Abwasseranlage Völklingen (390), Fachplanungsleistungen der Technischen Ausrüstung zur Erneuerung der Schlammentwässerung
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Untertürkheimer Str. 21
Ort: Saarbrücken
NUTS-Code: DEC0 Saarland
Postleitzahl: 66117
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 681/5000-272
Fax: +49 681/5000-308
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.evs.de
Abschnitt II: Gegenstand
Abwasseranlage Völklingen (390), Fachplanungsleistungen der Technischen Ausrüstung zur Erneuerung der Schlammentwässerung
Für die Durchführung des Erneuerung der Schlammentwässerung der Kläranlage Völklingen werden Planungsleistungen insbesondere im Leistungsbild „Technische Ausrüstung“ der Anlagengruppe 470 für die Maschinen- und Verfahrenstechnik erforderlich. Darüber hinaus sind in geringerem Umfang Planungsleistungen aus dem Leistungsbild „Ingenieurbauwerke“ erforderlich.
Kläranlage Völklingen
Planungsumfang des Leistungsbildes „Technische Ausrüstung“ der Anlagengruppe 470 für die Maschinen- und Verfahrenstechnik und geringem Umfang Ingenieurbauwerke mit folgenden wesentlichen Bestandteilen:
- Neubau Klärschlammentwässerung
- Neubau Fördertechnik
- Neubau Überschussschlammentwässerung
- Neubau Fällmitteldosierung und Schlammkonditionierung
Die Beauftragung von Leistungen erfolgt stufenweise mittels entsprechender Auftragsschreiben auf Basis vorliegender „vertraglicher Regelungen TAIngBau“ an den besten Bieter (im Folgenden: Ingenieur).
Mit Beauftragung der I. Stufe gemäß der „Projekt- und Planungsleistungsbeschreibung TAIngBau“ sind die Leistungen der Leistungsphasen 1 und 2 unmittelbar nach Vertragsschluss auszuführen.
Die Übertragung der übrigen Leistungsphasen/Leistungen erfolgt entsprechend der in der „Projekt- und Planungsleistungsbeschreibung TAIngBau“ ausgewiesenen Stufen jeweils durch ein gesondertes Abrufschreiben. Ein Rechtsanspruch auf Übertragung dieser Leistungen/Teilleistungen besteht nicht.
Stufe II beinhaltet LpH 3 Mitwirkung bei der Entwurfsplanung und LpH 4 Mitwirkung bei der Genehmigungsplanung;
Stufe III umfasst LpH 5 Mitwirkung bei der Ausführungsplanung und LpH 6 Mitwirkung bei der Vorbereitung der Vergabe und LpH 7 Mitwirkung bei der Vergabe;
Stufe IV beinhaltet LpH 8 Objektüberwachung und Dokumentation und LpH 9 Objektbetreuung;
Der Ingenieur wird verpflichtet, diese weiteren Leistungen auf Basis seines Angebotes zu erbringen, wenn sie ihm vom EVS innerhalb von 36 Monaten, nach Fertigstellung der vorhergehenden Leistungen, übertragen werden.
Aus einer stufen- und/oder abschnittsweisen Beauftragung kann der Ingenieur keine Erhöhung seines Honorars ableiten.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Abwasseranlage Völklingen (390) Fachplanungsleistungen der Technischen Ausrüstung zur Erneuerung der Schlammentwässerung
Ort: Koblenz
NUTS-Code: DEB1 Koblenz
Postleitzahl: 56068
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Franz-Josef-Röder-Straße 17
Ort: Saarbrücken
Postleitzahl: 66119
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 6815014994
Fax: +49 6815013506
Internet-Adresse: https://www.saarland.de/mwide/DE/themen-aufgaben/weitere_aufgaben/vergabekammern/vergabekammern_node.html
Es gelten die Fristen nach § 160 Abs. 3 GWB. Auf § 160 Abs. 3 GWB wird ausdrücklich verwiesen. Um eine Korrektur einer Entscheidung im Vergabeverfahren zu erreichen, kann ein Nachprüfungsantrag bei der Vergabekammer gestellt werden, solange durch den Auftraggeber ein wirksamer Zuschlag noch nicht erteilt ist. Ein wirksamer Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den beabsichtigten Zuschlag informiert hat und 15 Kalendertage bzw. nach Versendung der Information per Fax oder auf elektronischen Weg 10 Kalendertage vergangen sind. Der Antrag ist unzulässig, soweit der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat, soweit Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, soweit Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. Der Antrag ist ferner unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 GWB, insbesondere § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).