Technisches Immobilienmanagement Oktober 2023 bis September 2025 in 99085 Erfurt (286 Wohneinheiten) Referenznummer der Bekanntmachung: 11-EF_RB/L01/bau
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Mainzerhofstraße 12
Ort: Erfurt
NUTS-Code: DEG01 Erfurt, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 99084
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 361-5603603
Fax: +49 361-5603324
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.leg-thueringen.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Technisches Immobilienmanagement Oktober 2023 bis September 2025 in 99085 Erfurt (286 Wohneinheiten)
Technisches Immobilienmanagement (verschiedene Hausmeistertätigkeiten, einschließlich Außenanlagen und Winterdienst) für mehrere Wohnmietobjekte
99085 Erfurt,
Marcel-Breuer-Ring 4-12
Feiningerstraße 4, 6 und Josef-Albers-Straße 1
Wagenfeldstraße 2-20 und Walter-Gropius-Straße 51-69
Oskar-Schlemmer-Straße 3-5
Walter-Gropius-Straße 44-54
Walter-Gropius-Straße 73-83
Walter-Gropius-Straße 71 und Otto-Bartning-Straße 2
Die Landesentwicklungsgesellschaft Thüringen mbH beabsichtigt Leistungen des Technischen Immobilienmanagements als Dienstleistung zu vergeben.
Es sind verschiedene Hausmeistertätigkeiten für alle genannten Objekte, einschließlich Außenanlagen und Winterdienst zu leisten.
Die Pflege und Reinigung der Außenanlagen (ca. 13.006 m²) umfassen insbesondere folgende Leistungen:
- Rasenmahd ca. 8.663 m²
- Pflege der Pflanzflächen ca. 4.730 m²
- Reinigung, Säubern und Unkrautbeseitigung der Gehwege und Platzflächen ca. 3.433 m²
- Winterdienst ca. 3.580 m²
Die allgemeinen Hausmeistertätigkeiten umfassen insbesondere folgende Leistungen:
- Begehung und Sichtkontrolle hautechnische Anlagen
- Kontrolle Gemeinschaftsflächen
- Zählerablesung
- Bereitstellung Mülltonnen
- Entgegennahme und Erledigung Reklamationen
- 24h-Notdienstbereitschaft
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Technisches Immobilienmanagement Oktober 2023 bis September 2025 in 99085 Erfurt (286 Wohneinheiten)
Ort: 99084 Erfurt
NUTS-Code: DEG01 Erfurt, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Der Bieter hat mit dem Angebot als Eigenerklärung im Formblatt L 1240 anzugeben, dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit in Frage stellt (Eigenerklärung zu Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB, Angabe eventuell durchgeführter Maßnahmen zur Selbstreinigung).
Der Bieter hat mit dem Angebot als Eigenerklärung das Formblatt 127 / L 127 / III.27 Bezug Russland (Artikel 5k der Verordnung 833/2014) abzugeben.
Wir möchten alle Teilnehmer des Ausschreibungsverfahrens bitten, sich im Vergabeportal zu registrieren.
Nur so kann von Seiten der Vergabestelle sichergestellt werden, dass alle nachträglichen Informationen unmittelbar zur Verfügung gestellt werden können.
Erfolgt keine Registrierung von Seiten der Bieter, sind diese für die Informationsbeschaffung zur Vollständigkeit und Aktualität Ihrer Vergabeunterlagen selbst verantwortlich.
Die Vergabeunterlagen können ausschließlich über das Vergabeportal https://www.evergabeonline.de abgerufen werden.
Ein postalischer Versand der Vergabeunterlagen erfolgt nicht.
Die Kommunikation erfolgt ebenso nur über das Vergabeportal https://www.evergabe-online.de.
Telefonische oder per E-Mail eingehende Fragen werden nicht beantwortet.
Angebote, die in Papierform, per Telefax, Telegramm, Telex oder E-Mail eingereicht werden, sind nicht zugelassen.
Verspätet eingegangene Angebote werden nicht mehr berücksichtigt, es sei denn, der Bieter hat den nicht fristgerechten Eingang seines Angebots nicht zu vertreten.
Bei technischen Fragen zur e-Vergabe-Plattform wenden Sie sich bitte an e-Vergabe HelpDesk:
Telefon: +49 (0) 22899-610-1234
E-Mail:
Geschäftszeiten: Montag bis Donnerstag: 08:00 bis 16:00 Uhr, Freitag: 08:00 bis 14:00 Uhr
Postanschrift: Jorge-Semprùn-Platz 4
Ort: Weimar
Postleitzahl: 99423
Land: Deutschland
§ 160 Abs. 3 GWB lautet:
Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.