Energieberatung Saar (EBS) 2023-2025 Referenznummer der Bekanntmachung: F/3-Verg-02/23
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Franz-Josef-Röder-Straße 17
Ort: Saarbrücken
NUTS-Code: DEC01 Regionalverband Saarbrücken
Postleitzahl: 66119
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Referat F/3, Herr Uhrhan
E-Mail:
Telefon: +49 0681501-4298
Fax: +49 0681501-1876
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.wirtschaft.saarland.de
Abschnitt II: Gegenstand
Energieberatung Saar (EBS) 2023-2025
Initialberatung saarländischer Privathaushalte, kleiner und mittlerer Unternehmen, Kommunen:
telefonische Beratung, stationäre Beratung, Beantwortung von Anfragen der Endverbraucher per E-Mail, Teilnahme an Informationsveranstaltungen bzw. Wochenendmessen zu den Themen energetische Sanierung von Gebäuden, Verbesserung der Energieeffizienz sowie verstärkte Nutzung Erneuerbarer Energien
Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitales und Energie Franz-Josef-Röder-Straße 17 66119 Saarbrücken Die Erfüllung der Leistung ist nicht auf den Haupterfüllungsort zu beschränken, sondern erstreckt sich über das gesamte Saarland und somit auf weitere Erfüllungsorte in Abstimmung mit dem Auftraggeber.
Initialberatung saarländischer Privathaushalte, kleiner und mittlerer Unternehmen, Kommunen:
telefonische Beratung, stationäre Beratung, Beantwortung von Anfragen der Endverbraucher per E-Mail, Teilnahme an Informationsveranstaltungen bzw. Wochenendmessen zu den Themen energetische Sanierung von Gebäuden, Verbesserung der Energieeffizienz sowie verstärkte Nutzung Erneuerbarer Energien
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Der Bieter hat seine wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit durch die in der Eigenerklärung zur Eignung (siehe entsprechende, auf der Vergabeplattform eingestellte Anlage - insbesondere die Ziffer III dieser Anlage) geforderten Angaben nachzuweisen.
Im Übrigen muss die Verpflichtungserklärung zur Tariftreue und Mindestentlohnung für die Vergabe von öffentlichen Aufträgen mit dem Angebot eingereicht werden.
Der Bieter hat zum Nachweis seiner wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit sowie seiner Eignung insgesamt auf Verlangen weitere Angaben gemäß §§ 42-50 VgV, 122-124 GWB zu machen. Dies gilt gegebenenfalls auch für zu benennende Unterauftragnehmer.
Es wird u. a. ein Mindestumsatz von 500.000 Euro pro Jahr verlangt. Ein Bieter, der den geforderten Mindestumsatz nicht nachweisen kann, wird von der weiteren Angebotswertung ausgeschlossen.
Für die Annahme der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit des Bieters ist es zwingend erforderlich, dass er bereits Leistungen erbracht hat, die mit den ausgeschriebenen Leistungen vergleichbar sind.
Des Weiteren hat der Bieter Angaben zu den technischen Fachkräften, die im Zusammenhang mit der Leistungsbringung eingesetzt werden sollen, gemäß der Ziffer IV der Anlage "Eigenerklärung zur Eignung" zu machen.
Was den eventuell vorgesehenen Einsatz von Unterauftragnehmern betrifft, ist die Anlage "Verzeichnis der Leistungen von Unterauftragnehmern bzw. anderen Unternehmen" auszufüllen.
Der Bieter hat zum Nachweis seiner technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit sowie seiner Eignung insgesamt auf Verlangen weitere Angaben gemäß §§ 42-50 VgV, 122-124 GWB zu machen. Dies gilt gegebenenfalls auch für zu benennende Unterauftragnehmer.
Die Vorlage von mindestens 3 Referenzen ist gefordert. Der Auftraggeber akzeptiert auch Referenzen, die mehr als 3 Jahre zurückliegen. Ein Bieter, der nicht mindestens 3 Referenzen vorlegt, wird von der weiteren Angebotswertung ausgeschlossen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y6H6236
Postanschrift: Franz-Josef-Röder-Straße 17
Ort: Saarbrücken
Postleitzahl: 66119
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 0681501-4994
Fax: +49 0681501-3506
Der geltend gemachte Verstoß gegen Vergabevorschriften muss vom Antragsteller vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gegenüber dem AG gerügt werden. Der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem AG gerügt werden.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen bis spätestens zum Ablauf der Angebotsfrist gegenüber dem AG gerügt werden.
Ein Nachprüfungsantrag muss innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung der Vergabestelle, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer eingehen.
In diesem Zusammenhang wird ergänzend auf § 160 Abs. 3 GWB verwiesen.