Einführung eines Patientenportals für das Saarland Referenznummer der Bekanntmachung: SKG_KHZG_01-2023
Berichtigung
Bekanntmachung über Änderungen oder zusätzliche Angaben
Lieferauftrag
(Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union, 2023/S 166-522506)
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift: Talstraße 30
Ort: Saarbrücken
NUTS-Code: DEC01 Regionalverband Saarbrücken
Postleitzahl: 66119
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): GÖRG Partnerschaft von Rechtsanwälten mbB
E-Mail:
Telefon: +49 40500360480
Fax: +49 40500360485
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://skgev.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Einführung eines Patientenportals für das Saarland
Im Saarland haben sich die in dieser EU-Auftragsbekanntmachung aufgeführten Einrichtungen bzw. Träger ("Auftraggeber") zusammengeschlossen, um den beteiligten Einrichtungen den Aufbau und die Nutzung eines Patientenportals in einem gemeinschaftlichen Vorgehen effizient zu ermöglichen.
Gegenstand der Ausschreibung ist der Aufbau eines zentral betriebenen, mandantenfähigen Patientenportals für das digitale Aufnahme- und Behandlungsmanagement mit einer zentralen Interoperabilitätsplattform für das Datenmanagement und innovative Anwendungen. Das gemeinschaftliche Projekt wird durch die Saarländische Krankenhausgesellschaft e.V. unterstützt.
Ziel dieser Ausschreibung ist die Beschaffung, Implementierung und Wartung eines Patientenportals für die vorgenannten Kliniken im Sinne des KHZG FTB 2 (§19 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 KHSFV). Hiermit sollen die Prozesse des Aufnahme- und Behandlungsmanagements digitalisiert und sowohl für die Kliniken als auch die Patienten optimiert werden. Damit einhergehend soll der Kommunikationsaufwand verringert und der Informationsaustausch verbessert werden. Zwingend erforderlich hierfür ist die Umsetzung des Patientenportals als integrative Lösung mit bestehenden Systemen. Diese Systeme können die klinischen Informationssysteme (KIS), (Universal-) Archivsysteme (wie Marabu, Soarian Health Archive, HYDmedia, usw.) oder auch Clinical Data Repositories (CDR) sein. Die genannte Aufzählung ist nicht abschließend, weitere Systeme und Subsysteme können in der Projektdurchführung folgen. Die Anbindung der vorgenannten Systeme muss je nach Ausgangssituation bei den Auftraggebern entweder direkt via HL7 FHIR oder über einen bestehenden oder durch den Auftraggeber zu stellenden Kommunikationsserver (per HL7 V2) realisiert werden. Zur Wahrung der Interoperabilität ist die Verwendung international anerkannter technischer, syntaktischer und semantischer Standards unabdingbar.
Der mit dieser Bekanntmachung ausgeschriebene Teilnahmewettbewerb bezieht sich auf das digitale Aufnahme- und Behandlungsmanagement.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Abschnitt VII: Änderungen
Möglicherweise geforderte Mindeststandards
Zu TL2: Es sind drei realisierte oder in der Umsetzung befindliche Referenzen im deutschsprachigen Raum nachzuweisen, mit denen die grundsätzlichen Fähigkeiten zum Aufbau eines Portals im Gesundheitswesen, welche eine Business to Consumer Beziehung zwischen Patient und Leistunsgerbringer abbildet, im Zusammenhang mit einer Patientendatenbank sowie der erfolgreichen Anbindung von KIS und/oder CDR über HL7 FHIR alternativ HL7 V2 nachgewiesen wurden.
Möglicherweise geforderte Mindeststandards
Zu TL2: Es sind drei realisierte oder in der Umsetzung befindliche Referenzen im deutschsprachigen Raum nachzuweisen, mit denen die grundsätzlichen Fähigkeiten zum Aufbau eines Portals im Gesundheitswesen, welche eine Business to Consumer Beziehung zwischen Patient und Leistungserbringer abbildet, im Zusammenhang mit einer Patientendatenbank sowie der erfolgreichen Anbindung von KIS und/oder CDR über HL7 FHIR alternativ HL7 V2 nachgewiesen wurden. Ausnahmsweise können auch realisierte oder in Umsetzung befindliche Referenzen aus dem nicht-deutschsprachigen EU-Ausland nachgewiesen werden, sofern der Bewerber zu jeder Referenz den Nachweis erbringt, dass die Referenzen inhaltlich die Anforderungen der Verordnung zur Verwaltung des Strukturfonds im Krankenhausbereich (Krankenhausstrukturfonds-Verordnung - KHSFV) sowie der "Richtlinie zur Förderung von Vorhaben zur Digitalisierung der Prozesse und Strukturen im Verlauf eines Krankenhausaufenthaltes von Patientinnen und Patienten nach § 21 Absatz 2 KHSFV" vollständig erbracht haben.