Landschaftspflege für Deponien im Zuständigkeitsbereich des EVS, aufgeteilt in 2 Gebietslose
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Untertürkheimer Str. 21
Ort: Saarbrücken
NUTS-Code: DEC0 Saarland
Postleitzahl: 66117
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 681/50000
Fax: +49 681/5000308
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.evs.de
Abschnitt II: Gegenstand
Landschaftspflege für Deponien im Zuständigkeitsbereich des EVS, aufgeteilt in 2 Gebietslose
Arbeiten der Landschaftspflege auf 34 Deponien des Entsorgungsverbandes Saar, aufgeteilt in 2 Gebietslose (West und Ost)
Landschaftspflege für Deponien im Zuständigkeitsbereich des EVS, Los 1 (West)
15 Deponien im westlichen Saarland
Mäh- und Pflegearbeiten, Gehölzflächenpflege, Aufastarbeiten, Ausbesserungsarbeiten (Zaungeflecht, Wege)
Landschaftspflege für Deponien im Zuständigkeitsbereich des EVS, Los 2 (Ost)
19 Deponien im östlichen Saarland
Mäh- und Pflegearbeiten, Gehölzflächenpflege, Aufastarbeiten, Ausbesserungsarbeiten (Zaungeflecht, Wege)
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Die Eignung ist durch Eigenerklärung gem. Formblatt 124_LD (Eigenerklärung zur Eignung) nachzuweisen. Gelangt das Angebot eines Bieters in die engere Wahl, sind die im Formblatt 124_LD angegebenen Bescheinigungen innerhalb von 6 Kalendertagen nach Aufforderung vorzulegen. Beruft sich der Bieter zur Erfüllung des Auftrages auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, sind die Erklärungen und Bescheinigungen gemäß dem Formblatt 124_LD auch für diese anderen Unternehmen auf Verlangen vorzulegen. Eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) wird akzeptiert.
Die Eignung ist durch Eigenerklärung gem. Formblatt 124_LD (Eigenerklärung zur Eignung) nachzuweisen. Gelangt das Angebot eines Bieters in die engere Wahl, sind die im Formblatt 124_LD angegebenen Bescheinigungen innerhalb von 6 Kalendertagen nach Aufforderung vorzulegen. Beruft sich der Bieter zur Erfüllung des Auftrages auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, sind die Erklärungen und Bescheinigungen gemäß dem Formblatt 124_LD auch für diese anderen Unternehmen auf Verlangen vorzulegen. Eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) wird akzeptiert.
Darüber hinaus sind folgende Eignungsnachweise gemäß Beiblatt 632b EU vorzulegen:
• Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung (Kopie der Versicherungsbestätigung sowie Eigenerklärung)
Technische Ausrüstung
Vorlage einer Geräteliste mit technischer Beschreibung über die zur Verfügung stehende technische Ausrüstung, die für die Ausführung der Pflegeleistungen eingesetzt wird.
Folgende Mindestausstattung ist zwingend erforderlich:
a.) Mähgeräte für Aufwuchshöhen 120 bis 150 cm
- Aufsitzmäher (Profigerät für Dauereinsatz) 1 St.
• Aufwuchshöhe bis 150 cm
• Schnittbreite mindestens 120 cm
• Motorleistung mindestens 16 kW, mindestens 2.700 U/min.
• Geschwindigkeit mindestens 6 km/h
• Mähleistung mindestens 5.800 m²/h
- Einachser mit Anbaumähgeräten 1 St.
• Aufwuchshöhe bis 150 cm
• Schnittbreite mindestens 120 cm
• Motorleistung mindestens 13 kW, mindestens 2.700 U/min.
• Geschwindigkeit mindestens 4,5 km/h
• Mähleistung mindestens 3.500 m²/h
- Hand-/Wiesenmäher (Allmäher) 2 St.
• Aufwuchshöhe bis 120 cm
• Schnittbreite mindestens 80 cm
• Motorleistung mindestens 10 kW, mindestens 2.800 U/min.
• Geschwindigkeit mindestens 4,5 km/h
• Mähleistung mindestens 2.600 m²/h
b.) Mähgeräte für Aufwuchshöhen bis 40 cm
- Handrasenmäher 2 St.
• Aufwuchshöhe bis 40 cm
• Schnittbreite mindestens 50 cm
• Motorleistung mindestens 2,5 kW, mindestens 2.800 U/min.
• Mähleistung mindestens 1.800 m²/h
c.) Sonstige technische Ausrüstung
- Freischneider mind. 2,1 kW 2 St.
- Hochentaster mind. 1,4 kW 2 St.
- Aufnehm-/Absauggeräte 2 St.
- Motorsägen mind. 3,4 kW 2 St.
- Heckenschere 2 St.
- Häcksler 2 St.
- Blasgeräte 2 St.
- LKW/Container für Grünschnittabfuhr 2 St.
Personalstruktur
Angaben über das für die Leistung vorgesehene Personal mit Nachweis der Qualifikation und Berufserfahrung.
Folgende Personalstärke (Mindestanforderung) ist zwingend erforderlich:
- Koordination, Leitung und Aufsicht der Arbeitseinsätze, Aufmaß, Abrechnung
1 Dipl.-Ingenieur oder 1 Gärtnermeister
1 Bürokraft
- Ausführendes Personal für 2 Kolonnen
2 Gärtner
4 Hilfsarbeiter
Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes über die Sicherung von Sozialstandards, Tariftreue und fairen Löhnen bei der Vergabe öffentlicher Aufträge im Saarland (Saarländisches Tariftreue- und Fairer-Lohn-Gesetz - STFLG) vom 8. Dezember 2021 (Amtsbl. I S. 2688).
Zudem gilt die Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 08. April 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren (Eigenerklärung EU-Sanktionen gegen Russland in den Vergabeunterlagen).
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Franz-Josef-Röder-Str. 17
Ort: Saarbrücken
Postleitzahl: 66119
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 6815014994
Fax: +49 6815013506
Es gelten die Fristen nach § 160 Abs. 3 GWB. Auf § 160 Abs. 3 GWB wird ausdrücklich verwiesen. Um eine Korrektur einer Entscheidung im Vergabeverfahren zu erreichen, kann ein Nachprüfungsantrag bei der Vergabekammer gestellt werden, solange durch den Auftraggeber ein wirksamer Zuschlag noch nicht erteilt ist. Ein wirksamer Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den beabsichtigten Zuschlag informiert hat und 15 Kalendertage bzw. nach Versendung der Information per Fax oder auf elektronischen Weg 10 Kalendertage vergangen sind. Der Antrag ist unzulässig, soweit der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat, soweit Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, soweit Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.
Der Antrag ist ferner unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 GWB, insbesondere § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).