Beschaffung und Lieferung eines Kommunal-LKW als Kran-Kipper Kombination mit Winterdienstausrüstung Referenznummer der Bekanntmachung: 16-23
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Schlossgasse 19
Ort: Grammetal
NUTS-Code: DEG0G Weimarer Land
Postleitzahl: 99428
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Vergabestelle
E-Mail:
Telefon: +49 3643-831126
Fax: +49 3643-831121
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.grammetal.de
Adresse des Beschafferprofils: www.grammetal.de
Abschnitt II: Gegenstand
Beschaffung und Lieferung eines Kommunal-LKW als Kran-Kipper Kombination mit Winterdienstausrüstung
Beschaffung eines Komunal-LKW als Kran-Kipper Kombination mit Winterdienstausrüstung
Bauhof Grammetal
Am Peterborn 1c
99428 Grammetal OT Utzberg
Beschaffung und Lieferung eines Kommunal-LKW als Kran-Kipper Kombination mit Winterdienstausrüstung
Eine genauere Beschreibung ist der Verfahrens- und Leistungsbeschreibung zu entnehmen, die unter www.evergabe.de und den dort zugänglichen verfahrenszugehörigen Seiten heruntergeladen werden kann.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Teilnahmeberechtigt sind natürliche Personen, juristische Personen und Bietergemeinschaften, deren Projektverantwortlicher über die erforderliche Fachkompetenz verfügt. Für diese Person ist ein Lebenslauf als Eigenerklärung in der Bietermappe vorzulegen.
Ein aktueller Handeslregisterauszug (bzw. Auszug aus dem entsprechenden Unternehmensregister des jeweiligen Heimatsstaats, nicht älter als 3 Monate, ist vorzulegen.
Die Bildung einer Bietergemeinschaft wird zugelassen. Die Mitglieder der Bietergemeinschaft verpflichten sich, im Falle der Auftragserteilung zu einer Arbeitsgemeinschaft zusammenzuschließen, die den in der Bekanntmachung enthaltenen Anforderungen (Rechtsform nach BGB, gesamtschuldnerische Haftung, bevollmächtigter Vertreter) entspricht. Die nachträgliche Bildung einer Bietergemeinschaft nach Abgabe des Angebotes sowie der nachträgliche Eintritt in eine Bietergemeinschaft, die den Zuschlag erhalten hat, sind nicht möglich. Hinsichtlich der Angaben und Erklärungen zur wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit sowie zur technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit genügt es, wenn die Bietergemeinschaft die Anforderungen insgesamt durch ihre Mitglieder erfüllt. Das als bevollmächtigter Vertreter vorgesehene Mitglied und der von diesem zu erfüllende Teil der Leistung sind in den Angebotsunterlagen genau zu bezeichnen.
Sollen Dritte als Unterauftragnehmer zur Erfüllung des Auftrages hinzugezogen werden, sind die relevanten Auftragsbestandteile (Art und Umfand der durch den Unterauftragnehmer auszuführenden Leistung) im Angebot zu benennen (Formular in der Bietermappe) Die für diese Leistungen zu beauftragenden Unterauftragnehmer sind ebenfalls anzugeben (Name und Anschrift der Unterauftragnehmer) in diesem Fall ist nachzuweisen, dass dem Bieter die erforderlichen Mittel bei der Erfüllung des Auftrags an einen Dritten als Unterauftragnehmer zu vergeben und sich zugleich im Hinblick auf die wirtschaftliche und finanzielle und/oder die technische und berufliche Leistungsfähigkeit auf die Kapazitäten dieses Dritten zu berufen (§ 23 Abs. 1 Satz 3 VgV), sind ebenfalls die Bedingungen nach Arbeitnehmer-Entsendegesetz und nach Mindestlohngesetz zu beachten.
Zum Nachweis der notwendigen Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen sind für jeden vorgesehenen Dritten (Mitglied einer Bietergemeinschaft oder Unterauftragnehmer) sämtliche für einen Einzelbewerber geforderten Angaben, Erklärungen und Nachweise dieser Angebotsbedingungen erforderlich und dem Angebot beizufügen.
Jedes Unternehmen darf sich nur 1-mal am Vergabeverfahren unabhängig ob als Einzelbieter, Mitglied einer Bietergemeinschaft oder als Unterauftragnehmer beteiligen. Das gilt auch für Niederlassungen des Bewerbers, auch wenn Sie wirtschaftlich unabhängig sind.
Geforderte Mindesstandards:
1. Angebot in deutscher Sprache unter Verwendung der vorgegebenen Vordrucke mit dokumentenechten Eintragungen.
2. Eigenerklärung, dass bei dem Bieter keine zwingenden Ausschlussgründe nach § 123 GWB und keine fakultativen Ausschlussgründe nach § 124 GWB vorliegen.
3. Eigenerklärung, dass bei dem Bieter keine zwingenden Ausschlussgründe gem. § 73 Abs. 3 VgV (Unabhängigkeit von Liefer- und Leistungsinteressen) und § 46 Abs. 2 VgV(Interessenkonflikte) muss vorliegen.
4. Eigenerklärung, dass bei dem Bieter keine zwingenden Ausschlussgründe nach § 21 des Gesetzes über zwingende Arbeitsbedingungen für grenzüberschreitend entsandte und für regelmäßig im Inland beschäftifte Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen, § 19 des Gesetzes zur Regelung eines allgmeinen Mindestlohns, § 98 c des Gesetzes über den Aufenthalt, die Erwerbstätigkeit und die Integration von Ausländern im Bundesgebiet und § 21 des Gesetzes zur Bekämpfung der Schwarzarbeit und illegalen Beschäftigung muss vorliegen.
Weitere Einzelheiten sind den Dokumenten "Verfahrens- und Leistungsbeschreibung" und "Bietermappe", herunterzuladen unter www.evergabe.de und den dort zugänglichen verfahrenszugehörigen Seiten, zu entnehmen.
1. Angaben des jährlichen Gesamtumsatzes sowohl insgesamt als auch für vergleichbare Leistungen und zur Anzahl der Vollzeit-Beschäftigten in den Geschäftsjahren 2020, 2021 und 2022, getrennt nach den einzelnen Jahren. Soweit der Bieter noch keine drei Jahre am Markt tätig ist, genügen Angaben aus der bisherigen Tätigkeit. Es ist gesondert (formlose Eigenerklärung) und unter Angabe des Gründungszeitpunkts zu erklären, dass das betreffende Unternehmen seit weniger als drei Jahren besteht.
2. Eigenerklärungen zur Berufshaftpflichtversicherung bzw. Nachweis der Berufshaftpflichtversicherung für den Auftragsfall mit einer Deckung von mindestens 3.000.000, 00 € für Personenschäden, Sach- und Vermögensschäden pro Schadensfall (entsprechender aktueller Nachweis - nicht älter als 3 Monate) ist vorzulegen.
Weitere Einzelheiten sind den Dokumenten "Verfahrens- und Leistungsbeschreibung" und "Bietermappe", herunterzuladen unter www.evergabe.de und den dort zugänglichen verfahrenszugehörigen Seiten, zu entnehmen.
a) Nachweise oder Eigenerklärungen zu mindestens 3 Referenzprojekten des Bieters
Für die Beschreibung der Referenzprojekte sind die Vorgaben der Bietermappe und des Dokuments "Verfahrens- und Leistungsbeschreibung" zu beachten. Die Referenzprojekte sollen mit der gestellten Aufgabe hinsichtlich der Leistungen vergleichbar sein.
b) Benennung eines/er fachkundigen Projektleiters/in, die jeweils über die erforderliche Fachkompetenz verfügt. Für diese Person ist ein Lebenslauf als Eigenerklärung vorzulegen.
c) Eigenerklärung zur beabsichtigten Weiterbeauftragung von Teilleistungen;
d) Eigenerklärung zur Eignungsleihe.
e) Zum Nachweis zur Zuverlässigkeit durch Qualitätssicherung legt der Bieter den Nachweis der Zertifizierung nach einschlägigen europäischen Normen durch eine akkreditierte Zertifizierungsstelle vor. Im Falle von Bietergemeinschaften oder Haupt- Unterauftragnehmer-Verbünden reicht der Nachweis des Konsortialführers bzw. Hauptauftragnehmers. Soweit der Bieter noch keine drei Jahre am Markt tätig ist oder KMU-Status hat, genügt eine Eigen-Erklärung der vorgesehenen Maßnahmen, um einer der Zertifizierung gleichwertige Qualitätssicherung zu garantieren.
Weiter Einzelheiten sind den Dokumenten "Verfahrens- und Leistungsbeschreibung" und "Bietermappe" herunterzuladen unter www.evergabe.de und den dort zugänglichen verfahrenszugehörigen Seiten, zu entnehmen.
1. Angebot in deutscher Sprache unter Verwendung der mit der Angebotsaufforderung versandten und vorgegebenen Vordrucke (Bietermappe) mit dokumentenechten Eintragungen.
2. Sofern zutreffend schriftliche Bestätigung des Angebots durch die in dem Angebot genannten Unterauftragnehmer bzw. Mitglieder der Bietergemeinschaft.
3. Vollständigkeit des Angebots (s. hierzu Verfahrens- und Leistungsbeschreibung, Bietermappe).
4. Nichtvorliegen von Ausschlussgründen.
5. Angaben zu wirtschaftl. und/ oder rechts. Verknüpfungen zu anderen Unternehmen - auch Negativerklärungen, falls nichtzutreffend.
Weitere Einzelheiten sind den Dokumenten "Verfahrens- und Leistungsbeschreibung" und "Bietermappe", herunterzuladen unter www.evergabe.de und den dort zugänglichen verfahrenszugehörigen Seiten, zu entnehmen.
Abschnitt IV: Verfahren
Gemeinde Grammetal
Submissionsleiter: Susanne Ecke (Vergabestelle)
Teilnehmer: Martin Krämer (Bauhofleiter)
Peter Buss (Hauptamtsleiter)
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Fragen sind ausschließlich schriftlich über die Vergabeplattform evergabe.de und die dort zugänglichen verfahrenszugehörigen Seiten unter Verwendung der Dort für Bieteranfragen bereitgestellten Eingabemasken an die ausschreibende Stelle zu richten. Die Antworten werden auf der Vergabeplattform evergabe.de auf den verfahrenszugehörigen Seiten für Bieteranfragen veröffentlicht. Mündliche Rückfragen werden nicht beantwortet.
Die Vergabeunterlagen sind barrierefrei über die Vergabeplattform evergabe.de und den dort zugänglichen verfahrenszugehörigen Seiten abrufbar. bie Nutzung anderer Quellen ist eine Gewähr auf Richtigkeit ausgeschlossen.
U.a. werden folgende Unterlagen und Informationen über die Vergabeplattform evergabe.de und den dort zugänglichen verfahrenszugehörigen Seiten zur Verfügung gestellt:
- Verfahrens- und Leistungsbeschreibung
-Bietermappe und Formblätter
Der Auftraggeber behält sich vor, die Bieter nach pflichtgemäßem Ermessen aufzufordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen. Keine Nachforderungen erfolgt für die tragende Unterschrift des Bieters bzw. des bevollmächtigten Vertreters der Bietergmeinschaft auf das Angebot. Für die Vorlage nachgeforderter Unterlagen/Erklärungen wird eine angemessene Frist gesetzt, bei der es sich um eine Ausschlussfrist handelt.
Angebote sind gemäß den Angaben in der Bietermappe einzureichen. Formlose und nicht fristgerecht eingegangene Angebote führen zum Ausschluss. Nicht eingereichte sowie nicht rechtskräftig unterschriebene Eigenerklärungen führen ebenfalls zum Ausschluss des Angebotes. Als Termin für die Einreichung des Angebots gilt der Zeitpunkt des Hochladens auf der Vergabeplattform evergabe.de und der dort zugänglichen verfahrenszugehörigen Seiten unter Verwendung der dort für Angebotsabgaben bereitgestellten Eingabemaske.
Die Erstellung des Angebots wird nicht vergütet. Eine Vergütung oder Kostenerstattung für jeglichen den Bietern während des Vergabeverfahrens entstandenen Aufwand bzw. sonstige Entschädigungen - gleich aus welchem Rechtsgrund - werden vom öffentlichen Auftraggeber nicht gewährt. Eingereichte Unterlagen werden nicht zurückgesandt. Mit diesem Verhandlungsverfahren und der Veröffentlichung des Vorhabens ist keine Verpflichtung zur Vergabe verbunden.
Postanschrift: Jorge-Semprún-Platz 4
Ort: Weimar
Postleitzahl: 99423
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 361-573321276
Fax: +49 361-573321059
Internet-Adresse: www.thueringen.de
Vergaberügen sind innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen zu rügen. Gemäß § 160 Abs.3 Nr. 1 GWB sind Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zu der in dieser Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe des Angebots bei der in Ziffer I.3 genannten Kontaktstelle per E-Mail und bestätigend gleichzeitig (Absendetermin) postalisch per Einschreiben zu rügen. Frist für die Beantragung eines Nachprüfungsverfahrens nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB (bei Ablehnung einer Rüge): spätestens 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Vergaberüge des Unternehmers, welches eine Verletzung seiner Rechte nach den §§ 97 ff GWB geltend macht, nicht abhelfen zu wollen. Statthafter Rechtsbehelf ist gem. §§ 107 ff GWB der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfverfahrens vor der zuständigen Vergabekammer (Ziff. IV.4.1). Eine Rüge ist an die in Ziffer I.3 genannte Kontaktstelle zu richten. Die zuständige Stelle für ein Nachprüfverfahren ist in Ziffer IV.4.1 genannt.
Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfverfahrens ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich geprüft hat;
2. Verstöße gegen Vergabavorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe des Angebots gerügt werden;
3. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.