Kooperationsvereinbarung zur bedarfsorientierten Umsetzung des Teilprozesses „Betriebliches Gesundheitsmanagement (BGM)“ bei Firmenkunden Referenznummer der Bekanntmachung: 49/2020-OH
Berichtigung
Bekanntmachung über Änderungen oder zusätzliche Angaben
Dienstleistungen
(Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union, 2020/S 215-527339)
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift: Augustinerstraße 38
Ort: Erfurt
NUTS-Code: DEG Thüringen
Postleitzahl: 99084
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Frau Justitiarin Nicole Hühler
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://plus.aok.de
Abschnitt II: Gegenstand
Kooperationsvereinbarung zur bedarfsorientierten Umsetzung des Teilprozesses „Betriebliches Gesundheitsmanagement (BGM)“ bei Firmenkunden
Gegenstand dieser Veröffentlichung ist der Abschluss von nicht-exklusiven Kooperationsvereinbarungen zur bedarfsorientierten Umsetzung des Teilprozesses „Betriebliches Gesundheitsmanagement (BGM)“ bei Firmenkunden der AOK PLUS – Die Gesundheitskasse für Sachsen und Thüringen. Die AOK PLUS initiiert, unterstützt und begleitet Präventions- und Gesundheitsförderungsprojekte und –programme bei ihren Firmenkunden. Gemessen am Bedarf des Firmenkunden ist mitunter nur ein Teilprozess des BGM durchzuführen z.B. zum Thema Bewegung, Stress oder Führung. Der Kooperationspartner unterstützt und berät die Firmenkunden bei der Implementierung und Durchführung eines solchen Teilprozesses und evaluiert die getroffenen Maßnahmen nach näherer Maßgabe der Leistungsbeschreibung (Anlage 1 des Teilnahmeantrages) mit dem Ziel, diese mit der selbstständigen Nutzung der geschaffenen BGM-Strukturen und weiteren Umsetzung des implementierten Regelkreislaufes zu befähigen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Abschnitt VII: Änderungen
Die Auftraggeberin betrachtet nur solche Bewerber als geeignet, welche einen Umsatz mit Beratungsleistungen in Höhe von mindestens 80 000 EUR pro Jahr nachweisen können.
Die Auftraggeberin betrachtet nur solche Bewerber als geeignet, welche einen Umsatz mit Beratungsleistungen in Höhe von mindestens 60 000 EUR pro Jahr nachweisen können.
Bei der vorliegenden Veröffentlichung handelt es sich nicht um die Vergabe eines öffentlichen Auftrags im Sinne der Vergaberichtlinie (2014/24/EU) bzw. des Vergaberechts. Um ein weitest gehendes Maß an Transparenz für die beabsichtigten Vertragsschlüsse zu gewährleisten, erfolgt die Veröffentlichung im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union. In Ermangelung eines entsprechenden Veröffentlichungsformulars wird die Auftragsbekanntmachung genutzt. Die daraus resultierenden Vorgaben („Pflichtfelder“), wie bspw. die Verfahrensbezeichnung „offenes Verfahren“, „Zuschlagskriterien“ und„ Bedingungen für die Öffnung der Angebote“ sind einzig der Nutzung dieses Bekanntmachungsformulars und der Veröffentlichungsplattform geschuldet. Eine weitere Bedeutung, insbesondere eine Unterwerfung untervergaberechtliche Regelungen, soweit sie nicht aus rechtlichen Gründen verpflichtend sind, ist damit nicht verbunden. Die Angaben unter Ziffer VI.4) erfolgen daher nur hilfsweise.
(1) Bei der vorliegenden Veröffentlichung handelt es sich nicht um die Vergabe eines öffentlichen Auftrags im Sinne der Vergaberichtlinie (2014/24/EU) bzw. des Vergaberechts. Um ein weitest gehendes Maß an Transparenz für die beabsichtigten Vertragsschlüsse zu gewährleisten, erfolgt die Veröffentlichung im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union. In Ermangelung eines entsprechenden Veröffentlichungsformulars wird die Auftragsbekanntmachung genutzt. Die daraus resultierenden Vorgaben („Pflichtfelder“), wie bspw. die Verfahrensbezeichnung „offenes Verfahren“, „Zuschlagskriterien“ und„ Bedingungen für die Öffnung der Angebote“ sind einzig der Nutzung dieses Bekanntmachungsformulars und der Veröffentlichungsplattform geschuldet. Eine weitere Bedeutung, insbesondere eine Unterwerfung untervergaberechtliche Regelungen, soweit sie nicht aus rechtlichen Gründen verpflichtend sind, ist damit nicht verbunden. Die Angaben unter Ziffer VI.4) erfolgen daher nur hilfsweise.
(2) § 47 VgV (Eignungsleihe) findet entsprechend Anwendung. Das Unternehmen, dessen Kapazitäten/Mittel in Anspruch genommen werden (Verleiher), hat die Anlagen 4 und 5 ordnungsgemäß auszufüllen. Im Anschluss hat der Bewerber die durch den Verleiher ausgefüllten Anlagen 4 und 5 mit seinem Teilnahmeantrag einzureichen.