Einführung eines Patientenportals für das Saarland Referenznummer der Bekanntmachung: SKG_KHZG_01-2023

Berichtigung

Bekanntmachung über Änderungen oder zusätzliche Angaben

Lieferauftrag

(Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union, 2023/S 166-522506)

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Saarländische Krankenhausgesellschaft e.V.
Postanschrift: Talstraße 30
Ort: Saarbrücken
NUTS-Code: DEC01 Regionalverband Saarbrücken
Postleitzahl: 66119
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): GÖRG Partnerschaft von Rechtsanwälten mbB
E-Mail:
Telefon: +49 40500360480
Fax: +49 40500360485
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://skgev.de/

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Einführung eines Patientenportals für das Saarland

Referenznummer der Bekanntmachung: SKG_KHZG_01-2023
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
48814000 Medizinische Informationssysteme
II.1.3)Art des Auftrags
Lieferauftrag
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Im Saarland haben sich die in dieser EU-Auftragsbekanntmachung aufgeführten Einrichtungen bzw. Träger ("Auftraggeber") zusammengeschlossen, um den beteiligten Einrichtungen den Aufbau und die Nutzung eines Patientenportals in einem gemeinschaftlichen Vorgehen effizient zu ermöglichen.

Gegenstand der Ausschreibung ist der Aufbau eines zentral betriebenen, mandantenfähigen Patientenportals für das digitale Aufnahme- und Behandlungsmanagement mit einer zentralen Interoperabilitätsplattform für das Datenmanagement und innovative Anwendungen. Das gemeinschaftliche Projekt wird durch die Saarländische Krankenhausgesellschaft e.V. unterstützt.

Ziel dieser Ausschreibung ist die Beschaffung, Implementierung und Wartung eines Patientenportals für die vorgenannten Kliniken im Sinne des KHZG FTB 2 (§19 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 KHSFV). Hiermit sollen die Prozesse des Aufnahme- und Behandlungsmanagements digitalisiert und sowohl für die Kliniken als auch die Patienten optimiert werden. Damit einhergehend soll der Kommunikationsaufwand verringert und der Informationsaustausch verbessert werden. Zwingend erforderlich hierfür ist die Umsetzung des Patientenportals als integrative Lösung mit bestehenden Systemen. Diese Systeme können die klinischen Informationssysteme (KIS), (Universal-) Archivsysteme (wie Marabu, Soarian Health Archive, HYDmedia, usw.) oder auch Clinical Data Repositories (CDR) sein. Die genannte Aufzählung ist nicht abschließend, weitere Systeme und Subsysteme können in der Projektdurchführung folgen. Die Anbindung der vorgenannten Systeme muss je nach Ausgangssituation bei den Auftraggebern entweder direkt via HL7 FHIR oder über einen bestehenden oder durch den Auftraggeber zu stellenden Kommunikationsserver (per HL7 V2) realisiert werden. Zur Wahrung der Interoperabilität ist die Verwendung international anerkannter technischer, syntaktischer und semantischer Standards unabdingbar.

Der mit dieser Bekanntmachung ausgeschriebene Teilnahmewettbewerb bezieht sich auf das digitale Aufnahme- und Behandlungsmanagement.

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
21/09/2023
VI.6)Referenz der ursprünglichen Bekanntmachung
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2023/S 166-522506

Abschnitt VII: Änderungen

VII.1)Zu ändernde oder zusätzliche Angaben
VII.1.2)In der ursprünglichen Bekanntmachung zu berichtigender Text
Abschnitt Nummer: III.1.3
Stelle des zu berichtigenden Textes: Konkretisierung Mindestanforderung
Anstatt:

Möglicherweise geforderte Mindeststandards

Zu TL2: Es sind drei realisierte oder in der Umsetzung befindliche Referenzen im deutschsprachigen Raum nachzuweisen, mit denen die grundsätzlichen Fähigkeiten zum Aufbau eines Portals im Gesundheitswesen, welche eine Business to Consumer Beziehung zwischen Patient und Leistunsgerbringer abbildet, im Zusammenhang mit einer Patientendatenbank sowie der erfolgreichen Anbindung von KIS und/oder CDR über HL7 FHIR alternativ HL7 V2 nachgewiesen wurden.

muss es heißen:

Möglicherweise geforderte Mindeststandards

Zu TL2: Es sind drei realisierte oder in der Umsetzung befindliche Referenzen im deutschsprachigen Raum nachzuweisen, mit denen die grundsätzlichen Fähigkeiten zum Aufbau eines Portals im Gesundheitswesen, welche eine Business to Consumer Beziehung zwischen Patient und Leistungserbringer abbildet, im Zusammenhang mit einer Patientendatenbank sowie der erfolgreichen Anbindung von KIS und/oder CDR über HL7 FHIR alternativ HL7 V2 nachgewiesen wurden. Ausnahmsweise können auch realisierte oder in Umsetzung befindliche Referenzen aus dem nicht-deutschsprachigen EU-Ausland nachgewiesen werden, sofern der Bewerber zu jeder Referenz den Nachweis erbringt, dass die Referenzen inhaltlich die Anforderungen der Verordnung zur Verwaltung des Strukturfonds im Krankenhausbereich (Krankenhausstrukturfonds-Verordnung - KHSFV) sowie der "Richtlinie zur Förderung von Vorhaben zur Digitalisierung der Prozesse und Strukturen im Verlauf eines Krankenhausaufenthaltes von Patientinnen und Patienten nach § 21 Absatz 2 KHSFV" vollständig erbracht haben.

VII.2)Weitere zusätzliche Informationen: