Ausschreibung Leadagentur für das Landesmarketing Thüringen und die Öffentlichkeitsarbeit des Thüringer Ministeriums für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitale Gesellschaft (TMWWDG) Referenznummer der Bekanntmachung: THÜRLM-2023

Auftragsbekanntmachung

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Thüringer Ministerium für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitale Gesellschaft (TMWWDG)
Ort: Erfurt
NUTS-Code: DEG01 Erfurt, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Thüringer Landesverwaltungsamt - Abteilungsgruppe 4 - Vergabestelle
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://wirtschaft.thueringen.de/
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=538192
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=538192
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen
I.5)Haupttätigkeit(en)
Wirtschaft und Finanzen

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Ausschreibung Leadagentur für das Landesmarketing Thüringen und die Öffentlichkeitsarbeit des Thüringer Ministeriums für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitale Gesellschaft (TMWWDG)

Referenznummer der Bekanntmachung: THÜRLM-2023
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
79340000 Werbe- und Marketingdienstleistungen
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Im Wege einer Rahmenvereinbarung mit dem Freistaat Thüringen, vertreten

durch das Thüringer Ministerium für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitale

Gesellschaft (TMWWDG), soll eine Leadagentur beauftragt werden,

Kommunikations- und Marketingmaßnahmen für das Landesmarketing und die Öffentlichkeitsarbeit des TMWWDG nach

Briefing und Vorgabe des zuständigen Referats im TMWWDG zu konzipieren und

umzusetzen. Für die Erbringung einzelner und regelmäßiger Grundleistungen

durch den Auftragnehmer wird ein monatliches Basishonorar für 240 Agenturstunden (220 für das Landesmarketing und 20 für die Öffentlichkeitsarbeit) vereinbart. Darüber hinausgehende

Leistungen werden durch Einzelaufträge beauftragt. Ansprüche auf ein

bestimmtes Auftragsvolumen oder die Erteilung einer bestimmten Zahl von

Einzelaufträgen bestehen nicht.

II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
79416000 Öffentlichkeitsarbeit
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEG0 Thüringen
Hauptort der Ausführung:

thüringenweit

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Das Landesmarketing bildet das Dach über allen Marketingaktivitäten des Freistaats Thüringen und verfolgt das Ziel, ein positives Image des Freistaats als Lebens- und Arbeitsmittelpunkt zu bilden. Darunter finden sich Säulen des Marketings, die auf konkrete Themen, Fachbereiche und Zielgruppen ausgerichtet sind. Die wichtigsten sind das Tourismusmarketing, das von der Thüringer Tourismus GmbH (TTG) verantwortet wird und das Investorenmarketing, das bei der Thüringer Landesentwicklungsgesellschaft mbH (LEG) verankert ist. TTG und LEG sind Landesgesellschaften.

Die Öffentlichkeitsarbeit des TMWWDG unterscheidet sich hinsichtlich Zielgruppen und Themen insofern vom Landesmarketing, als dass sich die Inhalte der Öffentlichkeitsarbeit aus dem politischen Handeln der Hausleitung des TMWWDG ableiten. Kommuniziert wird u.a. über Veranstaltungen, kleinere Kampagnen, Publikationen, Merchandising. Die Zielgruppe der Öffentlichkeitsarbeit des TMWWDG sind alle Bewohner in Thüringen.

Die Aufgaben erfordern ein breites Agenturprofil, das Arbeitsweisen, Fähigkeiten und Fachexpertise in besonderem Maße notwendig machen wird.

U. a. ergeben sich folgende Anforderungen:

- Strategische Planung und Konzeption von Werbe- und Marketingmaßnahmen sowie die dazugehörige Beratung im Sinne integrierter, crossmedialer Kommunikation. Besonderes Augenmerk liegt auf einer geeigneten, fortlaufenden Dokumentation aller Maßnahmen.

- Konzeption und Entwicklung von Kommunikations- und Werbemitteln in tarifgebundenen analogen und/oder digitalen Medien: Anzeigen, Plakate, Banner, Bewegtbild (Trailer, Spots), Podcasts, Apps etc.; inklusive Kreation, Umsetzung und Herstellung.

- Konzeption von Kommunikations- und Werbemitteln in tarifungebundenen Medien, wie Broschüren, Videos und Filme, Ausstellungs- und Informationstafeln, Kongress- und Messegestaltung; inklusive Kreation, Umsetzung bzw. Herstellung.

- Unterstützende Betreuung der Social-Media-Kanäle einschließlich der redaktionellen Pflege, Reporting sowie der Beauftragung von Influencern und Content Creatoren.

- Content Marketing inkl. Content-Erstellung im Rahmen von Kooperationen mit externen Partnern.

- Veranstaltungsmanagement: Konzeption und Organisation von Veranstaltungen inkl. Veranstaltungsbranding; Zeit-, Raum-, Regie- und Ablaufpläne sowie Veranstaltungsorganisation, -begleitung und -überwachung.

- Messekonzeption, Messebau sowie -gestaltung und Organisation für Gemeinschaftsstände des Freistaates auf internationalen Messen sowie Ausstellungsstände auf Veranstaltungen mit Betreuung vor Ort.

- Barrierefreies, responsives Webdesign und laufende Pflege und Betreuung der Website www.das-ist-thueringen.de.

- Mediaanalysen und Mediastrategie für On- und Offline-Kanäle sowie Ausarbeitung von Einschalt-, Termin-, Kosten- und Motivverteilungsplänen sowie Einkauf und Abwicklung von Einschaltaufträgen.

- Research-Maßnahmen und Analysen sowie Meinungsforschung zur Klärung bestimmter Sachverhalte und für die Orientierung von Marketing- und Werbemaßnahmen.

- Gesamtes Portfolio der Kreation: visuelle Gestaltung, Text, Fotografie, Bewegtbild und Grafik.

- Artbuying: Auswahl bzw. Vorschläge, Klärung sowie Einkauf von Nutzungsrechten in Anpassung auf die Anwendung sowie Betreuung der Bilddatenbank.

- Referenzen auf dem Feld des innovativen Standort-, Landes- und Regionalmarketings.

- Verständnis für spezifische Strukturen und Abläufe in Behörden.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
II.2.6)Geschätzter Wert
Wert ohne MwSt.: 10 360 125.64 EUR
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 01/02/2024
Ende: 31/01/2025
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:

Wird der Vertrag nicht mit einer Frist von sechs Monaten zum Jahresende gekündigt, verlängert er sich jeweils um ein Jahr, längstens bis zum 31. Januar 2028.

II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Der geschätzte Wert in II.2.6) versteht sich als Gesamtwert für alle Leistungen inkl. aller Verlängerungsmöglichkeiten aus II.2.7).

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:

Mit dem Angebot ist zu erklären, ob Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB

vorliegen. Soweit Tatbestände nach den vorgenannten Vorschriften vorliegen,

sind nähere Angaben zu machen, um dem Auftraggeber die Prüfung des

Absehens vom Ausschluss nach § 123 Abs. 5 GWB, eine Entscheidung über

fakultative Ausschlussgründe nach § 124 GWB bzw. eine Prüfung der

Selbstreinigungsmaßnahmen nach § 125 GWB zu ermöglichen.

Gemäß Artikel 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1

Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 ist es verboten,

öffentliche Aufträge an die darin definierten Personen, Organisationen oder

Einrichtungen zu vergeben. Mit dem Angebot ist daher zu erklären, ob die am

Auftrag beteiligten Personen zu dem ausgeschlossenen Personenkreis gehören.

- Im Falle der Ausübung einer gewerblichen Tätigkeit ist eine gültige Gewerbean- bzw. -ummeldung/Gewerbeerlaubnis in Kopie im pdf-Format einzureichen,

entfällt bei freiberuflicher Tätigkeit.

- Es darf kein Eintrag in den Finanz-Sanktionslisten der EUSanktionsverordnungen zur Bekämpfung des Terrorismus und zur Durchsetzung von Embargos (EG) Nr. 881/2002, (EG) Nr. 753/2011 sowie (EG) Nr. 2580/2001 (https://www.finanz-sanktionsliste.de/fisalis/) vorliegen. Der Nachweis erfolgt durch Eigenerklärung.

- Bieter müssen ihrer Verpflichtung zur Zahlung von Steuern nachgekommen

sein. Der Nachweis erfolgt durch Vorlage einer Bescheinigung in Steuersachen

vom Finanzamt nicht älter als 01.05.2023.

- Bieter müssen ihrer Verpflichtung zur Zahlung von Beiträgen zur

Sozialversicherung nachgekommen sein. Der Nachweis erfolgt durch Vorlage

einer Bescheinigung der Krankenkasse nicht älter als 01.05.2023,

im Falle von mehreren Beschäftigten von der Krankenkasse, bei der die meisten

Beschäftigten versichert sind.

Die Erklärungen und Nachweise nach III.1.1 bis III.1.3 sind vom Bieter, im Falle

einer Bietergemeinschaft von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft bzw. im

Fall von Drittunternehmen bei Eignungsleihe von jedem Drittunternehmen

einzureichen. Von Nachunternehmern sind Erklärungen und Nachweise nach III.

1.1 vorzulegen. Erklärungen und Nachweise nach III.1.1 bis III.1.3 können

alternativ durch den Nachweis einer gültigen Präqualifizierung oder -vorläufig-

durch Abgabe der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) erbracht

werden, sofern diese die aufgestellten Anforderungen erfüllen.

Erklärungen und Nachweise nach III.1.1 bis III.1.3 sind im pdf-Format oder in

einem allgemein üblichen elektronisch lesbaren Format einzureichen.

Für ausländische Bieter: Mit dem Angebot ist zudem ein Nachweis über die Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschrift des Landes, in dem der

Bieter ansässig ist oder, wenn es in diesem Staat kein solches Register gibt, ein

anderer Nachweis über die erlaubte Berufsausübung, z. B. durch eine

behördliche Bescheinigung; für Unternehmen mit Sitz in einem Mitgliedstaat der

EU enthält Anhang XI der Richtlinie 2014/24/EU eine abschließende Aufzählung

der zulässigen Beweismittel (§ 44 Abs. 1 VgV) einzureichen.

III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

Mit dem Angebot ist der Jahresumsatz (brutto) des Geschäftsjahres 2022 anzugeben, bei Firmengruppen ist der Umsatz derjenigen juristischen Person anzugeben, die sich um den Auftrag bewirbt.

III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

- Mit dem Angebot sind die in den letzten drei Jahren erbrachten vergleichbaren Leistungen im Bereich Marketing anzugeben. Dabei sind der Zeitraum der Leistungserbringung, der Inhalt der Leistungen, der Empfänger der Leistungen und der Wert der Leistungen zu benennen.

- Mit dem Angebot ist die Anzahl der zur Verfügung stehenden Fachkräfte in den Bereichen Beratung, Online- und Social-Media-Bereich, Grafik, Projektmanagement, Redaktion anzugeben.

III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:

Es gelten die ergänzenden Vertragsbedingungen gemäß §§ 10, 11, 12, 15, 17, 18

Thüringer Vergabegesetz.

- Für die Projektleitung bzw. den Ansprechpartner auf Seiten des Auftragnehmers gilt darüber hinaus zwingend folgende sprachliche Qualifikationsanforderung: Deutsch - verhandlungssicher in Wort und Schrift. Im Text- und Redaktionsbereich müssen Muttersprachler zur Verfügung stehen.

- Weiterhin muss das mit der Auftragsausführung zu betrauende Personal zwingend einschlägige Qualifikationen und Erfahrungen aufweisen und namentlich benannt werden. Zudem ist der Bieter verpflichtet, den Auftrag durch das benannte Personal oder vergleichbar qualifiziertes und erfahrenes Personal auszuführen.

Die Nichterfüllung der o. a. Anforderungen führt zum Ausschluss des Angebotes.

III.2.3)Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal
Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
Die Bekanntmachung betrifft den Abschluss einer Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung mit einem einzigen Wirtschaftsteilnehmer
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 19/10/2023
Ortszeit: 11:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
Das Angebot muss gültig bleiben bis: 15/12/2023
IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Tag: 19/10/2023
Ortszeit: 11:01

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
Aufträge werden elektronisch erteilt
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Die Zahlung erfolgt elektronisch
VI.3)Zusätzliche Angaben:

1.) Für die Erstellung des Angebotes (= Angebotsschreiben und Anlagen) sind die in

den Vergabeunterlagen vorgegebenen Vordrucke zwingend zu verwenden. Werden

die zur Verfügung gestellten Vordrucke nicht verwendet, muss das Angebot

ausgeschlossen werden. In den Vordrucken sind alle gelb bzw. blau hinterlegten

Textfelder, soweit erforderlich, auszufüllen. Erfüllen das Angebotsschreiben nebst

aller Anlagen und/oder die nachzufordernden Formblätter zum Thüringer

Vergabegesetz nicht mindestens die Textform (mit fortgeschrittener oder

qualifizierter elektronischer Signatur auch möglich) und/oder ist das

nachzufordernde Formblatt „Verpflichtung zur Beachtung der ILO-Kernarbeitsnormen

(§§ 11 und 12 Abs. 2 ThürVgG)“ zudem nicht vollständig

ausgefüllt, muss das Angebot ausgeschlossen werden.

2.) Das Angebot ist in deutscher Sprache abzufassen. Einem Schriftstück, das in

fremder Sprache eingereicht wird, ist eine beglaubigte oder von einem öffentlich

bestellten oder beeidigten Übersetzer oder Dolmetscher angefertigte Übersetzung in

Kopie als pdf-Format oder in einem allgemein üblichen elektronisch lesbaren

Format beizufügen. Sämtlicher Schrift- und Geschäftsverkehr mit der Vergabestelle

ist in deutscher Sprache zu führen.

3.) Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) des Bieters sind nicht anwendbar.

4.) Das Angebot ist mindestens in Textform ausschließlich und vollständig

elektronisch über die eVergabe-Plattform einzureichen. Eine Einreichung des

Angebots per Telefax oder in mündlicher, fernmündlicher, schriftlicher oder

anderweitiger elektronischer Form als über die Plattform ist nicht zugelassen.

5.) Enthalten die Vergabeunterlagen nach Ansicht des Bieters Unklarheiten,

Unvollständigkeiten oder Fehler, so hat er unverzüglich vor

Angebotsabgabe in Textform ausschließlich über die Plattform www.evergabeonline.

de darauf hinzuweisen. Fragen zu den Vergabeunterlagen und zum

Vergabeverfahren sind in Textform ausschließlich über die Plattform bis spätestens

8 Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist zu richten. Direkt übermittelte oder

später eingehende Anfragen können unberücksichtigt bleiben.

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Thüringer Landesverwaltungsamt Weimar/ Vergabekammer - Nachprüfungsstelle
Ort: Weimar
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 361-573321254
Fax: +49 361-573321059
Internet-Adresse: https://landesverwaltungsamt.thueringen.de/wirtschaft/vergabekammer
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Gemäß § 160 Abs. 1 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren

nur auf Antrag ein.

Antragsbefugt ist nach § 160 Abs. 2 GWB jedes Unternehmen, das ein Interesse

an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in

seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von

Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem

Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein

Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.

Der Antrag ist unzulässig, soweit

- der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften

vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem

Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der

Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,

- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung

erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung

benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem

Auftraggeber gerügt werden,

- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen

erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder

zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

- mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer

Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

Dies gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags

nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.

Nach § 135 Abs. 1 GWB ist ein öffentlicher Auftrag von Anfang an unwirksam,

wenn der öffentliche Auftraggeber

- gegen § 134 verstoßen hat oder

- den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im

Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund

Gesetzes gestattet ist,

und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.

Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann gemäß § 135 Abs. 2 GWB nur festgestellt

werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen

nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den

öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später

als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der

Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt

gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30

Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe

im Amtsblatt der Europäischen Union.

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
18/09/2023

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