Hyper-spektraler Bildgebungssensor Referenznummer der Bekanntmachung: EU-OV/2023-015
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Kahlaische Straße 10
Ort: Jena
NUTS-Code: DEG03 Jena, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 07745
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 3641686-932
Fax: +49 3641686929
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.gea.mpg.de/
Adresse des Beschafferprofils: www.mpg.de/de/einkauf/beschafferprofil
Abschnitt II: Gegenstand
Hyper-spektraler Bildgebungssensor
Benötigt wird ein (1) fabrikneuer Hyper-spektraler Bildgebungssensor zur Befestigung an einer Drohne und zum Scannen von Landschaften und Vegetation im Hinblick auf die Erkennung archäologischer Fundstätten.
Benötigt wird ein (1) fabrikneuer Hyper-spektraler Bildgebungssensor zur Befestigung an einer Drohne und zum Scannen von Landschaften und Vegetation im Hinblick auf die Erkennung archäologischer Fundstätten.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
siehe Kapitel 6 der Vergabeunterlagen.
siehe Kapitel 6 der Vergabeunterlagen.
siehe Kapitel 6 der Vergabeunterlagen.
Abschnitt IV: Verfahren
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Maximilianstraße 39
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 8921762411
Fax: +49 8921762847
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens nach Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Eine von Anfang an bestehende Unwirksamkeit eines Vertrages kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des Verstoßes, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekanntgemacht, endet die Frist zu Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Bei objektiv einfach gelagerten Situationen ist eine Rüge je nach Einzelfall unverzüglich, wenn sie binnen 1, 2 oder maximal 3 Tagen, jeweils gerechnet ab Kenntniserlangung des vermeintlichen Verstoßes gegen Vergabevorschriften erhoben wird und zugegangen ist. In objektiv schwierigen Situationen kann die Rügefrist zugegangen je nach Einzelfall bis zu maximal 2 Wochen jeweils gerechnet nach Kenntniserlangung des vermeintlichen Verstoßes gegen Vergabevorschriften betragen