Ersatzbeschaffung von Netzwerkkomponenten für das LAN und WLAN im Verwaltungsnetz der Handwerkskammer Erfurt Referenznummer der Bekanntmachung: 06/2023/IT/WLan
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Fischmarkt 13
Ort: Erfurt
NUTS-Code: DEG01 Erfurt, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 99084
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Jörg Sevostjan
E-Mail:
Telefon: +49 361-67076221
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.hwk-erfurt.de
Abschnitt II: Gegenstand
Ersatzbeschaffung von Netzwerkkomponenten für das LAN und WLAN im Verwaltungsnetz der Handwerkskammer Erfurt
Die Ausschreibung beinhaltet die Ersatzbeschaffung der aktiven Netzwerkkomponenten für das LAN und WLAN im Verwaltungsnetz der Handwerkskammer Erfurt.Das zu errichtende aktive Datennetz soll eine solide Basis für die Intern- und Externkommunikation der kommenden Jahre darstellen. Vorraussetzung für einen geplanten langen Nutzungszeitraum der neu zu beschaffenden Komponenten ist der Einsatz der neuesten Produktlinien der Hersteller, die die Vorraussetzungen dafür bieten, nicht nur die heutigen Anforderungen an ein Kommunikationsnetzwerk in einer modernen Verwaltung zu erfüllen, sondern dies auch in Zukunft zu tun. Die ausgeschriebenen Komponenten sind an dieser Vorraussetzung ausgerichtet.
Handwerkskammer Erfurt
Fischmarkt 13
99084 Erfurt
siehe II.1.4)
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Der Auftraggeber wird für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister (§ 105 Gewerbeordnung i.V.m. § 19 MiLoG) beim Bundeszentralregister anfordern, um seine Zuverlässigkeit zu überprüfen. Wird eine entsprechende Bescheinigung vom Herkunftsland eines ausländischen Bieters nicht oder nicht in vollem Umfang ausgestellt, kann sie durch eine eidesstattliche oder förmliche Erklärung des ausländischen Bieters ersetzt werden.
Vorlage des Nachweises der Eintragung in das Amtliche Verzeichnis für präqualifizierte Unternehmen AVPQ (https://www.amtliches-verzeichnis.ihk.de) bzw. in das Unternehmer- und Lieferantenverzeichnis (ULV) der ABSt Sachsen-Anhalt (www.pq-abst.de) oder Vorlage folgender Eigenerklärung (siehe Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung“) mit nachstehenden Angaben:
a) die Verpflichtungen zur Zahlung der Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung erfüllt sind.
b) Ausschlussgründe gemäß §§ 123 und 124 GWB nicht vorliegen.
c) die gewerberechtlichen Voraussetzungen für die Ausführung der angebotenen Leistung erfüllt sind.
d) sich das Unternehmen nicht in Liquidation befindet und über das Vermögen kein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares, gesetzliches Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt oder dieser Antrag mangels Masse abgelehnt worden ist.
e) Angabe von Referenzen der letzten 3 Geschäftsjahre, die mit der zu vergebenen Leistung vergleichbar sind mit Angabe von Auftraggeber, Art der ausgeführten Leistungen, Auftragssumme und Ausführungszeitraum
f) Angabe der Berufsgenossenschaft, bei der der Betrieb gegen Unfall versichert ist.
g) Angabe der Eintragung in das Handelsregister Ihres Sitzes oder Wohnsitzes
Bei Bietergemeinschaften ist eine von allen Mitgliedern rechtsverbindlich unterschriebene Erklärung zur gesamtschuldnerischen Haftung abzugeben sowie ein bevollmächtigter Vertreter zu benennen (siehe Formblatt in den Vergabeunterlagen)
Sollte eine Bietergemeinschaft ein Angebot abgeben, so ist die vorstehend angeführte Eigenerklärung zur Eignung von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft vorzulegen.
Nachweis einer branchenüblichen Betriebshaftpflichtversicherung durch Vorlage der Versicherungspolice oder einer Erklärung des Versicherers, aus welcher die versicherten Risiken und die Haftungssummen ersichtlich sind.
Sollte eine Bietergemeinschaft ein Angebot abgeben, sind diese Nachweise von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft einzureichen.
Die nachstehend benannten Eigenerklärungen gemäß Thüringer Landesvergabegesetz (ThürVgG ) werden Vertragsbestandteil:
x Verpflichtungen nach § 12 und § 15 ThürVgG - Nachunternehmereinsatz, § 17 ThürVgG - Kontrollen, § 18 ThürVgG - Sanktionen
x Verpflichtung zur Beachtung der ILO-Kernarbeitsnormen (§§ 11 und 12 Abs. 2ThürVgG)
x Verpflichtungen zu Tariftreue, Mindestentgelt und Entgeltgleichheit (§§ 10 und 12 Abs. 2 ThürVgG)
x Verpflichtung des Nachunternehmers zur Beachtung der ILO-Kernarbeitsnormen (§§ 11 und 12 Abs. 2 ThürVgG)
x Verpflichtungen des Nachunternehmers zu Tariftreue, Mindestent-gelt und Entgeltgleichheit (§§ 10, 12 Abs. 2 ThürVgG)
Die Formblätter sind vom Bestbieter auf Anforderung einzureichen, mit Unterschrift zu versehen und wenn gefordert zu kreuzen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Vergabeunterlagen finden Sie unter https://www.evergabe-online.de.
Sie können sich gern freiwillig auf der vorgenannten Vergabeplattform registrieren und die Vergabeunterlagen dort herunterladen. Dies bietet Ihnen den Vorteil, dass Sie automatisch über Änderungen in den Vergabeunterlagen oder über Antworten auf Fragen zum Vergabeverfahren informiert werden.
Registrieren Sie sich nicht, besteht eine entsprechende Holschuld, d.h. Sie müssen sich selbständig informieren, ob die Vergabeunterlagen zwischenzeitlich geändert wurden und ob wir Bieteranfragen zum Vergabeverfahren beantwortet haben. Wir weisen darauf hin, dass für das Stellen einer Frage zum Vergabeverfahren und für das Abgeben eines Angebotes ohnehin eine Registrierung unumgänglich ist.
Postanschrift: Jorge-Semprun-Platz 4
Ort: Weimar
Postleitzahl: 99423
Land: Deutschland
Telefon: +49 361-573321276
Fax: +49 361-573321059
Internet-Adresse: http://www.thueringen.de
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheit der Unternehmen/ Bewerber/ Bieter sowie auf die Präklusionsregelung gem. § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. Solange ein wirksamer Zuschlag (Vertragsabschluss) noch nicht erteilt ist, kann als Rechtsbehelf ein Nachprüfungsantrag bei der unter VI.4.1 genannten Stelle gestellt werden. Bewerber und Bieter müssen Vergabeverstöße bei der unter I.1 genannten Vergabestelle rügen, bevor sie einen Nachprüfungsantrag stellen.