ZV - REGIOMED-Kliniken GmbH - Teleradiologische Dienstleistungen Referenznummer der Bekanntmachung: 1200-0452-2023/001040
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Neustadter Straße 61
Ort: Sonneberg
NUTS-Code: DEG0H Sonneberg
Postleitzahl: 96515
Land: Deutschland
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.coburg.de/Vergabeseite
Abschnitt II: Gegenstand
ZV - REGIOMED-Kliniken GmbH - Teleradiologische Dienstleistungen
Teleradiologische Dienstleistungen
REGIOMED-KLINIKEN GmbH
Sitz der Gesellschaft:
Neustadter Straße 61
96515 Sonneberg
- teleradiologische Versorgung in der Regel außerhalb der Kernarbeitszeiten (Montag - Freitag jeweils von 15.30 Uhr bis 07.30 Uhr des Folgetags sowie an Wochenenden und Feiertagen) nach Auftragserteilung der einzelnen REGIOMED-Kliniken GmbH - die teleradiologische Versorgung umfasst die Befundung und Beurteilung von CT- und MRT-Bildern sowie konventionelle radiologische Leistungen in Abhängigkeit der Indikationsstellung - zeitindividuelle Befundungen anhand der Dringlichkeit der Indikationsstellung - bei zeitkritischen Befunden muss die Möglichkeit der sofortigen telefonischen Konsultation bestehen - standardisierte, digitale Befundübermittlung in deutscher Sprache nach der jeweils aktuellen Fassung der DSGVO - Umfang der Leistung beläuft sich insgesamt auf ca. 12.000 Bildbefundungen pro Jahr
Grundlaufzeit 24 Monate mit Verlängerungsoption um jeweils 1 Jahr.
Die ausschreibende Stelle führt das Vergabeverfahren im Auftrag eines anderen öffentlichen Auftraggebers:
Sitz der Gesellschaft
REGIOMED-KLINIKEN GmbH
Neustadter Straße 61
96515 Sonneberg
Erreicht ein Bieter nicht mindestens 40 % der möglichen Punkte der Qualitätskriterien, stellt die Vergabestelle fest, dass im Rahmen einer Zusammenarbeit mit dem Bieter eine Erfüllung der gestellten Ausgabe/eine ausreichende Qualität der Leistung nicht zu erwarten ist. Das Angebot wird bei der weiteren Wertung nicht berücksichtigt.
Abschnitt IV: Verfahren
Es werden insbesondere die hohen Dienstbelastungen im Bereitschaftsdienst, der Fachkräftemangel mit Schwierigkeiten der Nachbesetzung und die Abwanderung von Fachärzten im Bereich der Niederlassung aufgrund geregelter Arbeitszeiten als dringende Probleme identifiziert. Die Etablierung einer teleradiologischen Nacht- und Notfallversorgung kann dazu beitragen, diese Herausforderungen zu bewältigen und eine effiziente und qualitativ hochwertige Versorgung zu gewährleisten.
Abschnitt V: Auftragsvergabe
ZV - REGIOMED-Kliniken GmbH - Teleradiologische Dienstleistungen
Postanschrift: Curt-Zechbauer-Weg 5
Ort: Niederpöcking
NUTS-Code: DE21L Starnberg
Postleitzahl: 82343
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Jorge-Semprún-Platz 4
Ort: Weimar
Postleitzahl: 99423
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 361/573321276
Fax: +49 361/573321059
Internet-Adresse: http://www.thueringen.de/
Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkung (GWB) ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit
-der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftrag eben nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
-Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
-Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
-mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nummer 2 GWB.
§ 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Die Vergabekammer leitet gemäß § 160 Abs. 1 GWB ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
Gemäß § 134 Abs. 1 GWB haben öffentliche Auftraggeber die Bieter/Bewerber, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die Betroffenen Bieter ergangen ist.
Gemäß § 134 Abs. 2 GWB darf ein Vertrag erst 10 Kalendertagen nach Absendung (per Telefax, E-Mail oder elektronisch über das E-Vergabe-Portal) der Information nach § 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter/Bewerber kommt es nicht an.
Gemäß § 135 Abs. 2 Satz 1 GWB kann die Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der Betroffenen Bieter/Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Postanschrift: Jorge-Semprún-Platz 4
Ort: Weimar
Postleitzahl: 99423
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 361/573321276
Fax: +49 361/573321059
Internet-Adresse: http://www.thueringen.de/