ZPS-On Demand Hintergrundsystem Referenznummer der Bekanntmachung: LE-ZPS-02/2023
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Am Hauptbahnhof 6-12
Ort: Saarbrücken
NUTS-Code: DEC01 Regionalverband Saarbrücken
Postleitzahl: 66111
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 6818919746
Fax: +49 6818919717
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
ZPS-On Demand Hintergrundsystem
Die Auftraggeber beabsichtigen die Beschaffung eines IT-Hintergrundsystems für On-Demand-Verkehre.
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Die Auftraggeber beabsichtigen die Beschaffung eines IT-Hintergrundsystems für On Demand-Verkehre. Das für den Zweck der automatisierten Planung, Disposition, Durchführung und Abwicklung nachfragebasierter öffentlicher Verkehre im Flächenbetrieb zu beschaffende Hintergrundsystem soll perspektivisch allen mit dem Betrieb sogenannter On-Demand-Verkehre im Bediengebiet des saarVV betrauten Verkehrsunternehmen zur Verfügung gestellt werden. Alle weiteren Informationen möchten Sie bitte den beigefügten, ausführlichen Vergabeunterlagen entnehmen, hier insbesondere der Anlage 1 "Informationen zum Verfahrensablauf". Es wird darauf hingewiesen, dass die Auftragsvergabe gemeinsam durch den Zweckverband Personennahverkehr Saarland und die Saarländische Nahverkehrsservice GmbH im Namen der im saarvv verbundenen Verkehrsunternehmen erfolgt.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ort: Hannover
NUTS-Code: DEC01 Regionalverband Saarbrücken
Postleitzahl: 30163
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Franz-Josef-Röder-Straße 17
Ort: Saarbrücken
Postleitzahl: 66119
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 6815014994
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.