Rahmenvertrag Leasing-Rad mit Service Referenznummer der Bekanntmachung: 23 06 01
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Ort: Erfurt
NUTS-Code: DEG01 Erfurt, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.leg-thueringen.de
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvertrag Leasing-Rad mit Service
Die LEG beabsichtigt als attraktiver Arbeitgeber den Abschluss einer Rahmenvereinbarung über das Leasing von Fahrrädern einschließlich der Abwicklung des Fahrradleasings zugehöriger Dienstleistungen anzubieten. Als Arbeitgeber hat die LEG ein Interesse an gesunden und leistungsfähigen Mitarbeitern. Auf dieser Grundlage hat sich die LEG dazu entschlossen, ein finanziell attraktives Angebot zum Umstieg bzw. Einstieg in den emissionsfreien Verkehr zu eröffnen und einen aktiven Beitrag zum Klimaschutz zu leisten. Die LEG bearbeitet ihre Projekte in ganz Thüringen und ihre Mitarbeitenden wohnen verteilt in ganz Thüringen und in Nachbarbundesländern.
Im Rahmen einer Fahrradüberlassung möchte die LEG ihren bestellberechtigten Beschäftigten auf Wunsch ein Fahrrad oder ein Pedelec (max. 25km/h) zur dienstlichen und privaten Nutzung zur Verfügung stellen. Pro berechtigter Person ist das Leasing auf ein Rad beschränkt. Die Nutzung des Dienstrades ist für Ehegatten, Lebensgefährtinnen und Lebensgefährten oder mit dem Nutzer, der Nutzerin in häuslicher Gemeinschaft lebende Angehörige gestattet und versichert.
Die Finanzierung erfolgt im Rahmen einer Entgeltumwandlung und wird von den Beschäftigten selbst übernommen. Die LEG möchte diese Möglichkeit nutzen, um den Beschäftigten per Entgeltumwandlung den Anreiz zu bieten, sich für das Verkehrsmittel Fahrrad zu entscheiden
Im Rahmen einer Fahrradüberlassung möchte die LEG ihren bestellberechtigten Beschäftigten auf Wunsch ein Fahrrad oder ein Pedelec (max. 25km/h) zur dienstlichen und privaten Nutzung zur Verfügung stellen. Pro berechtigter Person ist das Leasing auf ein Rad beschränkt. Die Nutzung des Dienstrades ist für Ehegatten, Lebensgefährtinnen und Lebensgefährten oder mit dem Nutzer, der Nutzerin in häuslicher Gemeinschaft lebende Angehörige gestattet und versichert.
Die Finanzierung erfolgt im Rahmen einer Entgeltumwandlung und wird von den Beschäftigten selbst übernommen. Die LEG möchte diese Möglichkeit nutzen, um den Beschäftigten per Entgeltumwandlung den Anreiz zu bieten, sich für das Verkehrsmittel Fahrrad zu entscheiden. Die LEG hat die Anzahl an zu leasenden Rädern geschätzt und geht davon aus, dass ca. ein Drittel der Gesamtbelegschaft (100 Personen) des Konzerns auf das Angebot zurückgreifen wird. Beschafft werden soll ein Rundumpaket bestehend aus Leasingvertrag und Versicherung.
Zu II.7) Sofern die Zuschlagserteilung nicht rechtzeitig erfolgt, dass der 01.09.2023 als Vertragsbeginn gehalten werden kann, beginnt der Vertrag zum nächsten Monatsersten der auf die Zuschlagserteilung folgt.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Rahmenvertrag Leasing-Rad mit Service
Ort: Neustadt an der Aisch
NUTS-Code: DE25A Neustadt a. d. Aisch-Bad Windsheim
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1.) Angebote, die in Papierform, per Telefax, Telegramm, Telex oder E-Mail eingereicht werden, sind nicht zugelassen. Verspätet eingegangene Angebote werden nicht berücksichtigt.
2.) Fragen zu den Vergabeunterlagen sind unter Nennung der Vergabenummer ausschließlich über die e-Vergabe-Plattform (www.evergabe-online.de) einzureichen. Telefonische Auskünfte werden nicht erteilt.
3.) Bei technischen Fragen zur e-Vergabe-Plattform wenden Sie sich bitte an e-Vergabe HelpDesk:
Telefon: +49 (0) 22899-610-1234
E-Mail:
Geschäftszeiten: Montag bis Donnerstag: 08:00 bis 16:00 Uhr, Freitag: 08:00 bis 14:00 Uhr
4.) Interessierten Unternehmen wird angeraten, sich auf der Vergabeplattform zu registrieren, um automatisch über etwaige Änderungen informiert zu werden.
Postanschrift: Jorge-Semprún-Platz 4
Ort: Weimar
Land: Deutschland
§ 160 Abs. 3 GWB lautet:
Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.