Denkmalgerechte Herrichtung des Stadtschlosses Weimar (S100) Los 601 Bauteilöffnung Restaurator Referenznummer der Bekanntmachung: B23 21348
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Burgplatz 4
Ort: Weimar
NUTS-Code: DEG05 Weimar, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 99425
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Abteilung Bau und Denkmalpflege
E-Mail:
Telefon: +49 3643-545180
Fax: +49 3643-545486
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.klassik-stiftung.de
Abschnitt II: Gegenstand
Denkmalgerechte Herrichtung des Stadtschlosses Weimar (S100) Los 601 Bauteilöffnung Restaurator
Die ausgeschriebene Leistung umfasst vorgezogene Demontage- und Schutzmaßnahmen an historischen, fest verbauten Ausstattungselementen im Stadtschloss Weimar. Für Erkundungen der Tragkonstruktion sind in verschiedenen Bereichen Bauteilöffnungen an Böden, Wänden und Decken herzustellen. Hierfür ist ein Ausbau verschiedenartiger Bekleidungen aus Holz, Stein oder Putz/Stuck vorzunehmen. Ein wesentlicher Bestandteil der Leistung ist die Inventarisierung und Dokumentation der ausgebauten Elemente. Die Aufforderung zur Angebotsabgabe richtet sich an Restauratoren im Schwerpunkt Fassung, Putz/Stuck und Holz. Der Bieter muss mindestens einen akademischen Restaurator vorweisen
Stadtschloss Weimar
Burgplatz 4
99423 Weimar
Titel:
Baustelleneinrichtung
Schutz von Oberflächen
Wandmalerei, Putz, Stuck - Sondageöffnung und Sicherung
Textil - Sondageöffnung und Sicherung
Stein - Sondageöffnung und Sicherung
Holz - Sondageöffnung und Sicherung
Bodenbelag
Regalsystem herstellen
Dokumentation
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
III.1.1.1) Der Nachweis umfasst:
- Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister oder in die Handwerksrolle des Sitzes oder Wohnsitzes.
III.1.1.2) Nachweisführung zur Eignung:
- siehe VI.3.2).
III.1.2.1) Der Nachweis umfasst:
- eine Erklärung über den Umsatz des Unternehmens jeweils bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre, soweit er Bauleistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung im denkmalgeschützten Bereich vergleichbar sind, unter Einschluss des Anteils der Leistungen bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Aufträgen. Gibt der Bieter in seinem Angebot eine Erklärung ab, dass er im Falle der Auftragserteilung eine Bieter-/ Arbeitsgemeinschaft bilden wird, ist sicher zu stellen, dass alle Mitglieder der Bieter-/Arbeitsgemeinschaft gesamtschuldnerisch haften und ein bevollmächtigter Vertreter bestimmt wird.
III.1.2.2) Nachweisführung zur Eignung:
- siehe VI.3.2).
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen III.1.3.1) Der Nachweis umfasst:
- Angaben über die Ausführung von Leistungen in den letzten 5 abgeschlossenen Kalenderjahren, die mit der zu vergebenden Leistung im denkmalgeschützten Bereich, d. h. Konservierungs- und Restaurierungsarbeiten in historisch bedeutenden und hochwertigen Gebäuden, vergleichbar sind, wobei für die wichtigsten 3 Bauprojekte Bescheinigungen über die ordnungsgemäße Ausführung und das Ergebnis nach Aufforderung beizubringen sind,
- Angaben über die Anzahl der in den letzten 3 abgeschlossenen Kalenderjahren durchschnittlich beschäftigten
Arbeitskräfte, gegliedert nach Lohngruppen mit gesondert ausgewiesenem technischen Leitungspersonal,
- Angabe, welche Teile des Auftrags an andere Unternehmen vergeben sollen werden.
III.1.3.2) Nachweisführung zur Eignung: - siehe VI.3.2).
Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind.
Abschnitt IV: Verfahren
Klassik Stiftung Weimar, Abteilung Bau und Denkmalpflege, Burgplatz 4, 99423 Weimar
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.3.1) Es werden folgende Erklärungen für das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. § 6e EU VOB/A verlangt:
- dass keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit des Bieters in Frage stellt,
- dass das Unternehmen nicht zahlungsunfähig ist, bzw. ob ein Insolvenzverfahren über das Vermögen des Unternehmens oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat. Es wird gemäß 6e EU VOB EU VOB/A der Nachweis verlangt, dass das Unternehmen seine Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung nachgekommen ist.
VI.3.2) Nachweisführung zur Eignung:
Die Eignung kann durch Eintragung im Präqualifikationsverzeichnis nachgewiesen oder durch Eigenerklärung gem. FBl. 124 vorläufig nachgewiesen werden. Das FBl.124 (Eigenerklärung zur Eignung) ist Bestandteil der Verdingungsunterlagen. Die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) kann als vorläufiger Nachweis der Eignung eingereicht werden.
Gelangt das Angebot eines nicht präqualifizierten Unternehmens in die engere Wahl, sind die im FBl. 124 angegebenen Bescheinigungen innerhalb von 6 Kalendertagen nach Aufforderung vorzulegen. Gelangt das
Angebot eines präqualifizierten Unternehmens in die engere Wahl hat das Unternehmen zusätzlich die konkret auftragsbezogenen Bescheinigungen zum Umsatz und zu den Referenzen innerhalb von 6 Kalendertagen nach Aufforderung vorzulegen, soweit die Prüfung der Vergabestelle ergibt, dass die im Präqualifikationsverzeichnis hinterlegten Unterlagen die beschriebenen Anforderungen qualitativ und/ oder quantitativ nicht oder nicht ausreichend belegen. Durch ausländische Unternehmen sind gleichwertige Bescheinigungen vorzulegen.
Stützt sich ein Bieter zum Nachweis seiner Eignung auf andere Unternehmen, ist die jeweilige Nummer im Präqualifikationsverzeichnis oder sind die Erklärungen und Bescheinigungen gem. FBl. 124 oder der EEE auch für diese Unternehmen auf Verlangen vorzulegen. Werden die Kapazitäten anderer Unternehmen gem.
§ 6d EU Abs. 1 VOB/A in Anspruch genommen, so muss gem. § 6d EU Abs. 3 VOB/A die Nachweisführung entsprechend der in III.1.1.1), III.1.2.1) und III.1.3.1) geforderten Nachweise auch für diese Unternehmen erfolgen.
Gemäß § 6e EU Abs. 1 Satz 5 VOB/A hat der Bieter die Möglichkeit andere Unternehmen, deren Kapazitäten der Bieter in Anspruch genommen hat, einmal zu ersetzen. Gleiches gilt auch bei Vorlage von Ausschlussgründen gem. § 6e EU Abs. 1 bis 5 VOB/A.
VI.3.3) Sonstiges:
Der Auftraggeber wird für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister anfordern. Ausländische Bieter haben gleichwertige Bescheinigungen ihres Heimatlandes vorzulegen.
VI.3.4) Bedingungen für den Erhalt von Ausschreibungs- und ergänzenden Unterlagen:
Die Vergabe- und ergänzenden Unterlagen können über den unter I.3) stehenden Link heruntergeladen werden. Die Frist für rechtzeitig beantragte Auskünfte über die Vergabeunterlagen gem. § 12a EU VOB/A endet am
26.10.2023 / 10.00 Uhr.
Wichtige Information:
Zwischen dem 16.10.2023 und 25.10.2023 finden Wartungsarbeiten auf der Vergabeplattform statt. In dieser Zeit ist keine Nutzung möglich.
Eventuelle Bieterrückfragen bitten wir Sie möglichst bis zum 11.10.2023 auf der Vergabeplattform einzustellen, damit eine Beantwortung bis zum 13.10.2023 erfolgen kann.
Möglichkeit Ortsbesichtigung:
Die Vergabestelle räumt allen Bietern die Möglichkeit einer Ortsbesichtigung nach telefonischer Terminabsprache ein.
Ansprechpartner für örtliche Begehungen / Besichtigungen:
Klassik Stiftung Weimar, Direktion Schlösser, Gärten und Bauten, Abteilung Bau und Denkmalpflege -
Unter nachfolgend genannter Tel.-Nr. ist eine Terminvereinbarung möglich: 03643 545 180
Besichtigungstermine können arbeitstäglich zwischen 10:00 Uhr und 14:00 stattfinden. Zur Absicherung der Besichtigung durch eine Begleitperson bitten wir um einen Vorlauf der Terminvereinbarung von mind. 3 Arbeitstagen.
Postanschrift: Jorge-Semprún-Platz 4
Ort: Weimar
Postleitzahl: 99423
Land: Deutschland
E-Mail: en
Telefon: +49 361-573321254
Fax: +49 361-579921059
Internet-Adresse: http://www.thueringen.de
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§160 GWB).