Öffentlicher Dienstleistungsauftrag für das Linienbündel 166/167 im Regionalverband Saarbrücken

Vorinformation für öffentliche Dienstleistungsaufträge

Rechtsgrundlage:
Verordnung (EG) Nr. 1370/2007

Abschnitt I: Zuständige Behörde

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Zweckverband Öffentlicher Personennahverkehr auf dem Gebiet des Regionalverbandes Saarbrücken (ZPRS)
Postanschrift: Saarbrücker Str. 31
Ort: Riegelsberg
NUTS-Code: DEC01 Regionalverband Saarbrücken
Postleitzahl: 66292
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Zweckverband Personennahverkehr Saarland (ZPS) – Geschäftsstelle, Am Hauptbahnhof 6-12, 66111 Saarbrücken
E-Mail:
Telefon: +49 6819482030
Fax: +49 6819482091
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.zps-online.de
I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Landeshauptstadt Saarbrücken
Postanschrift: Rathausplatz 1
Ort: Saarbrücken
NUTS-Code: DEC01 Regionalverband Saarbrücken
Postleitzahl: 66111
Land: Deutschland
I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Stadt Völklingen
Postanschrift: Rathausplatz
Ort: Völklingen
NUTS-Code: DEC01 Regionalverband Saarbrücken
Postleitzahl: 66333
Land: Deutschland
I.2)Auftragsvergabe im Namen anderer zuständiger Behörden
Die zuständige Behörde beschafft im Auftrag anderer zuständiger Behörden.
I.3)Kommunikation
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
I.4)Art der zuständigen Behörde
Regional- oder Kommunalbehörde

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Öffentlicher Dienstleistungsauftrag für das Linienbündel 166/167 im Regionalverband Saarbrücken

II.1.2)CPV-Code Hauptteil
60112000 Öffentlicher Verkehr (Straße)
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen

Vom öffentlichen Verkehrswesen abgedeckte Bereiche:
Busverkehr (innerstädtisch/regional)
II.2)Beschreibung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEC01 Regionalverband Saarbrücken
Hauptort der Ausführung:

Regionalverband Saarbrücken

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Öffentliche Vorinformation nach Art. 7 Abs. 2 Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 und § 8a Abs. 2 PBefG. Die ÖPNV-Aufgabenträger Zweckverband Öffentlicher Personennahverkehr auf dem Gebiet des Regionalverbandes Saarbrücken - ZPRS (Saarbrücker Straße 31, 66292 Riegelsberg), die Landeshauptstadt Saarbrücken (Rathausplatz 1, 66111 Saarbrücken) und die Stadt Völklingen (Rathausplatz, 66333 Völklingen) beabsichtigen, gemäß Art. 5 Abs. 1 VO (EG) 1370/2007 i. V. m. § 8a Abs. 1 PBefG zum 01.08.2025 einen Öffentlichen Dienstleistungsauftrag für die Buslinien 166 und 167 als Linienbündel in einem wettbewerblichen Verfahren mit einer voraussichtlichen Laufzeit bis zum 31.07.2033 zu vergeben. Der Auftraggeber hat die einseitige Option auf zweimalige Verlängerung des Vertrags um jeweils ein Jahr. Das Vergabeverfahren wird voraussichtlich im Oktober 2024 eingeleitet.

Folgende Anforderungen werden verbindlich:

1) Geltende Gesetze/Vorgaben:

— es gilt das gültige PBefG

— es gilt das gültige ÖPNV-Gesetz des Saarlandes

— es gilt der gültige VEP des Saarlandes

2) Fahrzeugqualität:

— Fahrzeugtyp/-alter:

Zu 100 % Niederflur-Standardlinienbusse mit mindestens 36 Sitzplätzen, Höchstalter 11 Jahre während der gesamten Betriebslaufzeit.

3) Fahrplan:

— Fahrplanangebot: Das bisherige Fahrplanangebot ist Teil der vom Aufgabenträger festgelegten ausreichenden Verkehrsbedienung im Sinne der §§ 8, 8a und 13 PBefG.

4) Tarif:

— es gelten die Tarif- und Beförderungsbedingungen des saarVV

5) Fahrkartenverkaufsgerät/Bordrechner und Schnittstellen:

— Fahrkartenverkaufsgerät/Bordrechner nach dem jeweils aktuellen Anforderungsstand des saarVV (Übermittlung der Echtzeitdaten, u. a. zur Echtzeitauskunft und Anschlusssicherung; Fahrkartenverkaufsgeräte/Bordrechner müssen für die Einführung bargeldloser Bezahlsysteme und Umsetzung digitaler Projekte im Kompetenzcenter Digitalisierung (KCD) geeignet sein)

6) Anwendung des Saarländischen Tariftreue- und Fairer-Lohn-Gesetzes (STFLG) in Bezug auf selbst erbrachte Leistungen und Leistungen von Nachunternehmern

7) Des Weiteren wird erwartet:

— Abo-Center/Servicebüro

— Fortentwicklung des Verkehrsangebotes erfolgt in enger Abstimmung mit den Betroffenen (z.B. Aufgabenträgern, Schulen) z. B. Fahrplananpassungen nach veränderten Schülerströmen

— Busse nach früherem Schulende (z.B. nach der 3. Stunde) bereitstellen

— Fahrpersonal verfügt über alle notwendigen Qualifikationen und wird regelmäßig geschult

8) Preisfestlegung für Mehrkilometer bei eventuellen Fahrplananpassungen während der Vertragslaufzeit

.

Die im Rahmen des Öffentlichen Dienstleistungsauftrages neben dem Fahrplanumfang zur Sicherstellung einer ausreichenden Verkehrsbedienung zu beachtenden qualitativen und betrieblichen Vorgaben sowie gegenüber der heutigen Linienführung und dem heutigen Fahrplanangebot beabsichtigte Änderungen werden bis zur Einleitung des Vergabeverfahrens zwischen den drei Aufgabenträgern (ZPRS, Landeshauptstadt Saarbrücken, Stadt Völklingen) und der Gemeinde Großrosseln abgestimmt. Die Verkehrsleistung im Linienbündel 166/167 beträgt ca. 221 500 Fahrplankilometer/Jahr.

(Art und Menge der Dienstleistungen oder Angabe von Bedürfnissen und Anforderungen)
II.2.7)Voraussichtlicher Vertragsbeginn und Laufzeit des Vertrags
Beginn: 01/08/2025
Laufzeit in Monaten: 96

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Verfahrensart
Wettbewerbliches Ausschreibungsverfahren (Artikel 5 Absatz 3 der VO (EG) Nr. 1370/2007)

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.1)Zusätzliche Angaben:

- Hinweis auf § 12 Abs. 6 Satz 1 PBefG: Der Antrag auf Erteilung einer Genehmigung für einen eigenwirtschaftlichen Verkehr mit Kraftfahrzeugen im Linienverkehr ist spätestens 3 Monate nach Veröffentlichung der Vorabbekanntmachung zu stellen.

- Es gilt der saarVV-Verbundtarif inklusive der Übergangstarife zu Nachbarverbünden.

- Ein etwaiger eigenwirtschaftlicher Betreiber des Linienbündels hat sich am Einnahmeaufteilungsverfahren der Saarländischen Nahverkehrs-Service GmbH zu beteiligen.

- Die zuständige PBefG-Genehmigungsbehörde ist das Ministerium für Umwelt, Klima, Mobilität, Agrar und Verbraucherschutz.

- Zuständig für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren ist die Vergabekammer des Saarlandes beim Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitales und Energie, Franz-Josef-Röder-Str. 17, 66119 Saarbrücken

VI.4)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
02/10/2023