Postdienstleistungen für das Statistische Landesamt des Freistaates Sachsen Referenznummer der Bekanntmachung: 12-0452/44/27
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Macherstraße 63
Ort: Kamenz
NUTS-Code: DED2C Bautzen
Postleitzahl: 01917
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Referat 12 - Vergabestelle
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.statistik.sachsen.de
Abschnitt II: Gegenstand
Postdienstleistungen für das Statistische Landesamt des Freistaates Sachsen
Postdienstleistungen für das Statistische Landesamt des Freistaates Sachsen
Briefsendungen, Büchersendungen
überwiegend Sachsen, aber auch bundesweit und international
Briefsendungen, Büchersendungen
Jeweils um 1 Jahr, wenn nicht 3 Monate zuvor von einer Vertragspartei gekündigt wird. Maximale Gesamtlaufzeit beträgt 4 Jahre.
Förmliche Zustellung
überwiegend Sachsen, aber auch bundesweit und international
Förmliche Zustellung
Jeweils um 1 Jahr, wenn nicht 3 Monate zuvor von einer Vertragspartei gekündigt wird. Maximale Gesamtlaufzeit beträgt 4 Jahre.
Paketsendungen
überwiegend Sachsen, aber auch bundesweit und international
Paketsendungen
Jeweils um 1 Jahr, wenn nicht 3 Monate zuvor von einer Vertragspartei gekündigt wird. Maximale Gesamtlaufzeit beträgt 4 Jahre.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Angabe der erforderlichen Informationen und Dokumente in:
- Eigenerklärung zur Eignung einschließlich Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
- Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (Insolvenz bzw. Liquidation, nachweislich schwere Verfehlungen, Nichterfüllung der Verpflichtung zu Zahlung von Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung sowie Steuern und Abgaben, vorsätzliche Abgabe unzutreffender Erklärungen zur Eignung im Vergabeverfahren)
- Eigenerklärung Russland.
Vorlage von:
- Lizenzbescheinigung der Bundesnetzagentur zur Erbringung der ausgeschriebenen Leistung nach § 5 Postgesetz (zwingend für Los 1 und Los 2; bei Los 3 falls vorhanden)
- Eigenerklärung, dass in den letzten drei Jahren kein Lizenzentziehungsverfahren gegen den Bieter eingeleitet wurde.
- Eigenerklärung zum Umsatz gemäß Vordruck hinsichtlich mit der zu vergebenden vergleichbarer Leistungen und zu den im Betrieb des Bieters zur Verfügung stehenden Arbeitskräften
- Erklärung über die Inanspruchnahme von Unterauftragnehmern und Verpflichtungserklärung für Leistungen anderer Unternehmer (soweit zutreffend)
- Bestätigung des Versicherungsunternehmens über das Vorliegen einer Berufshaftpflichtversicherung
- Erklärung der Bieter/Arbeitsgemeinschaft (soweit zutreffend)
- Zertifikat DIN ISO 9001 bzw. vergleichbares Zertifikat
- Eigenerklärung zum Datenschutz
- Angaben zum Sauberen Fahrzeuge-Beschaffungs-Gesetz
Abschnitt IV: Verfahren
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die folgenden kodierten Zeilen sind notwendig, um Angaben zur Umsetzung des Gesetzes über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge technisch zu ermöglichen.
#cvd#cvd00=Das Vergabeverfahren fällt in den Anwendungsbereich des SaubFahrzeugBeschG#
#cvd#cvd03=Dienstleistungsaufträge § 3 Nr. 3 SaubFahrzeugBeschG#
Postanschrift: Braustraße 2
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 341977-3800
Fax: +49 341977-1049
Internet-Adresse: https://www.lds.sachsen.de/index.asp?ID=4421&art_param=363
§ 160 Abs. 3 GWB
Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
§ 135 Abs. 2 GWB
Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Postanschrift: Braustraße 2
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 341977-3800
Fax: +49 341977-1049
Internet-Adresse: https://www.lds.sachsen.de/index.asp?ID=4421&art_param=363