Rahmenvertrag über den Kauf von mindestens 6 Kastenwagen (Hochdachkombinationskraftwagen als geschlossener Kasten) Referenznummer der Bekanntmachung: 8012-D-400-2023-0022
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Hallesche Straße 20
Ort: Erfurt
NUTS-Code: DEG01 Erfurt, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 99085
Land: Deutschland
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.thueringenforst.de
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvertrag über den Kauf von mindestens 6 Kastenwagen (Hochdachkombinationskraftwagen als geschlossener Kasten)
Rahmenvertrag über den Kauf von mindestens 6 fabrikneuen Hochdachkombinationskraftwagen (Hochdachkombi) in der Bauform geschlossener Kasten für den Einsatz als Betriebsfahrzeuge für den Forstbetrieb zur Unterhaltung der Baumaschinenflotte
99085 Erfurt
ThrüringenForst - Anstalt öffentlichen Rechts beabsichtigt den Abschluss eines Rahmenvertrages mit der Möglichkeit von Abrufen ab Zuschlag bis zum 31.12.2027 über den Kauf von Hochdachkombinationskraftwagen (Hochdachkombis) in der Bauform geschlossener Kasten für den Einsatz als Begleitfahrzeug im Forstbetrieb zur Unterhaltung der Baumaschinenflotte. Die angebotenen Fahrzeuge müssen für den Forstbetrieb, d.h. für Fahrten auf land- und forstwirtschaftlichen Wegen geeignet sein. Die Auslieferung an den Auftraggeber soll zum frühestmöglichen Zeitpunkt, muss jedoch spätestens 12 Monate nach der Zuschlagserteilung erfolgt sein. Im Jahr 2023 - voraussichtlich unmittelbar mit Zuschlagserteilung - wird ein Erstabruf von 6 Fahrzeugen erfolgen.
Die Bieter können bestimmt, als "optional" gekennzeichnete Ausstattungsmerkmale (z.B. "2.9 Allradantrieb 4x4" anbieten. Die Festlegung, ob und welche optionalen Ausstatungsmerkmale in Anspruch genommen werden, erfolgt mit der Zuschlagserteilung.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
- Zum Nachweis ihrer Eignung zur Vertragsdurchführung haben die Bieter das Formblatt "Bietererklärung zur Eignung" ausgefüllt und unterzeichnet einzureichen. Das Formblatt enthält die Erklärungen zu Insolvenzverfahren und Liquidation, zu schweren Verfehlungen, die die Zuverlässigkeit als Bewerber in Fragestellen, zu entsprechenden Verurteilungen und anderen Ahndungen, zu falschen Erklärungen in früheren Verfahren, zur Zahlung von Steuern, Abgaben, Mindestlöhnen, Sozialversicherungsbeiträgen und Eintragungen im Wettbewerbsregister.
- In der "Bietererklärung zur Eignung" haben die Bieter unter Nennung des jeweiligen Auftraggebers zwei erfolgreich umgesetzte Referenzprojekte aus den letzten drei Geschäftsjahren darzustellen, die mit dem Auftragsgegenstand vergleichbar sind
- Der Auftrag kann nur an ein Unternehmen erteilt werden, das in den beiden Geschäftsjahren 2021 und 2022 jeweils einen Mindestjahresumsatz von mindestens 1.500.000,00 EUR erwirtschaftet hat
Abschnitt IV: Verfahren
Bieter sind bei der Angebotsöffnung NICHT zugelassen, § 55 Abs. 2 S. 2 VgV
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Frist für Bieterfragen: 16.10.2023, 9:00 Uhr
Postanschrift: Jorge-Semprún-Platz 4
Ort: Weimar
Postleitzahl: 99423
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 361-573321254
Fax: +49 361-573321059
Ein Nachprüfungsantrag ist gemäß § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, wenn:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach §134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Die Unwirksamkeit eines öffentlichen Auftrags gem. § 135 Abs. 1 GWB kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist.