Energieberatung Saar (EBS) 2023-2025 Referenznummer der Bekanntmachung: F/3-Verg-02/23

Auftragsbekanntmachung

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitales und Energie
Postanschrift: Franz-Josef-Röder-Straße 17
Ort: Saarbrücken
NUTS-Code: DEC01 Regionalverband Saarbrücken
Postleitzahl: 66119
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Referat F/3, Herr Uhrhan
E-Mail:
Telefon: +49 0681501-4298
Fax: +49 0681501-1876
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.wirtschaft.saarland.de
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y6H6236/documents
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y6H6236
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Andere: Oberste Landesbehörde
I.5)Haupttätigkeit(en)
Andere Tätigkeit: Energie

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Energieberatung Saar (EBS) 2023-2025

Referenznummer der Bekanntmachung: F/3-Verg-02/23
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
71300000 Dienstleistungen von Ingenieurbüros
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Initialberatung saarländischer Privathaushalte, kleiner und mittlerer Unternehmen, Kommunen:

telefonische Beratung, stationäre Beratung, Beantwortung von Anfragen der Endverbraucher per E-Mail, Teilnahme an Informationsveranstaltungen bzw. Wochenendmessen zu den Themen energetische Sanierung von Gebäuden, Verbesserung der Energieeffizienz sowie verstärkte Nutzung Erneuerbarer Energien

II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
Wert ohne MwSt.: 824 000.00 EUR
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEC01 Regionalverband Saarbrücken
Hauptort der Ausführung:

Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitales und Energie Franz-Josef-Röder-Straße 17 66119 Saarbrücken Die Erfüllung der Leistung ist nicht auf den Haupterfüllungsort zu beschränken, sondern erstreckt sich über das gesamte Saarland und somit auf weitere Erfüllungsorte in Abstimmung mit dem Auftraggeber.

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Initialberatung saarländischer Privathaushalte, kleiner und mittlerer Unternehmen, Kommunen:

telefonische Beratung, stationäre Beratung, Beantwortung von Anfragen der Endverbraucher per E-Mail, Teilnahme an Informationsveranstaltungen bzw. Wochenendmessen zu den Themen energetische Sanierung von Gebäuden, Verbesserung der Energieeffizienz sowie verstärkte Nutzung Erneuerbarer Energien

II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Preis
II.2.6)Geschätzter Wert
Wert ohne MwSt.: 824 000.00 EUR
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 06/11/2023
Ende: 31/12/2025
Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

Der Bieter hat seine wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit durch die in der Eigenerklärung zur Eignung (siehe entsprechende, auf der Vergabeplattform eingestellte Anlage - insbesondere die Ziffer III dieser Anlage) geforderten Angaben nachzuweisen.

Im Übrigen muss die Verpflichtungserklärung zur Tariftreue und Mindestentlohnung für die Vergabe von öffentlichen Aufträgen mit dem Angebot eingereicht werden.

Der Bieter hat zum Nachweis seiner wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit sowie seiner Eignung insgesamt auf Verlangen weitere Angaben gemäß §§ 42-50 VgV, 122-124 GWB zu machen. Dies gilt gegebenenfalls auch für zu benennende Unterauftragnehmer.

Möglicherweise geforderte Mindeststandards:

Es wird u. a. ein Mindestumsatz von 500.000 Euro pro Jahr verlangt. Ein Bieter, der den geforderten Mindestumsatz nicht nachweisen kann, wird von der weiteren Angebotswertung ausgeschlossen.

III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

Für die Annahme der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit des Bieters ist es zwingend erforderlich, dass er bereits Leistungen erbracht hat, die mit den ausgeschriebenen Leistungen vergleichbar sind.

Des Weiteren hat der Bieter Angaben zu den technischen Fachkräften, die im Zusammenhang mit der Leistungsbringung eingesetzt werden sollen, gemäß der Ziffer IV der Anlage "Eigenerklärung zur Eignung" zu machen.

Was den eventuell vorgesehenen Einsatz von Unterauftragnehmern betrifft, ist die Anlage "Verzeichnis der Leistungen von Unterauftragnehmern bzw. anderen Unternehmen" auszufüllen.

Der Bieter hat zum Nachweis seiner technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit sowie seiner Eignung insgesamt auf Verlangen weitere Angaben gemäß §§ 42-50 VgV, 122-124 GWB zu machen. Dies gilt gegebenenfalls auch für zu benennende Unterauftragnehmer.

Möglicherweise geforderte Mindeststandards:

Die Vorlage von mindestens 3 Referenzen ist gefordert. Der Auftraggeber akzeptiert auch Referenzen, die mehr als 3 Jahre zurückliegen. Ein Bieter, der nicht mindestens 3 Referenzen vorlegt, wird von der weiteren Angebotswertung ausgeschlossen.

III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.3)Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal
Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 16/10/2023
Ortszeit: 10:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
Das Angebot muss gültig bleiben bis: 10/11/2023
IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Tag: 16/10/2023
Ortszeit: 14:00

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
Aufträge werden elektronisch erteilt
VI.3)Zusätzliche Angaben:

Bekanntmachungs-ID: CXP4Y6H6236

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammern des Saarlandes
Postanschrift: Franz-Josef-Röder-Straße 17
Ort: Saarbrücken
Postleitzahl: 66119
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 0681501-4994
Fax: +49 0681501-3506
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Der geltend gemachte Verstoß gegen Vergabevorschriften muss vom Antragsteller vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gegenüber dem AG gerügt werden. Der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt.

Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem AG gerügt werden.

Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen bis spätestens zum Ablauf der Angebotsfrist gegenüber dem AG gerügt werden.

Ein Nachprüfungsantrag muss innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung der Vergabestelle, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer eingehen.

In diesem Zusammenhang wird ergänzend auf § 160 Abs. 3 GWB verwiesen.

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
15/09/2023