular 3).
der Bieter hat einen Nachweis einer gültiger Betriebshaft-pflichtversicherung
oder Absichtserklärung eines Versicherers (min. 5 Mio. € Sach- +
Personenschäden, mind. 100 T€ Vermögensschäden) +
Umwelthaftpflichtversicherung, beachten Sie dazu auch die Angaben der
Besonderen Vertragsbedingungen,
-die Zertifizierung nach der Entsorgungsfachbetriebe-Verordnung gemäß §§ 56,
57 Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG),
-den Nachweis zur Nutzungsberechtigung des Platzes,
-die immissionsschutzrechtliche Genehmigung für den Betrieb eines
Wertstoffhofes,
-den Vorschlag zu den Öffnungszeiten (ggf. ist ein gesondert gekennzeichnetes
Blatt beizufügen),
Abschnitt IV: Verfahren
Pößneck
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Weimar
Postleitzahl: 99423
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]6
Internet-Adresse: http://www.thueringen.de